Aus dem Loch in den Gerichtssaal
Letzten Freitag sollte es schon um 8 Uhr losgehen. Vor dem Landgericht Lüneburg wird meinem Mandanten vorgeworfen, einen Taxifahrer überfallen bzw. hierzu Beihilfe geleistet zu haben. Am dritten Verhandlungstag hatte mein Mandant ein Geständnis abgelegt, dabei einen Mitangeklagten, der zwischenzeitlich freigesprochen wurde, entlastet, der ein falsches Geständnis gegenüber der Polizei abgelegt hatte. Seitdem geht es in erster Linie um die Persönlichkeit meines Mandanten, ihm droht nach dem vorläufigen Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen, die Sicherungsverwahrung nach § 66 StGB.
Freitag nun wurde mein Mandant völlig erschöpft aus der JVA vorgefüht. Hintergrund war, dass er tags zuvor gebeten hatte aus der Zweimann- Zelle in eine Einzelzelle verlegt zu werden,um sich in Ruhe auf die Hauptverhandlungen vorbereiten und eine Fremdsprache lernen zu können. Dieses Ansinnen wurde abgelehnt, statt dessen landete mein Mandant in einer Absonderungszelle im Keller, allein mit Pferdedecken, einer dünnen Matte, einem Loch im Boden und einer Überwachungskamera. Nach dem Antrag, die Hauptverhandlung zu unterbrechen, wurde der Abteilungsleiter der JVA angehört. Er bestätigte die Angaben meines Mandanten, dass ihm, nachdem dieser am früheren Nachmittag in diese Zelle verbracht worden war, nachts das Licht gedimmt wurde, dafür aber stündlich ein Gefängniswärter mit einer Taschenlampe durch ein schmales Sichtfenster in der Tür, immer solange angeleuchtet hatte, bis mein Mandant sich bewegt hat.
Die Maßnahme sei erfolgt, weil bei meinem Mandanten eine Selbstmordgefahr nach Rücksprache mit Psychiater und Psychologe nicht sicher ausgeschlossen werden könne. Im übrigen habe der Mandant geäußert, dass er lieber in die genannte Zelle gewollt habe, als im "Doppelzimmer" zu verbleiben. Das Gericht hat dann nach Stellungnahme der Gutachter für diesen Tag Schluss gemacht, weil eine Verhandlungsunfähigkeit nach 27 Stunden ohne Schlaf nicht auszuschliessen sei..
Anschliessend bin ich nochmal in den Knast, um festzustellen, dass mein Mandant wieder zurückverlegt worden war.
Natürlich habe ich den Abteilungsleiter gefragt, bei welchem Untersuchungshäftling er denn eine Suizidgefahr sicher ausschliessen könne.
Dienstag, 10. März 2009
Freispruch ohne Mandantin
Der Strafbefehl bietet die Möglichkeit, nach Einspruch gegen diesen, ohne Mandanten zum Gericht zu gehen. Der erspart sich die für ihn oft als unangenehm empfundene Atmosphäre und kann lieber zur Arbeit oder zur ARGE gehen und muss auch niemanden finden, der auf die Kinder aufpasst.
Zwar guckt so mancher Amtsrichter komisch, wenn ich alleine komme, so auch gestern wieder, aber das macht nichts.
Angeklagt war Körperverletzung zum Nachteil des eigenen drei Jahre alten Kindes. Meine Mandantin hatte gegenüber der Polizei, die einen Tag nach der Anzeige durch einen Baumarktmitarbeiter, in der Wohnung meiner Mandantin erschienen war, erklärt, ihr Kind nicht "mit voller Wucht", so der Anzeigenerstatter geschlagen zu haben.
Da man ihr nicht glaubte, ansonsten wäre das Verfahren eingestellt worden, schwieg ich zur Sache. Die Vernehmung der Zeugen hat dann ergeben, dass der Anzeigenerstatter überhaupt nicht gesehen hatte, wie das Kind von der Hand meiner Mandantin getroffen wurde, sondern lediglich aus einer gewissen Entfernung davon ausgegangen war, aufgrund der Bewegungen meiner Mandantin und dem Schreien des Kindes. Sein Kollege hatte kein Schlagen gesehen. Das Gericht kam nach einer weiteren Zeugenvernehmung ebenso wie der Staatsanwalt zu dem Ergebnis, dass eine Fehlinterpretation des Anzeigenerstatters vorgelegen haben dürfte - Freispruch.
Das Beispiel bestätigt einmal mehrdie Aktualität des alten chinesische Sprichwortes:" Zweidrittel von dem, was wir sehen, befindet sich hinter den Augen".
Donnerstag, 05. März 2009
Zwischen Stendal und Lüneburg
Vorhin bin ich zurückgekommen vom Landgericht Stendal. Angeklagt ist dort Subventionsbetrug im Zusammenhang mit dem Hotel "Hüttermühle". Bevor ich mich morgen früh wieder aufmache zum Landgericht Lüneburg, habe ich mir gerade eine dünnen Ermittlungsakte durchgelesen, die mir das Amtsgericht Halle geschickt hat. Meine Mandantin hat einen Strafbefehl erhalten, weil ihr vorgeworfen wird, im Anschluss an ein V....lei aus der Geldbörse des zuvor beteiligten Mannes, der danach (selbstverständlich) eingeschlafen war, Geld geklaut zu haben und sich, während er schlief, aus dem Staub gemacht zu haben.
Ausser meiner Mandantin soll sich nach Aussage des Mannes aber noch eine zweite Frau mit in dessen Wohnung aufgehalten haben. Keine der in der Wohnung angeblich anwesenden Frauen hatte gegenüber der Polizei ausgesagt. In einem Vermerk hat der Amtsanwalt geschlussfolgert, dass nur meine Mandantin nach Aktenlage als Täterin in Betracht käme. Eine gemeinsame Tatausführung wäre nicht nachzuweisen.
Da freue ich mich auf die Hauptverhandlung.
Dienstag, 24. Februar 2009
Nach 3 Minuten war ich wieder draußen
Bevor ich heute zum Landgericht Stendal fahren konnte, um mit ihm hier gemeinsam zu verteidigen, musste ich um 8.30 Uhr noch kurz zum hiesigen Amtsgericht. Mein Mandant war angeklagt, in betrunkenem Zustand (mehr als 3 Promille) mit seinem Fahrrad gegen einen anderen Menschen und anschliessend gegen ein Auto gefahren zu sein.Weil eine Schuldunfähigkeit nach dem Vorgutachten zwar nicht wahrscheinlich, aber auch nicht sicher auszuschliessen war, ich etwas Muffe hatte, dass hinsichtlich eines zumindest fahrlässigen Vollrausches noch etwas hängenbleiben könnte, aber eigentlich keine Zeit und die Richterin Probleme mit ihrer Stimme hatte, haben wir die Sache kurzerhand nach § 153 II StPO eingestellt. Die Berufsschulklasse, die sich gerade sensationslüstern plaziert hatte, schien nicht begeistert, mein Mandant schon.
Freitag, 20. Februar 2009
Hass gegen die Mutter und Wahnvorstellungen
hat das Landgericht Hildesheim, wie hier berichtet wird, meinem Mandanten attestiert.
Laut Gutachter wäre seine Erkrankung mit entsprechenden Medikamenten in den Griff zu kriegen, so dass es an ihm sei, durch entsprechende Einnahme, die Dauer des Aufenthaltes in der Psychiatrie zu beeinflussen.
Der Gutachter hat aber auch, auf meine Nachfrage hin, erklärt, dass die notwendigen Medikamente derartige Nebenwirkungen verursachen würden, die dazu führen könnten, dass ein Patient sich körperlich und seelisch besser fühlen würde, wenn er die Medikamente nicht einnimmt. Das Absetzen führt dann aber wiederum dazu, dass die Symtome wieder auftreten.
Freitag, 13. Februar 2009
Probearbeit im Autohaus
Mein Mandant soll in Bayreuth, Coburg und Koblenz in Autohäusern Teile von Neuwagen abgebaut haben, um diese mitzunehmen. Gerade habe ich mit dem ermittelnden Kripobeamten gesprochen, der hier angefragt hat, ob noch eine Einlassung erfolgen soll bevor die Sache endgültig an die StA abgegeben wird.
Bei dieser Gelegenheit erzählte er mir, dass man in einem der Autohäuser gesagt habe, der Täter (lt. DNA soll es sich um meinen Mandanten handeln), habe derart gute Arbeit geleistet und keinerlei Beschädigungen beim Abbau der Teile verursacht, dass man ihm glatt einen Arbeitsplatz anbieten müsste.
Mittwoch, 11. Februar 2009
Braunschweig verkommt immer mehr
Gestern musste ich vor dem Landgericht Lüneburg verteidigen. Meinem Mandanten wird vorgeworfen mit einem Mittäter einen Taxifahrer ausgeraubt zu haben. Beide Angeklagte schwiegen und der erste Zeuge war für drei Stunden später geladen, sodass ich Gelegenheit hatte, ein bißchen durch die Innenstadt zu spazieren. So war ich in den vergangenen Tagen unter anderem in Leipzig, Dreden und Hamburg unterwegs. Überall entwickeln sich die Städte zu ihrem Vorteil, aber nicht Braunschweig. Gerade in der heutigen Mittagspause ist es mir wieder mal aufgefallen, dass immer mehr Läden leerstehen und das in bester Innenstadtlage. Zu den Leerständen kommen Telefongeschäfte, 1 €- Läden und ähnliche, die Ramsch verkaufen. Schade!
So besorgt sich die Polizei am Rande des Harzes Zeugenaussagen
Mein Mandant rief an und erzählte mir, neben ihm würde ein Bekannter stehen, der von der Polizei abgeholt worden war, um eine Aussage zu machen gegen meinen Mandanten. Ich sprach selbst mit dem Zeugen, der mir mitteilte, die Polizei habe ihn nicht nur abgeholt, sondern ihm gesagt, seine eigene Bewährung würde widerrrufen werden, wenn er nicht bereit sei gegen meinen Mandanten auszusagen. Anschliessend wurde ihm die Aussage des Anzeigenerstatters vorgehalten mit der Bitte, dessen Angaben zu bestätigen.
Donnerstag, 08. Januar 2009
Für den Staatsanwalt war die Sache klar
Die Zeugenaussagen haben nicht zusammen gepasst. Die angeblich Geschädigte hat ausgesagt, mein Mandant habe sie vor einer Disco derart ins Gesicht geschlagen, dass sie das Gleichgewicht verloren habe und gestürzt sei.
Ihre Freundin, die daneben gestanden haben will, hat berichtet, mein Mandant habe zwar eine Ohrfeige verabreicht, aber nicht besonders dolle, jedenfalls sei die "Geschädigte" stehengeblieben. Darüber hinaus habe mein Mandant eine dritte Freundin innerhalb der Disco belästigt, so dass man dem Einhalt gebieten wollte. Die angeblich Belästigte erklärte, sie sei derart betrunken gewesen, dass sie von gar nichts wisse. Ein Freund meines Mandanten sagte aus, dass es eine Ohrfeige nicht gegeben habe. Im polizeilichen Vermerk stand, dass dieser Zeuge gegenber der Polizei die Aussage verweigert habe. Dies bestritt der Zeuge und sagte aus, dass die Polizei ihm als er zusammen mit meinem Mandantn in der Stadt ergriffen wurde, berhaupt nicht eröffnet habe, um was es ginge, sondern er lediglich auf der Wache gefragt worden sei, was denn los gewesen wäre. Heute hat der Polizist, der den Vermerk gefertigt hat mitgeteilt, dass er nicht wisse, ob er mit diesem Zeuge gesprochen habe, oder das sein Kollege gewesen sei.
Für den Vertreter der StA war der Fall klar: Weil nicht erkennbar sei, warum die Frauen meinen Mandanten zu Unrecht belasten sollten, habe es die Ohrfeige auch gegeben.
Der Vorsitzende sprach meinen Mandanten frei, weil man die vielen Widersprüche in den Zeugenaussagen nicht einfach unbeachtet lassen dürfe, und er deshalb Zweifel an der Täterschaft nicht überwinden könne. Und im Zweifel habe er zugunsten des Angeklagten zu entscheiden.
Vor dem Gerichtsgebäude traf ich auf die Anzeigenerstatterin und einen ihrer Angehörigen, der mir sagte, dass er mein Pladoyer prima fand und es schliesslich mein Job sei, meinen Mandanten rauszuboxen. Auch die Anzeigenerstatterin hegte offensichtlich keinen Groll gegen das Gericht oder mich. Eine deratige Einstellung verdient Respekt.
Montag, 05. Januar 2009
Staatsanwaltschaft überlässt Prüfung dem Beschuldigten
Mandant sitzt seit vielen Jahren im Maßregelvollzug. Dort muss er ,nach Meinung der Ärzte, regelmäßig Tabletten nehmen. Neulich soll er nackt über den Flur gelaufen sein. Anschliessend habe er sich in ein Absonderungszimmer gelegt, dabei habe er sich ruhig verhalten. Das ist zwar nicht normal, aber eigentlich harmlos.
Anstatt ihm zu sagen, dass er sich wieder anziehen möge, wurden ihm mehrere Spritzen verabreicht. Wie mir Mitpatienten berichtet haben, ist mein Mandant daraufhin tagelang neben der Spur gelaufen bzw. konnte berhaupt nicht laufen. Als ich meinen Mandanten aufgesucht habe, hat er mir mitgeteilt, dass er die Ärzte zwischenzeitlich bei der Polizei angezeigt habe wegen Körperverletzung. Die Spritzen seien nicht erforderlich gewesen, da weder Eigen- noch Fremdgef
ährdung vorgelegen habe.
Ich habe mir die Ermittlungsakte kommen lassen. Das Verfahren wurde eingestellt, weil nach Auskunft des Chefarztes die Medikamente von meinem Mandanten nicht freiwillig eingenommen worden seien, seien die Spritzen dringend erforderlich gewesen. Der Ausschlag, den mein Mandant am Oberkörper erlitten hatte, mag von der Bettwäsche herrühren oder vom Wasser.
Ich habe heute Beschwerde gegen die Einstellung eingelegt, weil die Staatsanwaltschaft selbständig zu prüfen hat, ob die Zwangsmedikamentation erforderlich war und sich nicht allein auf die Stellungnahme des Beschuldigten verlassen darf.
Dienstag, 23. Dezember 2008
Zeugen berichten objektiv Falsches
Am ersten Hauptverhandlungstag hatte der Staatsanwalt noch darauf gedrungen, den Einspruch gegen den Strafbefehl zurückzunehmen. Aus seiner Sicht hätten die Zeugenaussagen eindeutig ergeben, dass mein Mandant mit seiner Faust auf die Motorhaube eines fremden Autos geschlagen habe.
Wir haben den Einspruch aufrechterhalten.
Weil der entstandene Schaden nicht mit den Aussagen in Einklang zu bringen war, habe ich die Einholung eines Sachverständigengutachten beantragt. In der gestrigen Hauptverhandlung bestätigte der Sachverständige die Einlassung meines Mandanten, dass er nicht auf das Auto geschlagen hat, sondern von dessen Fahrer nach einem verbalen Streit angefahren wurde und dann auf die Motorhaube fiel, wodurch der Schaden entstanden ist.
In der Begründung des freisprechenden Urteils merkte der Vorsitzende an, dass auch er erst von der Richtigkeit der Zeugenaussagen ausgegangen war, zumal es unabhängige Zeugen waren, man aber mal sehen könne, dass der Zeugenbeweis eigentlich ein schlechter Beweis sei.
Freitag, 19. Dezember 2008
Oberstaatsanwältin aus der Provinz
Einem Mandanten wurde der Laden durchsucht. Die StA verdächtigt ihn der Hehlerei oder des Einbruchdiebstahls.
Gegen die Durchsuchung habe ich Beschwerde eingelegt, auch um schnell an die Akte zu kommen.
Diese kam nun. In einem Vermerk der Oberstaatsanwältin , gerichtet an das Gericht, steht unter anderem:
Die Akte wird ohne Bescheidung des Antrages auf Akteneinsicht sofort übersandt.
Von hier ist beabsichtigt, Akteneinsicht erst nach Abschluss der Ermittlungen zu gewähren.
Auf der nächsten Seite befindet sich ein Vermerk des Strafkammervorsitzenden:
Frau Oberstaatsanwältin Krepel teilt auf telefonische Nachfrage mit, dass dem Verteidiger entgegen den Ausführungen auf Blatt 123 von hier aus Akteneinsicht gewährt werden soll.
Da hat mir die StA es doch nicht gegönnt, meine Beschwerde nach erfolgtem Aktenstudium sachgerecht zu begründen.
Schade, dass es dort immer noch Leute gibt, die den Verteidiger nicht als notwendig, sondern als lästig und störend empfinden.
Die Sorgen mancher Kollegen möchte ich haben
Einem Kollegen, der als Vertreter der Nebenklage aufgetreten war, schrieb mich an, um bei meinem Mandanten, der für mehrere Jahre in der Jugendstrafanstalt verschwunden ist, seine Gebühren geltend zu machen.
Formal richtig.
Ich habe mitgeteilt, dass mein Mandant - was ihm bekannt ist, für viele Jahre im Gefängnis sitzt, kein Geld hat, zuvor arbeitslos war, nie Geld verdient hat und auch in absehbarer Zeit nicht zu pfändbarem Einkommen kommen wird, weshalb keine Zahlung erfolgen kann.
Nun kriege ich die Antwort, nämlich, dass mein Mandant, der im Knast andere Sorgen hat, seine Vermögenslosigkeit an Eides statt versichern soll.
Da ich auch andere Sorgen habe als unnützes Zeug hin und her zu schicken, fliegt der Mist weg.
Donnerstag, 18. Dezember 2008
Aufregung am Morgen
Nachdem ich gestern Abend erst spät aus Dresden zurückgekommen bin, sollte heute die erste Strafverteidigung laut Plan um 08.45 Uhr vor dem hiesigen Amtsgericht stattfinden. Der Richter kam etwas später und ich kam ins Schwitzen, weil ich um 10 Uhr beim Amtsgericht Peine zu verteidigen hatte. Entgegn des Antrages der StA bekamen mein Mandant und der Mitangeklagte, die seit fast drei Monaten in Untersuchungshaft saßen eine Freiheitsstraf, di zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Haftbefehle worden aufghoben und mein polnischer Mandant hätte eigentlich gehen können, um Weihnachten in der Heimat zu verbringen. Daraus wurde leider nichts, denn gleich nach dem Schluß der Sitzung sprangen mehrere Polizeibeamte, wie sich herausstellte aus Oberfranken, auf, um meinen Mandanten vorläufig festzunehmen. Man habe DNA an Tatorten gefunden, die von meinem Mandanten stammen soll.
Freitag, 05. Dezember 2008
Eine Zeugin kann nicht kommen
Mein Mandant ist angeklagt, in mehr als 300 Fällen Kokain erworben zu haben.
Die Anklage stüzt sich im wesentlichen auf die Aussage der Frau X, die laut Akteninhalt angegeben haben soll, jeweils die Verkäuferin gewesen zu sein.
Demnächst soll die Sache verhandelt werden.
Hübsch ist nun die Mitteilung der StA:
in obiger Strafsache wird mitgeteilt, dass die Zeugin X derzeit in Sao Paulo, Brasilien, in Haft ist wegen Schmuggels von ca. 5 Kg Kokain, so dass die Zeugin in absehbarer Zeit nicht zur Verfügung stehen dürfte.
Da wünscht man der Guten doch trotz der widrigen Umstände eine besinnliche Adventszeit, frohe Weihnachten und einen guten Rutsch.
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