Mittwoch, 12. Juli 2006
Ohrfeige für Ermittler
Von johannesolaf, 17:33
Futter in meinem Fische- Fall kommt aus Berlin vom Kollegen Carsten Hoenig, der über einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juli 2006 – 2 BvR 2030/04 – berichtet:
Bundesverfassungsgericht rügt vorschnelle Wohnungsdurchsuchung bei unzureichender Verdachtsgrundlage
Die Verfassungsbeschwerde eines Unternehmers gegen die gerichtliche Anordnung der Durchsuchung seiner Wohn- und Geschäftsräume wegen Verdachts der Steuerhinterziehung war erfolgreich. Die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts stellte fest, dass die Durchsuchungsanordnung den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung verletze. Der empfindliche Eingriff einer Wohnungsdurchsuchung dürfe nicht vorschnell und auf unzureichender Verdachtsgrundlage angeordnet werden.
Sachverhalt:
Der Beschwerdeführer betrieb ein einzelkaufmännisches Unternehmen in einer von seiner Ehefrau gemieteten Halle. Im Rahmen einer Betriebsprüfung gab der Beschwerdeführer an, dass die Mittel für die Errichtung der Halle aus einem Darlehen seines Schwiegervaters stammten, der das Geld aus einem Grundstücksverkauf erlöst habe. Da die anschließende Überprüfung der Steuererklärungen des Schwiegervaters die Herkunft des Geldes nicht klären konnte, nahm die Finanzbehörde an, dass das Geld aus nicht versteuerten Einnahmen des Beschwerdeführers stammte. Nach Einleitung eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens ordnete das Amtsgericht unter anderem die Durchsuchung der Wohn- und Geschäftsräume des Beschwerdeführers an. Eine nach der Durchsuchung eingelegte Beschwerde verwarf das Landgericht.
Als die Ermittlungsbehörde bei einer späteren Durchsuchung der Wohnräume des Schwiegervaters feststellte, dass dieser aus Grundstücksverkäufen 1.848.000 DM erlöst hatte, wurde das Ermittlungsverfahren gegen den Beschwerdeführer eingestellt. Die gegen die Durchsuchung seiner Wohn- und Geschäftsräume gerichtete Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers war erfolgreich.
Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zu Grunde:
Die gegen den Beschwerdeführer gerichteten Verdachtsgründe reichten allenfalls sehr geringfügig über bloße Vermutungen und vage Anhaltspunkte hinaus. Allein der Umstand, dass anhand der Steuererklärungen nicht festgestellt werden konnte, dass der Kapitalbetrag dem Schwiegervater als versteuertes Einkommen zugeflossen war, genügt nicht zur Begründung eines Tatverdachts gegen den Beschwerdeführer. Es bleiben zu viele Varianten offen, die nicht auf von dem Beschwerdeführer begangene Straftaten hindeuten. Insbesondere hatte der Beschwerdeführer den Finanzbehörden eine plausible Möglichkeit benannt, die zu einem steuerfreien Zufluss in das Vermögen des Schwiegervaters führen konnte, nämlich die Veräußerung von Grundstücken. Es war Aufgabe der Ermittlungsbehörden, die plausible Angabe über die Herkunft des fraglichen Betrages zunächst ohne empfindliche Grundrechtseingriffe zu überprüfen. Zwangsmaßnahmen durften erst dann in Betracht gezogen werden, wenn sich die Angabe als falsch oder nicht überprüfbar erwiesen hätte.
Selbst wenn man von einem Verdacht der Steuerhinterziehung ausginge, war die angeordnete Durchsuchung jedenfalls unverhältnismäßig. Zur Aufklärung der Herkunft des Geldes hätten andere Mittel zur Verfügung gestanden, die gar nicht oder weniger empfindlich in Grundrechte des Beschwerdeführers oder anderer Grundrechtsträger eingegriffen hätten. Es ist nicht zu erkennen, weshalb die Ermittlungsbehörden den Angaben des Beschwerdeführers zur Herkunft des Geldes nicht nachgegangen sind, bevor sie eine Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen veranlasst haben. Es mag für die Ermittlungsbehörden mühevoller sein, durch Auskunftsersuchen beim Grundbuchamt oder der Bank und durch Zeugenvernehmungen die Hinweise auf ein strafbares Verhalten zu überprüfen; der hohe Wert der Integrität der Wohnung verlangt jedoch diese Mühewaltung, bevor ein empfindlicher Eingriff in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung zulässig sein kann.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts
Pflichtverteidiger
Von johannesolaf, 12:46
Im Vollstreckungsverfahren (Anm.: Also nach der rechtskräftigen Verurteilung) ist in entsprechender Anwendung des § 140 Abs. 2 Satz 1 StPO dem Verurteilten ein Verteidiger zu bestellen, wenn die Sach- und Rechtslage schwierig oder sonst ersichtlich ist, dass sich der Betroffene nicht selbst verteidigen kann oder wenn die Entscheidung von besonders hohem Gewicht ist.
Kammergericht (Berlin), Beschluss vom 14.9.2005 - 5 Ws 399/05
Zur Erklärung: Pflichtverteidiger bedeutet nicht, dass es sich um einen unmotivierten, vom Gericht besorgten oder in wohliger Harmonie mit diesem arbeitenden Anwalt handelt, sondern in den häufigsten Fällen ist dies ein vom Betroffenen selbst ausgesuchten Verteidiger, der einen entsprechenden Beiordnungsantrag bei Gericht stellt. Der Pflichtverteidiger hat die selben Rechte wie ein Wahlverteidiger, rechnet aber seine Gebühren mit der Landeskasse ab.
Wartezeit
Von johannesolaf, 08:59
Immer länger dauert es gerade in Wirtschaftsstrafsachen vor den Landgerichten bis es zur Anklage, Eröffnung des Hauptverfahrens oder gar zur Terminierung kommt.
In einer umfangreichen Betrugssache in Franken hat gerade das Amtsgericht, meinem Antrag folgend, den Haftbefehl gegen meinen Mandanten aufgehoben, weil die Staatsanwaltschaft mehr als ein Jahr nach Aufnahme der Ermittlungen noch immer keine Anklage erhoben hat.
Vor dem Landgericht Hildesheim wurde vor mehr als einem Jahr eine Betrugssache anverhandelt und das Verfahren am dritten Verhandlungstag ausgesetzt. Meine Mandantin war mit der vom Gericht angedachten Bestrafung nicht einverstanden, sie sollte ins Gefängnis, so dass sie sich ganz umfangreich eingelassen hat. Weitere Ermittlungen wurden erforderlich. Gerne sind wir dem Ruf der STA gefolgt und haben unsere Einlassung in einem fünfstündigen Gespräch ergänzt. Vor einigen Monaten hat das Gericht mitgeteilt, dass es noch dauern kann, bis erneut terminiert wird, vorrangige Haftsachen müssten zuvörderst verhandelt werden.
Möge noch viel Wasser den Nil hinunterfliessen , damit es wegen der langen Verfahrensdauer einen gehörigen Abschlag gibt. Und glücklich ist schliesslich der Belastungszeuge, der vergißt
Erinnerungen
Von johannesolaf, 08:40
Heute schliesse und lasse ich eine Akte in den Keller bringen. Angeklagt war vor dem Landgericht Stendal eine junge Frau wegen Drogenhandels u.a. im Kilobereich zusammen mit vier weiteren Menschen.
Da die Mandantin in Untersuchungshaft saß, wollte ich das Verfahren nicht unnötig in die Länge ziehen, war aber von Anfang an auf eine Bewährungsstrafe aus.
Auch aufgrund abgehörter Telefongespräche, in denen angeblich die Gefährlichkeit der zierlichen und lieb aussehenden Mandantin zutage getreten war, waren Staatsanwaltschaft und Gericht nicht davon abzubringen, dass eine Strafe jenseits von 2 Jahren Haft verhängt werden müsste.
Die Mitläufer wurden zwischen dem 10 und 15 Verhandlungstag abgeurteilt, der Bruder meiner Mandantin erhielt nach seiner Einlassung eine nicht unerhebliche Freiheitsstrafe von ungefähr 4 Jahren.
Da meine Mandantin bislang - auf mein Anraten hin - geschwiegen und auch mit der Jugendgerichtshilfe noch nicht gesprochen hatte, war es nun an der Zeit dies nachzuholen. Mit gutem Erfolg: Nachdem die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe dem Gericht ihren Bericht erstattet hatte, bat der bis dahin unerbittliche Staatsanwalt , den ich so gerne - aber gerechtfertigt - beschimpft hatte, am 18. Verhandlungstag um eine kurze Unterbrechung, teilte mir auf dem Flur mit, dass er von seiner ursprünglichen Forderung abrücke und bereit sei, eine Bewährungsstrafe zu beantragen. Das Gericht war nun einverstanden
Die Hauptverhandlung wurde fortgesetzt indem ich eine Einlassung für meine Mandantin abgegeben habe. Das Urteil lautete 2 Jahre mit Bewährung, der Haftbefehl wurde aufgehoben.
Natürlich war es kein Zufall, dass an jedem Verhandlungstag der Vater meiner Mandantin unter den Zuhörern war, und selbstverständlich hatte der Vorsitzende recht ,als er meinte, Beharrlichkeit zahle sich aus, aber das heisst nicht, dass das Gericht nicht in der Lage gewesen wäre, eine höhere Strafe so wasserdicht zu begründen, dass eine Revision erfolglos geblieben wäre.
Oft kann es besser sein, nicht das erstbeste Angebot des Gerichtes zu einer einvernehmlichen Beendigung anzunehmen, sondern weiterzumachen, um dann als Freunde auseinanderzugehen.
Donnerstag, 06. Juli 2006
7,90
Von johannesolaf, 11:46
... hat noch bis zur letzten Woche Schnitzel mit Spargel und Kartoffeln gekostet im Sportheim von Preussen Magdeburg, Bodestraße 9, MD.
Heute fahre ich wieder hin, auch wenn die Spargelsaison zuende ist. Das Schnitzel ist richtig schön paniert und hat einen wunderbaren Buttergeschmack, ist ohne Spargel um einiges preiswerter, die Pommes sind auch lecker. Ein kleines Hasseröder (0,3) für 1, 45 € werde ich auch noch trinken.
Auch wenn meine schöne "Frau" meiner längst überdrüssig ist, ich wegen unseres Scheiterns im Halbfinale gegen die Italiener das Kissen klumpig weine, kann ich - jedenfalls Verpflegungsmäßig- nur sagen: Lebbe geht weidda"
ALG II
Von johannesolaf, 11:27
Ein Mandant hat Ärger mit dem Arbeitsamt. Er hatte ALG II beantragt und angeblich einen Kürzungsbescheid über sein ALG I nicht vorgelegt und somit wesentliche Tatsachen verschwiegen.
Da ALG I und II innerhalb des selben Hauses bearbeitet werden, frage ich mich doch, warum er etwas vorlegen muss, dessen Inhalt ohnehin beim Amt bekannt ist, sich höchstwahrscheilich im dort igen - für alle Sachbearbeiter abrufbar - Computer befindet.
Rechtliches Gehör
Von johannesolaf, 11:10
Manchmal dauert es viele Monate bis die Staatsanwaltschaft, einem Akteneinsichtsgesuch entsprechend, die Ermittlungsakten an den Verteidiger schickt. Das ist oftmals nicht zu ändern und meistens auch gut so!
Neuerdings klagt die Staatsanwaltschaft Braunschweig aber auch an, ohne die Ermittlungsakte zuvor an den Verteidiger gesandt zu haben. So bekam ich heute eine Anklageschrift vom Amtsgericht Gifhorn zugestellt ohne zuvor, trotz meines Antrages, die Ermittlungsakte gesehen zu haben.
Vielleicht ein Versehen, vielleicht aber auch die Angst bei der STA, die einmal gefasste Ansicht über die Strafbarkeit könnte dortigerseits ins Wanken geraten, wenn dem Beschuldigten- über seinen Verteidiger - noch im Ermittlungsverfahren rechtliches Gehör gewährt wird.
Freitag, 30. Juni 2006
Fische II
Von johannesolaf, 16:04
Die Beschwerde gegen die Durchsuchung im Fische- Fall wurde vom Landgericht Magdeburg verworfen.
Der Beschluss geht nicht darauf ein, warum 8 Monate nach Aufnahme der Ermittlungen, eine Wohnung durchsucht werden muss, um Unterlagen zu beschlagnahmen, die die Polizei längst selbst am PC hätte ausdrucken können.
Um eine strafrechtliche Bagatelle soll es sich bei dem Zurücksetzen der Fische nicht handeln, weil das AG Bad Oeyenhausen beispielsweise schon mal einen Angeklagten in einem wohl ähnlichen Fall zu einer Geldstrafe verurteilt habe.
Im Übrigen kein Wort dazu, dass der Durchsuchungsbeschluss auf Rechtsnormen anderer Bundesländer gestützt wurde, die sich auch noch mit einer ganz anderen Materie beschäftigen.
Im Lichte des Art. 13 GG betrachtet, hat mich das noch nicht überzeugt.
Am 10.Juli fange ich deshalb an, die Verfassungsbeschwerde zu schreiben
Freitag, 16. Juni 2006
Wochenende
Von johannesolaf, 11:53
9 Spiele zur Auswahl! Dazu 100 Jahr-Feier HSC Leu www.hscleu06.de mit entsprechendem Live Fußball und Turniere meines Kleinen in BS und Peine.
Liebe Polizisten, schreibt soviele Parksünder auf, wie ihr finden könnt, fahrt nach HH zum Kaffeetrinken oder bleibt zuhause, aber verhaftet keinen meiner alten oder neuen Mandanten, denn ich will mein Herz erfreuen mit Fußballgucken und meinen Bauch mit Krakauern und (Fass-) bier füllen.
Muss jetzt los!
Donnerstag, 15. Juni 2006
Hamburger Morgenpost
Von johannesolaf, 08:45
Kurioser Akt der Solidarität
Prozess gegen Marek-Bande Protest vorm Landgericht
STEPHANIE LAMPRECHT
So sexy sind Demos vor dem Gerichtsgebäude eher selten: In Netzstrümpfen und Hotpants posieren rund 30 Damen auf den Stufen, fordern auf Plakaten die Freilassung ihrer "Männer". Gemeint sind zehn Zuhälter aus der Führungsetage der "Marek-Bande", gegen die gestern der Prozess eröffnet wurde. Die Angeklagten sollen Frauen ausgebeutet haben - unter den Augen der Polizei, wie die Verteidiger gestern erklärten.
"Liebe und Lust sind frei, wir brauchen kein Gericht dabei" steht auf einem Plakat. Und: "Stopt die Justiz, Freiheit für den Kiez". Mit Journalisten reden wollen die Damen allerdings nicht, kurz vor Prozessbeginn ziehen sie von dannen. Nur eine Hand voll tief dekolletierte Zuschauerinnen (Shirt-Aufschrift: "The Porn-Queen") sitzt im Gerichtssaal, wirft den Angeklagten durch die Trennscheibe Kusshändchen zu - Ritual bei jedem Rotlicht-Prozess. Die Männer, die aus der U-Haft vorgeführt werden, wirken dagegen fast bürgerlich. Nur vereinzelt mal eine Tätowierung, überwiegend sitzen sie brav im Sommerhemd zwischen ihren Anwälten. Davon hat jeder gleich zwei.
Nach dem Beruf gefragt, gibt Bandenchef Carsten Marek (46) "Klempner" zu Protokoll. Sein Stellvertreter Guido B. (48) erklärt, er sei "Speditionskaufmann". Einer ist "Fitnessfachmann", andere haben Schlosser oder Tischler gelernt. Einer ist vor zehn Monaten Vater geworden, die Mutter des Kinds war für ihn anschaffen. Sie alle sollen auf St. Pauli jahrelang Menschenhandel betrieben und Prostituierte ausgebeutet haben.
196 Frauen sollen sie von Mai 2000 bis November 2005 gezwungen haben, einen Großteil ihres Verdienstes abzuliefern. Allein für das Vorlesen der Frauennamen braucht die Staatsanwältin fast 90 Minuten.
Die Verteidiger beantragten anschließend die Einstellung des Verfahrens. Begründung: Der Staat habe seinen Strafanspruch verwirkt, weil die Polizei die Bordelle der Bande seit fünf Jahren regelmäßig kontrolliert habe und es nie etwas zu beanstanden gegeben habe. Und plötzlich habe die Staatsanwaltschaft die Gruppe zu einer "kriminellen Vereinigung" erklärt. Polizisten seien alle zwei Wochen zu "Kaffeebesuchen" mit Prostituierten und Bordellbetreibern vor Ort gewesen. Anwalt Ladislav Anisic: "Dieses widersprüchliche Verhalten des Staats wirkt so schwer, dass das Verfahren unzulässig ist."
Quelle: MOPO vom 15.06.2006 / SEITE 8-9
Jetzt, wo die Jungs ersteinmal weggesperrt sind, wird die Polizei wohl täglich zum Kaffeemeeting und WM gucken bei den Mädchen hocken.
Mittwoch, 07. Juni 2006
Rente
Von johannesolaf, 15:25
... soll laut heutiger Bildzeitung eine 35-jährige Frau bekommen, weil sie einen Penis hat.
...müsste ich ja auch eine kleine Rente bekommen.
Freitag, 02. Juni 2006
Fische
Von johannesolaf, 10:19
Eine Tierschutzorganisation hat sich bewogen gesehen, Strafanzeige zu erstatten, weil im Harzer Raum in den zurückliegenden Jahren Wettangeln stattgefunden haben sollen. Dabei sollen massige Fische nach Vermessung wieder lebend ins Wasser zurückgelegt worden sein.
Sämtliche angebliche Teilnehmer wurden von der Polizei zur Vernehmung vorgeladen. Verteidiger hatte schon vor Monaten Akteneinsicht beantragt, aber noch nicht erhalten. Die Sache schien sich durch Zeitablauf zu erledigen.
Mit dem Argument es müssten Teilnehmerlisten mit Namen und Erreichbarkeiten etc. gesucht werden, wurden vor einigen Tagen - vom Amtsgericht Wernigerode angeordnet - Wohnungen und Geschäftsräume durchsucht. Ein Großaufgebot der Polizei schlug zeitgleich zu.
Im Raum steht ein Verstoß gegen die Fischereiordnung und gegen das Tierschutzgesetz.
Stellt sich die Fragen, warum die Polizei nach Teilnehmerlisten suchen soll, wenn die Personen alle schon bei ihr waren. Da sind sie doch erreicht worden!
Im Lichte des Art. 13 GG betrachtet irgendwie merkwürdig.
Beschwerde ist eingelegt.
Mittwoch, 31. Mai 2006
Aufgeschnappt
Von johannesolaf, 08:20
...aus dem Blog "strafprozess.blogspot.com" meines Bürogemeinschaftskollegen RA Werner Siebers:
informelles Vorgespräch versus förmliche Vernehmung
Da hab ich heute beim Amtsgericht Aschersleben noch richtig dazugelernt. Der Polizeibeamte berichtete, dass er im informellen Vorgespräch mit meinem besoffenen einer Straftat verdächtigen Mandanten zunächst den Sachverhalt geklärt habe, danach habe er ihn selbstverständlich - oder vielleicht doch nicht? - belehrt. Als ich dann wagte, in den Raum zu stellen, dass er ohne Belehrung einem Verdächtigen Fragen zu einer möglichen Straftat gestellt habe, fuhr mich der Beamte an, dass er sich von mir das Wort nicht im Mund umdrehen lasse, er habe natürlich keine Fragen gestellt, viemehr nur zunächst eine informelle Befragung durchgeführt.
Merke: Die informelle Befragung eines Verdächtigung vor der Belehrung dient lediglich zur vorläufigen Sachverhaltsklärung; danach kommt die Belehrung. Ach ich vergaß. Eine förmliche Vernehmung nach der Belehrung war natürlich nicht mehr nötig, der Sachverhalt war ja geklärt.
Ich weiß immernoch nicht, ob ich nun lachen oder weinen soll.
Dienstag, 30. Mai 2006
Tatjana und Foffi
Von johannesolaf, 17:12
...hätte ich gestern abend gerne bis zum finalen Streit gesehen, aber mein Notruf-Handy klingelte. Der Lebensgefährte sei gegen 18.00 Uhr von der Polizei mitgenommen worden und noch nicht zurückgekehrt. Die Kripo werfe ihm wohl räuberische Erpressung vor.
Also, ab in den Aussendienst und zum hiesigen Polizeigewahrsam. Gucken, was los ist. Der neue Mandant hatte sich schon in der Zelle ausgestreckt, die Sache wurde kurz besprochen.
Heute morgen Rücksprache mit dem freundlichen Sachbearbeiter der Kripo. Die Staatsanwaltschaft werde einen Haftbefehl beantragen.
Nachfrage beim Amtsgericht Braunschweig: Vorführung vor den Haftrichter um 14.00 Uhr. Kurz vorher nochmals kurze Besprechung mit dem Mandanten. Die entscheidene Frage musste geklärt werden: Schweigen (und vermutlich U-Haft, aber dafür noch Spielraum für die Hauptverhandlung) oder ohne Aktenkenntnis um Kopf und Kragen reden? Vorwurf - wie gesagt - räuberische Erpressung. Der Haftrichter hält die Zeugenaussagen vor. In diesen ist die Rede von Kopfstoß, Tritten und angeblichen Äußerungen gegenüber den Großeltern des Opfers, ihm (und ggf. ihnen) werden die Augen ausgestochen und die Ohren abgeschnitten, wenn der Enkel nicht bezahlen würde.
Mein Mandant wählte die zweite Möglichkeit. Tenor: Kopfstoß (+), Erpressung (-), denn er habe eine Darlehensforderung gegen das Kopfstoßopfer, dieser habe sich über ihn lustig gemacht, nur deshalb die Gewalt. Besuch bei Oma und Opa (+), Drohungen (-).
Ergebnis: Der Antrag der Staatsanwaltschaft auf Erlass eines Haftbefehls wurde abgelehnt.
Mandant ist wieder auf freiem Fuß.
... Prinz Foffi auch, soweit ich gehört habe.
Mittwoch, 24. Mai 2006
Sieg für den Rechtsstaat
Von johannesolaf, 14:25
Vor einigen Tagen vor einem Amtsgericht in Brandenburg.
Mandant, einschlägig vorbelastet und unter Bewährung stehend, hatte Möbel bestellt, die er nicht innerhalb des vereinbarten Zahlungszieles bezahlt hatte (erst nachdem die Anklage wegen Betruges) ins Haus geflattert war.
Einige Indizien sprachen gegen die damalige Zahlungsfähig - bzw. willigkeit, so dass ein Schweigen vor Gericht wohl nicht gereicht hätte. Der Mandant tat das, was man eigentlich nicht tun sollte, er berichtete der Richterin umfassend, auch warum er damals davon ausgegangen war, kurzfristig zu Geld zu kommen. Der Verteidiger gab umfassende Erklärungen ab, auch weshalb der Entlastungszeuge, der in einer JVA einsitzt, nicht extra herbeigeholt werden müsse, der Mandant diesem aber damals unbedingt vertrauen durfte, dass er ihm Geld überweisen werde, um die Bestellung zu bezahlen.
Die Richterin sprach frei (Staatsanwältin und Verteidiger hatten dies auch beantragt). In der Begründung wandte sie sich mit folgenden Worten an meinen Mandanten:"Ich glaube ihnen nicht viel von dem was sie erzählt haben, aber ihre Einlassung war derart genial, dass ihnen die Tat nicht nachzuweisen ist. Dies ist Urteil für den Rechtsstaat, denn lieber spreche ich einen Schuldigen frei, als einen Unschuldigen zu verurteilen."
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