Mittwoch, 11. Februar 2009

So besorgt sich die Polizei am Rande des Harzes Zeugenaussagen

Von johannesolaf, 14:04

Mein Mandant rief an und erzählte mir, neben ihm würde ein Bekannter stehen, der von der Polizei abgeholt worden war, um eine Aussage zu machen gegen meinen Mandanten. Ich sprach selbst mit dem Zeugen, der mir mitteilte, die Polizei habe ihn nicht nur abgeholt, sondern ihm gesagt, seine eigene Bewährung würde widerrrufen werden, wenn er nicht bereit sei gegen meinen Mandanten auszusagen. Anschliessend wurde ihm die Aussage des Anzeigenerstatters vorgehalten mit der Bitte, dessen Angaben zu bestätigen.

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Donnerstag, 08. Januar 2009

Für den Staatsanwalt war die Sache klar

Von johannesolaf, 19:18

Die Zeugenaussagen haben nicht zusammen gepasst. Die angeblich Geschädigte hat ausgesagt, mein Mandant habe sie vor einer Disco derart ins Gesicht geschlagen, dass sie das Gleichgewicht verloren habe und gestürzt sei.
Ihre Freundin, die daneben gestanden haben will, hat berichtet, mein Mandant habe zwar eine Ohrfeige verabreicht, aber nicht besonders dolle, jedenfalls sei die "Geschädigte" stehengeblieben. Darüber hinaus habe mein Mandant eine dritte Freundin innerhalb der Disco belästigt, so dass man dem Einhalt gebieten wollte. Die angeblich Belästigte erklärte, sie sei derart betrunken gewesen, dass sie von gar nichts wisse. Ein Freund meines Mandanten sagte aus, dass es eine Ohrfeige nicht gegeben habe. Im polizeilichen Vermerk stand, dass dieser Zeuge gegenber der Polizei die Aussage verweigert habe. Dies bestritt der Zeuge und sagte aus, dass die Polizei ihm als er zusammen mit meinem Mandantn in der Stadt ergriffen wurde, berhaupt nicht eröffnet habe, um was es ginge, sondern er lediglich auf der Wache gefragt worden sei, was denn los gewesen wäre. Heute hat der Polizist, der den Vermerk gefertigt hat mitgeteilt, dass er nicht wisse, ob er mit diesem Zeuge gesprochen habe, oder das sein Kollege gewesen sei.
Für den Vertreter der StA war der Fall klar: Weil nicht erkennbar sei, warum die Frauen meinen Mandanten zu Unrecht belasten sollten, habe es die Ohrfeige auch gegeben.
Der Vorsitzende sprach meinen Mandanten frei, weil man die vielen Widersprüche in den Zeugenaussagen nicht einfach unbeachtet lassen dürfe, und er deshalb Zweifel an der Täterschaft nicht überwinden könne. Und im Zweifel habe er zugunsten des Angeklagten zu entscheiden.
Vor dem Gerichtsgebäude traf ich auf die Anzeigenerstatterin und einen ihrer Angehörigen, der mir sagte, dass er mein Pladoyer prima fand und es schliesslich mein Job sei, meinen Mandanten rauszuboxen. Auch die Anzeigenerstatterin hegte offensichtlich keinen Groll gegen das Gericht oder mich. Eine deratige Einstellung verdient Respekt.


Montag, 05. Januar 2009

Staatsanwaltschaft überlässt Prüfung dem Beschuldigten

Von johannesolaf, 16:55

Mandant sitzt seit vielen Jahren im Maßregelvollzug. Dort muss er ,nach Meinung der Ärzte, regelmäßig Tabletten nehmen. Neulich soll er nackt über den Flur gelaufen sein. Anschliessend habe er sich in ein Absonderungszimmer gelegt, dabei habe er sich ruhig verhalten. Das ist zwar nicht normal, aber eigentlich harmlos.
Anstatt ihm zu sagen, dass er sich wieder anziehen möge, wurden ihm mehrere Spritzen verabreicht. Wie mir Mitpatienten berichtet haben, ist mein Mandant daraufhin tagelang neben der Spur gelaufen bzw. konnte berhaupt nicht laufen. Als ich meinen Mandanten aufgesucht habe, hat er mir mitgeteilt, dass er die Ärzte zwischenzeitlich bei der Polizei angezeigt habe wegen Körperverletzung. Die Spritzen seien nicht erforderlich gewesen, da weder Eigen- noch Fremdgef
ährdung vorgelegen habe.

Ich habe mir die Ermittlungsakte kommen lassen. Das Verfahren wurde eingestellt, weil nach Auskunft des Chefarztes die Medikamente von meinem Mandanten nicht freiwillig eingenommen worden seien, seien die Spritzen dringend erforderlich gewesen. Der Ausschlag, den mein Mandant am Oberkörper erlitten hatte, mag von der Bettwäsche herrühren oder vom Wasser.
Ich habe heute Beschwerde gegen die Einstellung eingelegt, weil die Staatsanwaltschaft selbständig zu prüfen hat, ob die Zwangsmedikamentation erforderlich war und sich nicht allein auf die Stellungnahme des Beschuldigten verlassen darf.


Dienstag, 23. Dezember 2008

Zeugen berichten objektiv Falsches

Von johannesolaf, 11:36

Am ersten Hauptverhandlungstag hatte der Staatsanwalt noch darauf gedrungen, den Einspruch gegen den Strafbefehl zurückzunehmen. Aus seiner Sicht hätten die Zeugenaussagen eindeutig ergeben, dass mein Mandant mit seiner Faust auf die Motorhaube eines fremden Autos geschlagen habe.
Wir haben den Einspruch aufrechterhalten.
Weil der entstandene Schaden nicht mit den Aussagen in Einklang zu bringen war, habe ich die Einholung eines Sachverständigengutachten beantragt. In der gestrigen Hauptverhandlung bestätigte der Sachverständige die Einlassung meines Mandanten, dass er nicht auf das Auto geschlagen hat, sondern von dessen Fahrer nach einem verbalen Streit angefahren wurde und dann auf die Motorhaube fiel, wodurch der Schaden entstanden ist.

In der Begründung des freisprechenden Urteils merkte der Vorsitzende an, dass auch er erst von der Richtigkeit der Zeugenaussagen ausgegangen war, zumal es unabhängige Zeugen waren, man aber mal sehen könne, dass der Zeugenbeweis eigentlich ein schlechter Beweis sei.


Freitag, 19. Dezember 2008

Oberstaatsanwältin aus der Provinz

Von johannesolaf, 12:15

Einem Mandanten wurde der Laden durchsucht. Die StA verdächtigt ihn der Hehlerei oder des Einbruchdiebstahls.
Gegen die Durchsuchung habe ich Beschwerde eingelegt, auch um schnell an die Akte zu kommen.

Diese kam nun. In einem Vermerk der Oberstaatsanwältin , gerichtet an das Gericht, steht unter anderem:

Die Akte wird ohne Bescheidung des Antrages auf Akteneinsicht sofort übersandt.
Von hier ist beabsichtigt, Akteneinsicht erst nach Abschluss der Ermittlungen zu gewähren.

Auf der nächsten Seite befindet sich ein Vermerk des Strafkammervorsitzenden:

Frau Oberstaatsanwältin Krepel teilt auf telefonische Nachfrage mit, dass dem Verteidiger entgegen den Ausführungen auf Blatt 123 von hier aus Akteneinsicht gewährt werden soll.

Da hat mir die StA es doch nicht gegönnt, meine Beschwerde nach erfolgtem Aktenstudium sachgerecht zu begründen.
Schade, dass es dort immer noch Leute gibt, die den Verteidiger nicht als notwendig, sondern als lästig und störend empfinden.

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Die Sorgen mancher Kollegen möchte ich haben

Von johannesolaf, 11:48

Einem Kollegen, der als Vertreter der Nebenklage aufgetreten war, schrieb mich an, um bei meinem Mandanten, der für mehrere Jahre in der Jugendstrafanstalt verschwunden ist, seine Gebühren geltend zu machen.
Formal richtig.
Ich habe mitgeteilt, dass mein Mandant - was ihm bekannt ist, für viele Jahre im Gefängnis sitzt, kein Geld hat, zuvor arbeitslos war, nie Geld verdient hat und auch in absehbarer Zeit nicht zu pfändbarem Einkommen kommen wird, weshalb keine Zahlung erfolgen kann.
Nun kriege ich die Antwort, nämlich, dass mein Mandant, der im Knast andere Sorgen hat, seine Vermögenslosigkeit an Eides statt versichern soll.

Da ich auch andere Sorgen habe als unnützes Zeug hin und her zu schicken,  fliegt der Mist weg.


Donnerstag, 18. Dezember 2008

Aufregung am Morgen

Von johannesolaf, 14:29

Nachdem ich gestern Abend erst spät aus Dresden zurückgekommen bin, sollte heute die erste Strafverteidigung laut Plan um 08.45 Uhr vor dem hiesigen Amtsgericht stattfinden. Der Richter kam etwas später und ich kam ins Schwitzen, weil ich um 10 Uhr beim Amtsgericht Peine zu verteidigen hatte. Entgegn des Antrages der StA bekamen mein Mandant und der Mitangeklagte, die seit fast drei Monaten in Untersuchungshaft saßen eine Freiheitsstraf, di zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Haftbefehle worden aufghoben und mein polnischer Mandant hätte eigentlich gehen können, um Weihnachten in der Heimat zu verbringen. Daraus wurde leider nichts, denn gleich nach dem Schluß der Sitzung sprangen mehrere Polizeibeamte, wie sich herausstellte aus Oberfranken, auf, um meinen Mandanten vorläufig festzunehmen. Man habe DNA an Tatorten gefunden, die von meinem Mandanten stammen soll.

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Freitag, 05. Dezember 2008

Eine Zeugin kann nicht kommen

Von johannesolaf, 10:46

Mein Mandant ist angeklagt, in mehr als 300 Fällen Kokain erworben zu haben.
Die Anklage stüzt sich im wesentlichen auf die Aussage der Frau X, die laut Akteninhalt angegeben haben soll, jeweils die Verkäuferin gewesen zu sein.
Demnächst soll die Sache verhandelt werden.
Hübsch ist nun die Mitteilung der StA:

in obiger Strafsache wird mitgeteilt, dass die Zeugin X derzeit in Sao Paulo, Brasilien, in Haft ist wegen Schmuggels von ca. 5 Kg Kokain, so dass die Zeugin in absehbarer Zeit nicht zur Verfügung stehen dürfte.

Da wünscht man der Guten doch trotz der widrigen Umstände eine besinnliche Adventszeit, frohe Weihnachten und einen guten Rutsch.


Oftmals lieber nicht

Von johannesolaf, 10:32

Dass es für einen Strafverteidiger oftmals besser ist, im Ermittlungsverfahren keine Einlassung abzugeben, zeigt ein Beschluss des Amtsgerichts Braunschweig, den ich gerade erhalten habe:

Die Staatsanwaltschaft  hat Anklage erhoben wegen Landfriedensbruchs.
Im Beschluss des Amtsgerichts heisst es u.a.:

...Ihnen wird vorgeworfen, sich in einer Gruppe am aggressiven Verhalten gegenüber den Polizeibeamten Tinky Winkie, Lala und Pooh beteiligt zu haben. Die Anklage lässt allerdings nicht erkennen, in welchem konkreten Verhalten der Angeklagten diese Beteiligung gesehen wird. Allein die Tatsache, dass die Polizei angibt, sie habe angreifende Personen mit Pfefferspray besprüht und die Angeklagten seien von einem solchn Spray getroffen worden, reicht insoweit nicht aus.

Die bloße Zugehörigkeit zu einer unfriedlichen Menge bzw. ein inkatives Dabeisein oder bloßes Mitlaufen reicht zur Erfüllung des Tatbestandes des Landfriedensbruchs nicht aus.
Die Eröffnung des Hauptverfahrens war daher abzulehnen.

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Donnerstag, 04. Dezember 2008

Hauptverhandlungstermin vor Strafkammer vergessen!

Von johannesolaf, 08:56

....Deshalb wurde mein Mandant von der Polizei an seinem Arbeitsplatz abgeholt und der Verhandlungsbeginn verzögerte sich entsprechend.

Mein Mandant war gefahren, er hatte den Tip gegeben, in welchem Haus was zu holen sei. Dann hatte er zwei Straßen weiter gewartet auf seine Kumpel, die in ein Haus einbrechen wollten. Die Jalousien waren heruntergelassen, sie gingen davon aus, dass niemand zu Hause sei, klingelten aber und wollten weglaufen, wenn wider Erwarten jemand öffnet. Das passierte dann auch. Einer der Mittäter verlor die Nerven und schlug den Hausbesitzer mit einer mitgeführten Gaspistole. Anschliessend flüchteten sie.
Angeklagt war versuchter schwerer Raub.

Aus dem wesentlichen Ergebnis der Ermittlungen der StA ergab sich jedenfalls für meinen Mandanten, dass sein Vorsatz "nur" auf einen Wohnungseinbruchdiebstahl gerichtet war und nicht auf schweren Raub.

Gleich nach Verlesung der Anklageschrift, hat der Strafkammervorsitzenden dann auch den entsprechenden Hinweis erteilt, nämlich dass auch eine Verurteilung wegen Wohnungseinbruchdiebstahl mit Waffen in Betracht käme und der Angriff auf das Opfer ein Exzess des Mittäters darstelle, für den mein Mandant nicht einzustehen hätte.
Nach geständiger Einlassung und ohne das das Opfer als Zeuge gehört werden musste, gab es - rechtskräftig - 1 Jahr und 3 Monate Freiheitsstrafe, die zu Bewährung ausgesetzt wurden.

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Frisiertes Mofa - am liebsten hätte ich die Robe garnicht erst angezogen

Von johannesolaf, 08:36

Eine liebe Kollegin hatte mich gebeten, ihren Mandanten vor dem Jugendrichter zu vertreten.
Angeklagt war Fahren ohne Fahrerlaubnis, nämlich mit frisiertem Mofa.
Als der jugendliche Mandant von der Polizei angehalten wurde, äußerte er nach Belehrung, dass er wisse, dass sein Fahrzeug schneller als erlaubt sei, und später, dass die Veränderung aber nicht von ihm, sondern vom Voreigentümer veranlasst worden sei.
In der Akte befand sich noch ein Gutachten, das die Manipulation belegte.
Die seitenlange Einlassung der Kollegin im Ermittlungsverfahren half nicht weiter.

Der Richter war meiner Meinung, dass an der Strafbarkeit leider keine Zweifel bestehen,  dass es einer Bestrafung aber dennoch nicht bedürfe. Die von der StA entsandte Referendarin hatte im Vorfeld mit ihrem Ausbilder abgesprochen, dass man sich einer Einstellung nicht verschliessen werde, und so wurde die Sache eingestellt gegen 20 Arbeitsstunden und ein Verkehrstraining. Das Ganze hat auch  den Vorteil, dass nun die Rechtsschutzversicherung eintritt.

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Montag, 01. Dezember 2008

Niedliche Antwort aus Berlin

Von johannesolaf, 08:32

Mein Mandant hat eine langjährige Haftstrafe in der JVA Krems/ Stein abzusitzen. Darüber hinaus wirft ihm die StA Berlin vor, hier Betrügereien begangen zu haben. Meiner Anregung, die Sache in Deutschland im Hinblick auf die Haftstrafe in Österreich einzustellen, wollte man noch nicht beitreten. Nach erfolgter Akteneinsicht und meiner Beiordnung, habe ich beim Amtsgericht Tiergarten beantragt, mir eine Fahrt zu meinem Mandanten zu genehmigen, damit ich den Akteninhalt mit ihm besprechen kann.
Heute erhalte ich die Antwort:

In dem Ermittlungsverfahren XY wird Ihnen mitgeteilt, dass Sie nach Österreich fahren müssen, wenn Sie meinen, dass dies erforderlich sei.

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Mittwoch, 26. November 2008

ARGE widert mich so langsam an

Von johannesolaf, 12:17

Nicht nur, dass sie einem alleinerziehenden Vater, der auf staatliche Untetrstützung angewiesen ist, angeraten haben, er möge seinen Sohn aus dem Sportverein abmelden, um Geld zu sparen, nein, sie zeigen auch immer wieder Leute bei der Staatsanwaltschaft an.
Im vorliegenden Fall wurde mein Mandant von der hiesigen ARGE angezeigt, weil er bei seiner ALG II Beantragung zwar seinen ALG I Bescheid mitgebracht hatte, aber versäumt haben soll, einen dazugehörigen Minderungsbescheid vorzulegen, so dass ihm zu wenig angerechnet und zuviel ausgezahlt worden sein soll, oder so ähnlich.
Jedenfalls habe ich der StA bei Rücksendung der Ermittlungsakte geschrieben, dass sämtliche Daten meines Mandanten im Computersystem der ARGE vorhanden waren und es deshalb keinen vernünftigen Grund gibt,  das Papier, was man von denen erhalten hat, dort wieder hinzutragen, denn die Fallmanager sehen im Computer ganz genau, was in der Vergangenheit beschieden wurde.
Warum die ARGE- Mitarbeiter nicht einfach im Computer nachgucken, um zu sehen, was sie hinsichtlich des Hilfebdürftigen so entschieden habe, sondern die Menschen immer als Kriminelle hinstellen, will ich nicht verstehen. Vielleicht sind sie einfach nur böse.


Dienstag, 25. November 2008

Doch keine Woche Dauerarrest

Von johannesolaf, 15:49

Mein Mandant war vom Amtsgericht wegen Betruges zu einem Arrest von einer Woche verurteilt worden, weil er bei ebay ein Kleidungsstück verkauft hatte. Das Geld hatte er erhalten, die Ware war aber nicht beim Käufer angekommen. Im Laufe des erstinstanzlichen Verfahrens hatte mein Mandant einen selbstgebastelten Absendebeleg eines Transportunternehmens vorgelegt. Für das Ding und eine weitere Betrugsanklage hatten wir zwischenzeitlich eine Einstellung gegen Zahlung eines Geldbetrages eingefangen, was uns heute natrlich wieder vorgehalten wurde. Weil das Landgericht heute in der Berufungsverhandlung nicht sicher feststellen konnte, dass mein Mandant bei Vertragsschluss vorgehabt hat, nicht zu liefern oder die Ware überhaupt nicht vorrätig hatte, wurde er konsequenterweise freigesprochen.
Das ist deshalb nicht selbstverständlich, weil beim Betrugsvorwurf zu oft lediglich auf das äußere Geschehen abgestellt wird, ohne das sich das Gericht Gedanken über die subjektive Seite macht.

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Donnerstag, 20. November 2008

Vielleicht war es wie beim rosa Fahrrad?

Von johannesolaf, 12:56

Mein Mandant war von einer Zivilstreife der Polizei angehalten worden, als er auf einem Fahrrad und einem Rucksack, in dem sich ein Bolzenschneider befand, nachts durch die Stadt radelte.
Seine Personalien wurden kontrolliert, und weil dem Polizisten die Sache merkwürdig vorkam, wurde mein Mandant gefragt, wo er denn das Rad herhabe.
Dies habe er an einem Platz mitgenommen, war seine Antwort.

In der gestrigen Hauptverhandlung schwieg mein Mandant, der Polizist kam als Zeuge. Er bestätigte das, was er bereits in seinem Vermerk niedergeschrieben hatte.
Schön war, dass Gericht, StA und Verteidigung gemeinsam herausarbeiten konnten, dass der Polizist jedenfalls nicht rechtzeitig belehrt hatte, nämlich dass mein Mandant nichts sagen muss.
Ein Geschädigter war nicht ermittelt worden, ein Strafantrag befand sich nicht in der Akte, das Fahrrad ist vermutlich im Fundbüro.
Nachdem ich der Verwertung der Aussage des Polizisten widersprochen hatte, wurde das Verfahren nach einem kurzen Rechtsgespräch, und nachdem ich die Geschichte von dem rosa Fahrrad meines Kollegen erzählt hatte, auf Kosten der Staatskasse, die auch meine Kosten zu tragen hat, eingestellt.


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