Besuchserlaubnis für die JVA
Gleich fahre ich in die hiesige JVA, um Mandanten aufzusuchen. Im Gepäck habe ich ein Schreiben an die Leitung des Gefängnisses.
Um zu verhindern, dass sich Anwälte Zugang zu Untersuchungsgefangenen erschleichen, um sich diesen als Verteidiger anzubieten, gibt es seit einigen Monaten die Vorschift, dass man entweder eine schriftliche, vom Insassen unterschriebene, Vollmacht oder eine Besuchserlaubnis des zuständigen Haftrichters beibringen muss.
Einige - zukünftige Mandaten- schreiben mich aus dem Gefängnis heraus an,formulieren ihre Schreiben aber so, dass sie zunächst bitten, dass ich sie in der Haft aufsuche, um dann ihre Verteidigung zu übernehmen.
Dies halte ich übrigens für den eleganteren Weg, als sogleich, ohne sich vorher besprochen zu haben, Vollmacht zur Verteidigung zu erteilen, weil ich ja selbst nicht weiss, ob ich das Madat annehmen kann.( Wenn ich beispielsweise bereits einen Mitbeschuldigten vertrete oder keine Zeit habe, darf ich das Mandat nicht annehmen.)
Jedenfalls kommt in den "Einladungsschreiben" zum Ausdruck, dass der U-Häftling von mir besucht werden will. Dann noch eine Besuchserlaubnis oder ein etwas anders formuliertes Schreiben zu verlangen, ist unnötiger Formalismus und führt zu Verzögerungen, denn der Mensch muss länger als erforderlich auf meinen Besuch warten.
Freitag, 16. November 2007
Arbeitsgemeinschaft Wirtschaftsstrafrecht hat Zuwachs
Die Arbeitsgemeinschaft Wirtschaftsstrafrecht von BRC, eine Kooperation von Strafverteidigern und Rechtsanwälten mit wirtschaftlichem/ steuerrechtlichem Hintergrund, die bei der gemeinsamen Bearbeitung von Strafsachen mit wirtschaftlichem Bezug kooperieren und verteidigen, hat sich um zwei Mitglieder verstärkt: Jan-M. Müller ist Fachanwalt für Insolvenzrecht in Göttingen und Axel Pöppel Arbeitrechtler aus Hamburg.
Donnerstag, 15. November 2007
Der Zweifelssatz um 18 Uhr
Beginn der Hauptverhandlung vor einem kleinen Amtsgericht in der Nähe von Bremen war für 15 Uhr vorgesehen. Mit halbstündiger Verspätung ging es los. Die Anklage warf meinem Mandanten eine Trunkenheitsfahrt vor. Es waren zwei Blutentnahmen durchgeführt worden, weil mein Mandant Nachtrunk behauptet hatte. Gut 2 Stunden nach der angeklagten Fahrt betrug die BAK 1,12 %o. Nach der Vernehmung mehrerer Zeugen, die mitgetrunken hatten und ausgesagt haben, dass mein Mandant nach heftigem Streit betrunken weggefahren und kurz danach zurückgekommen sei, sowie der eingesetzten Polizeibeamten, die beim Eintreffen festgestellt hatten, dass der Motor am Auto meines Mandanten warm war, war ein Freispruch nicht mehr zu erzielen. Die Richterin wollte nun einen Sachverständigen beauftragen, um den exakten Wert zum Zeitpunkt der Fahrt festzustellen. Ich gab zu bedenken, dass weder die Tatzeit genau zu klären sei, noch es ausgeschlossen werden könne, dass mein Mandant die entscheidenen Schlucke aus der Pulle genommen hat, als er mit einer zwischenzeitlich verstorbenen Zeugin allein in der Wohnung war und die anderen Zeuginnen draussen auf die Polizei gewartet hatten.
Es war mitlerweile 18 Uhr und um nicht weitere Ressourcen zu verschwenden, erfolgte - einvernehmlich- eine Veruteilung wegen einer Ordnungswidrigkeit. Mein Mandant muss 250 € bezahlen, seinen zuvor sichergestellten Führerschein konnte er wieder mitnehmen.
Donnerstag, 08. November 2007
Versuchte Polizistennötigung
Mein Mandant hatte sich in einem Telefonladen aufgeregt, weil man ihm dort versprochen haben soll, einen Vertrag zu stornieren, was dann aber nicht geschehen ist. Er soll die dortige Mitarbeiterin beleidigt haben. Er selbst trief die Polizei, weil er sich betrogen fühlte. Die Beamten erteilten einen Platzverweis. Als sie ihm mehrere Minuten später begegneten, wurde ihm angedroht, ihn einzusperren, falls er an dem Tag noch einmal auftauchen würde. Daraufhin soll mein Mandant, der wegen Beleidigung einschlägig vorbelastet ist, gesagt haben, dass der Polizist dann seinen "Rock" (alte Bezeichnung für die Uniformjacke) ausziehen, und er ihn "kaputt machen werde".
Hierin sah die Staatsanwaltschaft eine versuchte Nötigung, weswegen es einen Strafbefehl gab. Wegen der Beleidigung zum Nachteil der Telefonladenmitarbeiterin wurde sogar Anklage erhoben.
Unser Angebot im Vorfeld: Rücknahme des Einspruches gegen den Strafbefehl und dafür Einstellung des Beleidigungsverfahrens wurde von der Staatsanwaltschaft abgelehnt.
Nachdem mein Mandant die Sache aus seiner Sicht geschildert und der Polizist als Zeuge ausgesagt hatte, dass er das zwar nicht zu meinem Mandanten geäußert hätte, er aber nicht traurig gewesen wäre, wenn er meinen Mandanten hätte einsperren können, schlug ich als Friedensangebot vor, das Verfahren durch Einstellung gegen Zahlung eines Geldbetrages zu beenden. Als mein Mandant sich dann noch bei der Telefonladenmitarbeiterin entschuldigte hatte, erfolgte die vorläufige Einstellung. Endgültig eingestellt wird, wenn mein Mandant bis Ende des Jahres einen erträglichen Geldbetrag zahlt.
Mittwoch, 07. November 2007
Nicht nur die Großen lässt man laufen
Mein Mandant war erstinstanzlich wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt worden ohne Aussetzung zur Bewährung unter anderem wegen seiner Vorbelastungen.
Gegen das Urteil hatten wir Berufung eingelegt, die Staatsanwaltschaft aber auch, sie wollte eine höhere Bestrafung und zwar wegen schwerer Körperverletzung, weil sie der Ansicht war, das Opfer sei durch Narben dauerhaft entstellt.
Heute vor dem Landgericht Braunschweig gab es eine verfahrensbeendende Absprache zwischen Verteidigung, Gericht und Staatsanwaltschaft. Letztere nahm ihre Berufung zurück, unsere wurde gemäß der getroffenen Verständigung mit der Maßgabe verworfen, dass festgestellt wurde, dass die Tat unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stattfand. Dies hat zur Folge, dass mein Mandant, der sich bereits im Vorfeld einen Therapieplatz besorgt hat, die Therapie antreten kann. Sollte er diese erfolgreich absolvieren, wird ihm die restliche Strafe zur Bewährung ausgesetzt, so dass er von Haft verschont bliebe.
Bei der Urteilsbegründung erklärte der Vorsitzende einer anwesenden Schulklasse (nur Mädchen), dass es, nicht so ist, wie die Bevölkerung oftmals meint, dass durch den sogenannten Deal,nur die "Großen" laufengelassen werden, sondern auch in kleineren Verfahren, Absprachen üblich sind, um vernünftige Lösungen zu erreichen.
kleiner Etappensieg
Mein Mandant wurde erstinstanzlich vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit einem Verstoss gegen das Waffengesetz und des Diebstahls freigesprochen. Der Nebenkläger hat darauf hin Berufung eingelegt. Das Landgericht verurteilte meinen Mandanten entgegen des Schlussantrages des Sitzungsvertreters der Staatsanwaltschaft, der mit mir Freispruch beantragt hatte, gemäß der ursprünglichen Anklage zu einer Freiheitsstrafe. In der Revisionsbegründung habe ich unter anderem gerügt, dass es sich beim Diebstahl nicht um ein Nebenklagedelikt handelt, und das Landgericht deshalb nicht wegen Diebstahls verurteilen durfte, weil ja nur der Nebenkläger Berufung eingelegt hatte.
Dieser Auffassung schloss sich nun die zuständige Generalstaatsanwaltschaft an und beantragte, das Urteil des Landgerichts soweit eine Verurteilung wegen Diebstahls erfolgt ist sowie im gesamten Rechtsfolgenausspruch aufzuheben.
Montag, 29. Oktober 2007
So kann die Woche weiter gehen
Bevor es gleich wieder los geht zum Amtsgericht Salzgitter, habe ich eben meine Post, die am Samstag hier eingegangen ist, flüchtig durchgesehen. Die Staatsanwaltschaft Hildesheim hat mir den Führerschein meines Mandanten zurückgeschickt, der ihm letzte Woche vom dortigen Amtsgericht vorläufig entzogen worden war im Anschluss an eine Verurteilung wegen Straßenverkehrsgefährdung und Nötigung. Die Besonderheit lag darin, dass der Vorfall zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung bereits 10 Monate zurücklag und über die vorläufige Entziehung vor der Verhandlung nicht entschieden worden war. Noch in der Hauptverhandlung habe ich gegen die Beschlagnahme Beschwerde eingelegt. Interessant ist jetzt noch, ob der Amtsrichter abgeholfen hat oder das Landgericht uns Recht gegeben hat.
Mittwoch, 24. Oktober 2007
Drei Verhandlungstage wegen Fahrraddiebstahls
Meinem Mandanten wurde vorgeworfen, vor längerer Zeit ein Fahrrad geklaut zu haben. Weder wurde er dabei beobachtet, noch wurde das Fahrrad bei ihm gefunden. Ins Rollen gekommen war die Sache anlässlich einer Durchsuchung in einem An-und Verkauf, wo ein Kaufvertrag über das abhandengekommene Fahrrad, geschlossen zwischen dem Geschäft und der ehemaligen Lebensgefährtin meines Mandanten. Diese ehemalige Lebensgefährtin hatte bei der Polizei ausgesagt, dass mein Mandant ihr das Fahrrad gegeben habe, damit sie es verkauft. Er habe ihr damals erzählt, das Rad habe er von seinem Vater, er selbst könne es nicht verkaufen, weil sein Personalausweis abgelaufen sei. Erst später habe er ihr offenbart, dass er es geklaut habe. Den Erlös in Höhe von 15 € habe sie meinem Mandanten abliefern müssen, weil er das Geld für Drogen benötigt hätte.
Zum ersten Verhandlungstag erschien die Zeugin ( die unter Betreuung steht) nicht. Am zweiten Verhandlungstag auch nicht, wurde dann von der Polizei gebracht. Mein Mandant , der zwischenzeitlich in die Stadt gegangen war, war per Handy für das Gericht nicht mehr zu erreichen. Ein neuer Termin wurde anberaumt, zwei Tage später , das Gericht meinte, ich solle den Mandanten informieren. War aber nicht meine Aufgabe. Am dritten Verhandlungstag erschien ich ohne Mandant. Die Vorsitzende meinte, sie sei davon ausgegangen, ich hätte mich darum gekümmert, das er kommen würde. Ich entgegnete, dass ich nicht bereit sei, derartige Pflichten zu übernehmen, das Gericht möge selber dafür sorgen, das alle an Land kommen.
Mein Mandant kam dann später, die zeugin war auch da, eine weitere Zeugin hatten wir besorgt und es ging los. Die Belastungszeugin sagte unter anderem aus, im Geschäft habe man ihr mitgeteilt, eine Überprüfung habe ergeben, dass das Rad geklaut sei, deshalb könne sie nur 15 € dafür bekommen.
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft forderte eine Bestrafung. Das Gericht kam zum Freispruch, folgte einigen meiner Argumente und führte ergänzend unter anderem aus: Wenn der Angeklagte Geld für Drogen gebraucht hätte, hätte er auch gewusst, wo er das Fahrrad verkaufen kann, ohne das er einen Ausweis vorzeigen muss.
Montag, 22. Oktober 2007
Schöner Abschlag
Als die Steuerfahndung in der Tür stand, hatte mein Mandant, dessen Ehefrau ein Chinalokal betreibt, den Beamten mitgeteilt, dass ca. 20 % der Einnahmen nicht verbucht werden. Nach weiteren Ermittlungen samt Probekochen gab es einen Strafbefehl über 720 Tagessätze gegen den mein Mandant Einspruch eingelegt hat.. Im Laufe eines Vorgespräches mit dem Richter und dem Staatsanwalt (und der Strafsachenstelle des Finanzamtes!) wurde Einigung erzielt, dass der Einspruch auf das Strafmaß beschränkt wird. Weil ja nun zu berücksichtigen sei, dass der Strafbefehl dieses "Geständnis" noch nicht berücksichtigt habe, halbierten wir die Tagessatzanzahl und reduzierten auch die Höhe etwas. Aus 28.800 € wurden nun 10.400 €, die mein Mandant in monatlichen, tragbaren Raten, abzahlen kann. Die Sche ist rechtskräftig.
Der Schwachsinn geht weiter
Eine Woche war ich mal weg. Jetzt bin ich wieder da. Heute morgen ersteinmal eine Strafverteidigung mit für den Mandanten zufriedenstellendem Ausgang, nun das Liegengebliebene bearbeiten. In einer Strafsache hatte ich einen unschönen Vorwurf zur Einstellung gebracht. Nun meldet sich der Mandant in einer dieser unsäglichen Internetsachen: Forderungsschreiben einer Rechtsanwaltkanzlei, die 84,00 € plus eigene Kosten beitreiben will, weil meine Mandantschaft unter einer bestimmten IP-Nummer über das Internet einen Dienstleistungsvertrag abgeschlossen haben soll.
Nun die Krönung der Ressourcenverschwendung: Im letzten Absatz des anwaltlichen Schreibens wird darauf hingewiesen, dass, falls eine minderjährige Person ein falsche Geburtsdatum angegben hätte, um sich eine Leistung zu erschleichen, von einem Betrugsdelikt auszugehen sei. Der "Kollege" behält sich im Namen seiner Mandantschaft die Erstattung einer Strafanzeige vor. " Die dabei anfallenden Kosten und Auslagen sind gegebenenfalls gegen Sie geltend zu machen".
Da werden jugendliche Internetbesucher auf kostenpflichtige, aber blödsinnige und somit wertlose Seiten gelockt und Rechtsanwälte erdreisten sich mitzuteilen, dass Kosten für die Erstattung einer Strafanzeige gegebenenfalls geltend gemacht werden.
Donnerstag, 04. Oktober 2007
Strafverteidigerdasein in den nächsten 2 Wochen
Heute hatte ich zwei Hauptverhandlungen zu bewältigen. In der ersten Sache war der mehrfache Erwerb von Kokain angeklagt. "Erwerb" klang gut, Zeugen wollten wir nicht, weitere Angaben wollten wir sowieso nicht machen, also haben wir die Anklage abgenickt . Die andere Sache beim Landgericht wegen des Vorwurfes des sexuellen Missbrauches getaltet sich wesentlich schwieriger. Morgen geht es zum Landgericht Verden, Montag ist Osnabrück das Ziel, Dienstag bis Freitag jeweils 1-2 Hauptverhandlungen täglich hier vor Ort. Von Steuerhinterziehung über Betrug bis wieder zum sexuellen Missrauch ist alles dabei, was das Strafverteidigerherz in Gang hält. Danach eine ganze Woche Urlaub. Da kann ich dann ganz in Ruhe Revisionen schreiben, am besten auf einem Schreibblock, den ich mir neulich gekauft habe. Auf dem Block steht: "Ohne Dich ist alles doof, Baum doof, Sonne doof, ich doof usw.". Dazu entsprechende Zeichnungen.
Montag, 01. Oktober 2007
Amtsgericht ist lernfähig- Richterin zeigt Größe
Vor einigen Wochen habe ich beim hiesigen Amtsgericht verteidigt. Tatvorwurf: Erschleichen von Leistungen, also "schwarzfahren".
Nach den Urteilsfeststellungen hatte mein Mandant sich eine Monatskarte, für die er einen kleinen Teil selbst bezahlen musste und der Rest von der ARGE gesponsert wurde (sogenanntes Mobil-Ticket) gekauft. Nachdem das Ticket versehentlich in der Waschmaschine gelandet war, war es bröselig und unleserlich.
Ein Ersatz wurde meinem Mandanten von den Verkehrsbetrieben nicht ausgestellt, da deren AGB´s einen Ersatz bei diesem Tickettypus nicht vorsehen. Weil er bei Fahrten mit der Straßenbahn nun faktisch keinen gültigen Fahrschein hatte, wurde mein Mandant verurteilt.
Hiergeben haben wir Sprungrevision eingelegt, weil wir der Auffassung sind, es ist durch das Vorausbezahlen des Tickets kein Vermögensschaden bei den Verkehrsbetrieben durch die Fahrten entstanden, sie waren ja vorab bezahlt worden.
Mein Mandant berichtete mir, dass er wegen weiterer Fahrten in diesem Zeitraum bereits eine Verhandlung hatte, in einer anderen Abteilung des hiesigen Amtsgerichtes. Dort wurde die Sache nach seinem Einspruch gegen den Strafbefehl gegen Geldauflage eingestellt.
Mein Mandant war unzufrieden und wollte auch die alte Sache nocheinmal überprüft wissen. Deshalb hat er die Ratenzahlung hinsichtlich der Geldauflage eingestellt, weshalb es heute zur Verhandlung kam.
Nach unserer Einlassung gab die Vorsitzende bekannt, dass sie sich damals zu Unrecht auf die AGB`s bezogen hatte, aber zwischenzeitlich aufgrund meiner Revisonsbegründung, die ich gegen die Verurteilung in der anderen Abteilung abgegeben habe, die zitierte Rechtssprechung gelesen und ihre Ansicht geändert habe: Es läge in unserer Konstellation kein Vermögensschaden vor.
Freispruch!
Freitag, 28. September 2007
Marco W schwer belastet
Die 13-jährige Charlotte aus England, soll den seit Monaten in türkischer Untersuchungshaft sitzenden Marco W. schwer belastet haben. Wie hier berichtet wird, soll das Mädchen in ihrer Heimat eine Aussage zu Protokoll gegeben haben und Marco der Vergewaltigung bezichtigt.
Es war auch nicht zu erwarten gewesen, dass das Mädchen, bei der Entwicklung die die Sache in der Öffentlichkeit genommen hat, sich nun hinstellt und sagt, es sei nichts passiert. Vor den Verteidigern scheint ein schönes Stück interessanter Arbeit zu liegen.
Donnerstag, 27. September 2007
Fall Nadine aus Gifhorn- Urteil rechtskräftig
Das Landgericht Hildesheim hatte einen Vater im Mai diesen Jahres aufgrund von Indizien wegen Mißhandlung von Schutzbefohlenen und Körperverletzung mit Todesfolge zum Nachteil seiner Tochter, deren Leiche nach dem Prozess vom Großvater in einem Wald gefunden worden war, zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren verurteilt. Das Urteil gegen das die Verteidiger Revision eingelegt hatten, ist jetzt rechtskräftig, wie hier berichtet wird. Der Bundesgerichtshof hat das eingelegte Rechtsmittel durch Beschluss verworfen. Ein Verteidiger hat Verfassungsbeschwerde angekündigt, ein anderer will die Wiederaufnahme des Verfahrens betreiben.
Es empfiehlt sich immer wieder, mit nicht allzu hohen Erwartungen in das Revisionsverfahren zu gehen- sowohl auf Mandanten als auch auf Verteidigerseite, denn es kommt nicht darauf an, wie und ob sich eine Tat zugetragen hat, sondern darauf, ob das verurteilende Gericht in der Lage war, das Urteil vernünftig zu begründen. Enthält das Urteil verfahrensrechtliche Fehler, muss ich in der Lage sein, diese in der Revisionsschrift, entsprechend den strengen Anforderungen des BGH darzulegen. Und letztendlich, kommt es immer mit darauf an, ob der BGH ein Urteil bestehen lassen oder "kaputtmachen will". Wenn der BGH ein Urteil aufheben will, aus welchen Gründen auch immer, wird er stets einen Grund finden- andersherum aber genauso.
Mittwoch, 26. September 2007
Marco aus Uelzen- kaum Hoffnung auf Freilassung
Wie hier berichtet wird, besteht für Marco W. kaum Hoffnung, kurzfristig aus türkischer Untersuchungshaft entlassen zu werden, weil es noch an der Aussage des englischen Mädchens fehlt.
Dann hätten sie die Zeugin vernünftig vernehmen müssen, bevor sie zurück nach England fliegt. Wenn das nicht möglich war, muss der Junge eben raus aus dem Knast. So ist es jedenfalls unerträglich.
Die auf Weblogs sichtbaren Daten und Inhalte stammen von
Privatpersonen. Beepworld ist hierfür nicht verantwortlich.