Freitag, 05. Dezember 2008

Oftmals lieber nicht

Von johannesolaf, 10:32

Dass es für einen Strafverteidiger oftmals besser ist, im Ermittlungsverfahren keine Einlassung abzugeben, zeigt ein Beschluss des Amtsgerichts Braunschweig, den ich gerade erhalten habe:

Die Staatsanwaltschaft  hat Anklage erhoben wegen Landfriedensbruchs.
Im Beschluss des Amtsgerichts heisst es u.a.:

...Ihnen wird vorgeworfen, sich in einer Gruppe am aggressiven Verhalten gegenüber den Polizeibeamten Tinky Winkie, Lala und Pooh beteiligt zu haben. Die Anklage lässt allerdings nicht erkennen, in welchem konkreten Verhalten der Angeklagten diese Beteiligung gesehen wird. Allein die Tatsache, dass die Polizei angibt, sie habe angreifende Personen mit Pfefferspray besprüht und die Angeklagten seien von einem solchn Spray getroffen worden, reicht insoweit nicht aus.

Die bloße Zugehörigkeit zu einer unfriedlichen Menge bzw. ein inkatives Dabeisein oder bloßes Mitlaufen reicht zur Erfüllung des Tatbestandes des Landfriedensbruchs nicht aus.
Die Eröffnung des Hauptverfahrens war daher abzulehnen.

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Donnerstag, 04. Dezember 2008

Hauptverhandlungstermin vor Strafkammer vergessen!

Von johannesolaf, 08:56

....Deshalb wurde mein Mandant von der Polizei an seinem Arbeitsplatz abgeholt und der Verhandlungsbeginn verzögerte sich entsprechend.

Mein Mandant war gefahren, er hatte den Tip gegeben, in welchem Haus was zu holen sei. Dann hatte er zwei Straßen weiter gewartet auf seine Kumpel, die in ein Haus einbrechen wollten. Die Jalousien waren heruntergelassen, sie gingen davon aus, dass niemand zu Hause sei, klingelten aber und wollten weglaufen, wenn wider Erwarten jemand öffnet. Das passierte dann auch. Einer der Mittäter verlor die Nerven und schlug den Hausbesitzer mit einer mitgeführten Gaspistole. Anschliessend flüchteten sie.
Angeklagt war versuchter schwerer Raub.

Aus dem wesentlichen Ergebnis der Ermittlungen der StA ergab sich jedenfalls für meinen Mandanten, dass sein Vorsatz "nur" auf einen Wohnungseinbruchdiebstahl gerichtet war und nicht auf schweren Raub.

Gleich nach Verlesung der Anklageschrift, hat der Strafkammervorsitzenden dann auch den entsprechenden Hinweis erteilt, nämlich dass auch eine Verurteilung wegen Wohnungseinbruchdiebstahl mit Waffen in Betracht käme und der Angriff auf das Opfer ein Exzess des Mittäters darstelle, für den mein Mandant nicht einzustehen hätte.
Nach geständiger Einlassung und ohne das das Opfer als Zeuge gehört werden musste, gab es - rechtskräftig - 1 Jahr und 3 Monate Freiheitsstrafe, die zu Bewährung ausgesetzt wurden.

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Frisiertes Mofa - am liebsten hätte ich die Robe garnicht erst angezogen

Von johannesolaf, 08:36

Eine liebe Kollegin hatte mich gebeten, ihren Mandanten vor dem Jugendrichter zu vertreten.
Angeklagt war Fahren ohne Fahrerlaubnis, nämlich mit frisiertem Mofa.
Als der jugendliche Mandant von der Polizei angehalten wurde, äußerte er nach Belehrung, dass er wisse, dass sein Fahrzeug schneller als erlaubt sei, und später, dass die Veränderung aber nicht von ihm, sondern vom Voreigentümer veranlasst worden sei.
In der Akte befand sich noch ein Gutachten, das die Manipulation belegte.
Die seitenlange Einlassung der Kollegin im Ermittlungsverfahren half nicht weiter.

Der Richter war meiner Meinung, dass an der Strafbarkeit leider keine Zweifel bestehen,  dass es einer Bestrafung aber dennoch nicht bedürfe. Die von der StA entsandte Referendarin hatte im Vorfeld mit ihrem Ausbilder abgesprochen, dass man sich einer Einstellung nicht verschliessen werde, und so wurde die Sache eingestellt gegen 20 Arbeitsstunden und ein Verkehrstraining. Das Ganze hat auch  den Vorteil, dass nun die Rechtsschutzversicherung eintritt.

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Montag, 01. Dezember 2008

Niedliche Antwort aus Berlin

Von johannesolaf, 08:32

Mein Mandant hat eine langjährige Haftstrafe in der JVA Krems/ Stein abzusitzen. Darüber hinaus wirft ihm die StA Berlin vor, hier Betrügereien begangen zu haben. Meiner Anregung, die Sache in Deutschland im Hinblick auf die Haftstrafe in Österreich einzustellen, wollte man noch nicht beitreten. Nach erfolgter Akteneinsicht und meiner Beiordnung, habe ich beim Amtsgericht Tiergarten beantragt, mir eine Fahrt zu meinem Mandanten zu genehmigen, damit ich den Akteninhalt mit ihm besprechen kann.
Heute erhalte ich die Antwort:

In dem Ermittlungsverfahren XY wird Ihnen mitgeteilt, dass Sie nach Österreich fahren müssen, wenn Sie meinen, dass dies erforderlich sei.

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Mittwoch, 26. November 2008

ARGE widert mich so langsam an

Von johannesolaf, 12:17

Nicht nur, dass sie einem alleinerziehenden Vater, der auf staatliche Untetrstützung angewiesen ist, angeraten haben, er möge seinen Sohn aus dem Sportverein abmelden, um Geld zu sparen, nein, sie zeigen auch immer wieder Leute bei der Staatsanwaltschaft an.
Im vorliegenden Fall wurde mein Mandant von der hiesigen ARGE angezeigt, weil er bei seiner ALG II Beantragung zwar seinen ALG I Bescheid mitgebracht hatte, aber versäumt haben soll, einen dazugehörigen Minderungsbescheid vorzulegen, so dass ihm zu wenig angerechnet und zuviel ausgezahlt worden sein soll, oder so ähnlich.
Jedenfalls habe ich der StA bei Rücksendung der Ermittlungsakte geschrieben, dass sämtliche Daten meines Mandanten im Computersystem der ARGE vorhanden waren und es deshalb keinen vernünftigen Grund gibt,  das Papier, was man von denen erhalten hat, dort wieder hinzutragen, denn die Fallmanager sehen im Computer ganz genau, was in der Vergangenheit beschieden wurde.
Warum die ARGE- Mitarbeiter nicht einfach im Computer nachgucken, um zu sehen, was sie hinsichtlich des Hilfebdürftigen so entschieden habe, sondern die Menschen immer als Kriminelle hinstellen, will ich nicht verstehen. Vielleicht sind sie einfach nur böse.


Dienstag, 25. November 2008

Doch keine Woche Dauerarrest

Von johannesolaf, 15:49

Mein Mandant war vom Amtsgericht wegen Betruges zu einem Arrest von einer Woche verurteilt worden, weil er bei ebay ein Kleidungsstück verkauft hatte. Das Geld hatte er erhalten, die Ware war aber nicht beim Käufer angekommen. Im Laufe des erstinstanzlichen Verfahrens hatte mein Mandant einen selbstgebastelten Absendebeleg eines Transportunternehmens vorgelegt. Für das Ding und eine weitere Betrugsanklage hatten wir zwischenzeitlich eine Einstellung gegen Zahlung eines Geldbetrages eingefangen, was uns heute natrlich wieder vorgehalten wurde. Weil das Landgericht heute in der Berufungsverhandlung nicht sicher feststellen konnte, dass mein Mandant bei Vertragsschluss vorgehabt hat, nicht zu liefern oder die Ware überhaupt nicht vorrätig hatte, wurde er konsequenterweise freigesprochen.
Das ist deshalb nicht selbstverständlich, weil beim Betrugsvorwurf zu oft lediglich auf das äußere Geschehen abgestellt wird, ohne das sich das Gericht Gedanken über die subjektive Seite macht.

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Donnerstag, 20. November 2008

Vielleicht war es wie beim rosa Fahrrad?

Von johannesolaf, 12:56

Mein Mandant war von einer Zivilstreife der Polizei angehalten worden, als er auf einem Fahrrad und einem Rucksack, in dem sich ein Bolzenschneider befand, nachts durch die Stadt radelte.
Seine Personalien wurden kontrolliert, und weil dem Polizisten die Sache merkwürdig vorkam, wurde mein Mandant gefragt, wo er denn das Rad herhabe.
Dies habe er an einem Platz mitgenommen, war seine Antwort.

In der gestrigen Hauptverhandlung schwieg mein Mandant, der Polizist kam als Zeuge. Er bestätigte das, was er bereits in seinem Vermerk niedergeschrieben hatte.
Schön war, dass Gericht, StA und Verteidigung gemeinsam herausarbeiten konnten, dass der Polizist jedenfalls nicht rechtzeitig belehrt hatte, nämlich dass mein Mandant nichts sagen muss.
Ein Geschädigter war nicht ermittelt worden, ein Strafantrag befand sich nicht in der Akte, das Fahrrad ist vermutlich im Fundbüro.
Nachdem ich der Verwertung der Aussage des Polizisten widersprochen hatte, wurde das Verfahren nach einem kurzen Rechtsgespräch, und nachdem ich die Geschichte von dem rosa Fahrrad meines Kollegen erzählt hatte, auf Kosten der Staatskasse, die auch meine Kosten zu tragen hat, eingestellt.


Dienstag, 18. November 2008

§ 154 StPO sollte leider nicht sein vor dem AG Helmstedt

Von johannesolaf, 16:40

Mein Mandant saß in Untersuchungshaft, er soll zudem nach Polen abgeschoben werden, um eine mehrjährige Freiheitsstrafe zu verbüßen. Gestern vor dem Amtsgericht Helmstedt war er wegen eines Diebstahls in besonders schwerem Fall angeklagt. Meine Anregung nach § 154 StPO zu verfahren, mochte sich der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft nicht anschliessen. Der bereits verurteilte Mittäter, der bei früheren Vernehmungen die Hauptschuld auf meinen Mandanten geladen hatte, hatte sich krank gemeldet, es wäre ein neuer Termin erforderlich geworden.
Dem Staatsanwalt schwebten zunächst 9 Monate ohne Bewährung vor,
wir einigten uns dann aber auf eine Bewährungsstrafe, so dass mein Mandant nicht noch monatelang in hiesigen Gefängnissen rumsitzen muss, sondern zeitnah nach Polen kann.

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Freitag, 14. November 2008

Brief nach Ludwigslust

Von johannesolaf, 09:40

Brief eines PKW- Halters dem vorgeworfen wird, zu schnell gefahren zu sein, an das Amtsgericht Ludwigslust:

In dem Bußgeldverfahren XY

bin ich zur Tatzeit nicht der Fahrer des PKW gewesen.
Dies erkennt man unzweifelhaft, wenn man sich das (geschossene) Foto anguckt. Der Fahrer ist erkennbar unterernährt, ich hingegen wiege stattliche 115 Kg mit Tendenz nach oben und habe ein kugelrundes Gesicht mit Dreifachkinn. Darüber hinaus trage ich beim Autofahren stets eine Brille.
Ich meine, der Fahrer müsste der Sohn von E.L sein, dem ich das Auto für eine gewisse Zeit zur Verfügung gestellt hatte.
Warum wird nicht der Verkehrsrowdy verfolgt, sondern die Eltern eines erkennbar Unschuldigen (ich), werden von Dorfpolizisten im Zuge der Ermittlungen aufgesucht und verängstigt? Ich werde zur Fahndung ausgeschrieben, hatte man angekündigt, nur weil ich den ganzen Tag arbeiten muss und folglich nicht parat stehen kann, wenn die Staatsgewalt zur Unzeit an der Tür klingelt.

Bitte sprechen Sie mich frei, und schnappen Sie sich den wahren Übeltäter, damit nicht noch weitere Ressourcen verschwendet werden mssen und der Gerechtigkeit trotzdem Geltung verschafft wird.

Nicht extra erwähnt werden muss eigentlich der Umstand, dass die Raserei des Sohnes vom E länger als drei Monate seit Absendung des Briefes zurückliegt.


Begründung des Amtsgerichts Seesen ist völlig lebensfremd

Von johannesolaf, 09:24

Mein Mandant ist seit vielen Jahren heroinabhängig. Freiwillig hatte er sich nun zur Entgiftung und danach in eine Therapieeinrichtung begeben, um seine Abhängigkeit zu bekämpfen und ausgesprochenen Haftstrafen zu entgehen.
Nachdem die Zustimmung zur Zurückstellung von den zuständigen Richtern diverser Amtsgerichte erteilt wurde, versagte das Amtsgericht Seesen in den sie betreffenden Fällen die erforderliche Zustimmung mit der Begründung,

 die Taten, die den Urteilen zugrunde liegen, beruhen nicht auf einer Betäubungsmittelabhängigkeit des Verurteilten. Die Taten begang er in einer Zeit als er gerade nicht betäubungsmittelabhängig war. Deshalb ist auch in dem Urteil gerade nicht festgestellt worden, dass § 35 BtmG vorliegt. Der Verurteilte hat mit dem Verkauf  von Btm damals seinen Lebensstil finanziert. Es handelte sich gerade nicht um Beschaffungskriminalität.

Gegen diesen Beschluss legte sogar die Staatsanwaltschaft Beschwerde ein.

Das Landgericht Braunschweig (7 Qs 319/08 hat den Beschluss des Amtsgerichts aufgehobenund die erforderliche Zustimmung zur Zurückstellung der Strafvollstreckung erteilt. Dort heisst es:

Zwar ergibt sich aus dem Urteil des Amtsgerichts Seesen nicht, dass der Verurteilte bei Begehung der Taten im März 2005 betäubungsmittelabhängig war. Die Betäubungsmittelabhängigkeit des Verurteilten zur Tatzeit steht aber "sonst fest" im Sinne des §35 Abs. 1 BtmG. Der Verurteilte ist langjährig heroinabhängig. Nach einem Vermerk der Bewährungshilfe teilte seine Mutter am 12.4.2005 mit, er habe Schlaftabletten genommen, um so den Heroinentzug zu bewältigen. Wenn der Verurteilte kurz Zeit davor, und unmittelbar nach seiner Entlassung aus Strafhaft, ausgerechnet Heroin veräußert, ist die Annahme, er sei zu diesem Zeitpunkt nicht abhängig gewesen und habe durch den Verkauf seinen Lebensstil finanzieren wollen, völlig lebensfremd.
Wenn er gegenüber dem Amtsgericht Seesen geäußert haben sollte, er sei zu den Tatzeiten nicht drogenabhängig gewesen, dürfte das allein aus prozesstaktischen Erwägungen geschehen sein, um die laufenden Bewährungen nicht zu gefährden.
Die Therapiebereitschaft des Verurteilten ergibt sich bereits daraus, dass er sich erfolgreich um einen stationären Therapieplatz bemüht hat.

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Dienstag, 04. November 2008

Holzklotz- Prozess - kann der Angeklagte die Anklage verstehen?

Von johannesolaf, 17:39

Im sogenannten "Holzklotz- Verfahren", hat heute der erste Verhandlungstag vor dem Landgericht Oldenburg stattgefunden.  Wie hier berichtet wird, hat es das Gericht abgelehnt, dem Angeklagten, einem Kasachen, einen Dolmetscher zur Verfügung zu stellen. Folgerichtig war die Verteidigung deshalb gezwungen, bereits an diesem ersten Hauptverhandlungstag einen Befangenheitsantrag gegen die Kammer zu stellen. Bedenkt man die Brisanz des Verfahrens, näheres hier, hätte die Kammer die durch die Hinzuziehung eines Dolmetscher entstehenden Kosten möglicherweise hinnehmen sollen, anstatt den Eindruck zu vermitteln, es käme ihr nicht darauf an, ob der Angeklagte  die entsprechende Anklageschrift überhaupt verstehen kann gegen die er sich verteidigen will.


Montag, 03. November 2008

Lieber arbeiten als vor dem Strafrichter sitzen.

Von johannesolaf, 08:00

In meiner ersten Strafsache am vergangenen Freitag solte ein Einspruch gegen einen Strafbefehl, den ich fr meinen Mandanten eingelegt hatte, verhandelt werden. Mein Mandant und ich saßen auf dem Gerichtsflur, die Vorsitzende kam dann irgendwann aus dem Sitzungssal und teilte im Vorbeigehen mit, die vorherige Sache würde noch etwas dauern, als das Handy meines Mandanten bimmelte. Mein bis dahin arbeitssuchender Mandant wurde von einem neuen Arbeitgeber angerufen, der meinen Mandanten bereits an diesem Tage als Gabelstablerfahrer einsetzen wollte. Wir waren ja im Strafbefehlsverfahren (Angeklagter kann sich durch seinen Verteidiger vertreten lassen), also habe ich ihn zur Arbeit geschickt und wir haben ohne ihn verhandelt.


Freitag, 31. Oktober 2008

Konsequente Anwendung des § 55 StPO

Von johannesolaf, 16:19

Heute war bereits der zweite Verhandlungstag. Meinem Mandanten wurde vorgeworfen in eine fremde Wohnung eingebrochen zu sein. Es waren vier Zeugen geladen: Die Wohnungsbesitzerin, der Polizist, der das Ganze aufgenommen hatte, ein angeblicher Mittäter und eine, die die Beute mit abverkauft haben soll.
Der angebliche Mittäter hat schriftlich aus der JVA mitteilen lassen, dass er nicht aussagen will, die angeblich andere Beteiligte hat heute von ihrem Auskunftsverweigerungsrecht, § 55 StPO,  Gebrauch gemacht. Nachdem ich die "Kurzbelehrung" des Gerichtes hinsichtlich des § 55 ergänzend  noch näher am Gesetzestext ausgerichtet habe, meinte die Zeugin: Das hätte ich so schön nicht sagen können, aber genau das meine ich."
Gericht und Staatsanwaltschaft haben die Sache dann ebenfalls so gesehen, dass jedes wort zu viel wäre und sie deshalb ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht hat.
Letztendlich blieb nichts mehr übrig, was gegen meinen Mandanten sprach und er konnte freigesprochen werden.


Donnerstag, 30. Oktober 2008

Ausgrenzung im Strafverteidigerbüro

Von johannesolaf, 07:58

Normalerweise muss ich soviel ackern, dass ich kaum zum Luftholen komme. Dennoch nehme ich mir hin und wieder die Zeit, eine Tasse Kaffee im Büro zu trinken. Manchmal kochen ihn
andere und für mich bleibt eine halbe Tasse übrig. Meistens muss ich ihn selber kochen, weil so früh noch keiner hier ist. Germerkt habe ich es gestern nachmittag. Dass mein Bürofreund B. Tee statt Kafee trinkt wusste ich ja, wunderte mich aber, das meine anderen beiden Bürokollegen seit Tagen keinen Kaffe, den ich aufsetzen wollte, mittrinken wollten. Gestern also sehe ich, dass sich die Kollegen, jeder für sich, einen dieser modernen Kaffeeschnellbrühgeräte, bei denen  ein Knopfdruck genügt, um an das trinkfertige Heissgetränk zu gelangen, in ihre Büros gestellt hatten. Ihnen war wohl der Kaffee aus der guten alten Maschine nicht mehr gut genug. Als ich soeben meinen Kollegen A., der an meiner geöffneten Bürotür vorbeiging, zurief, dass ich diesen Zustand beabsichtige in meinem Blog anzuprangern, brachte er mir einen schönen Café Crema aus seiner Privatmaschine.


Mittwoch, 29. Oktober 2008

Dieses Mal geht es um Kokain - zwei weitere Osmanis vor Gericht

Von johannesolaf, 08:21

Nachdem kürzlich zwei Männer der Osmani - Familie vom Landgericht Hamburg erstinztanzlich verurteilt wurden, stehen nun zwei weitere Brüder dieser Familie vor dem dortigen Landgericht, wie die Morgenpost berichtet. In disem Fall geht es nicht um Kreditgeschäfte, sondern um Kokainhandel in großem Stil, den die Staatsanwaltschaft den in Hamburg als Gastronomen bekannt gewordenen Männern vorwirft.

Leider nicht in diesen Dimensionen, aber in wesentlich kleinerem Rahmen kommt es auch in der Provinz vor, dass man als Verteidiger mehrere Mitglieder einer Familie in "Behandlung" bekommt: den Vater, die zwei älteren Brüder, die Cousine.
Wenn die kleinen Geschwister mit zur Besprechung oder Gerichtsverhandlung kommen, frage ich dann immer ganz vorsichtig: " Na, wann wirst du denn 14?"


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