Mittwoch, 19. Juli 2006

Feuertod eines Asylbewerbers in Dessauer Polizeizelle

Von johannesolaf, 10:11

 
Zwei Polizisten durch weiteres Gutachten belastet
 
Dessau. Der Tod des am 7. Januar 2005 in einer Arrestzelle des Dessauer Polizeireviers verbrannten Asylbewerbers Oury Jallow aus Sierra Leone hätte verhindert werden können. Die Staatsanwaltschaft Dessau, die bereits seit mehr als einem Jahr davon überzeugt ist und Anklage gegen zwei Polizeibeamte erhoben hatte, sieht sich durch ein neues Gutachten bestätigt.

Das Gutachten des Feuerwehrtechnischen Instituts kommt zu dem Schluss, dass vom Ausbruch des Feuers bis zum Tod des 21-jährigen Mannes etwa sechs Minuten Zeit verstrichen. Die Brand experten hatten das Feuer in der Zelle nachgestellt und monatelang akribisch ausgewertet.

Mit der jetzt vorliegenden Auswertung ist für die Staatsanwaltschaft Dessau klar : Die Polizeibeamten hatten nach Ausbruch des Feuers und Auslösen des Feueralarms genügend Zeit, das Leben des Mannes zu retten, wenn sie richtig gehandelt hätten.

Die Staatsanwaltschaft wirft den Beamten fahrlässige Tötung beziehungsweise Körperverletzung mit Todesfolge vor. Der Asylbewerber war in einer Zelle, an ein Bett gekettet, verbrannt. Den Ermittlungen zufolge habe ein Polizist den Mann nicht vorschriftsgemäß durchsucht und deshalb ein Feuerzeug in dessen Hosentasche übersehen, womit Jallow seine Matratze angezündet haben soll. Der Dienstgruppenleiter, ein Polizeihauptkommissar, hatte nicht auf das Knistern des Feuers, das er durch die Wechselsprechanlage hörte, reagiert und zweimal den Alarm des Rauchmelders ausgeschaltet. Seine Behauptung, der Feuermelder sei zuvor öfter durch Fehlalarme aufgefallen, hatte sich als falsch erwiesen. Im Fall einer Verurteilung drohen den Beamten bis zu einem Jahr beziehungsweise bis zu zehn Jahre Haft.

Oberstaatsanwalt Folker Bittmann sagte gestern, das neue Gutachten werde dem Institut für Rechtsmedizin in Halle übergeben. Das Institut habe dann Gelegenheit, das Gutachten mit seinen Erkenntnissen über Todesursache und Todeszeitpunkt Jallows abzugleichen. Die Einschätzung der Rechtsmediziner und das Brandgutachten gehen dann zum Landgericht Dessau, das erneut über eine Anklageerhebung befindet. Diese Entscheidung wird mit Spannung erwartet. Im Oktober 2005 war dem Gericht die Anklageschrift nicht stichhaltig genug gewesen : Es lehnte einen Prozessauftakt ab.

Sowohl Jallows Tod als auch die langen Ermittlungen sorgten bundesweit für Schlagzeilen. Freunde Jallows kritisierten, die Ermittler hätten sich voreilig auf eine Theorie festgelegt und andere Möglichkeiten ausgeschlossen. Zudem hätten die Behörden Jallows Angehörigen Steine in den Weg gelegt, als diese als Nebenkläger auftreten wollten.

Politischer Druck kam auch aus dem Landtag. SPD und Linkspartei drohten im Frühjahr 2006 mit dem Einsetzung eines Untersuchungsausschusses.
 

Quelle: Magdeburger Volksstimme vom 19.7.2006

Schön wäre es, wenn die Gerichte bei mangelhaften Anklagen auch dann die Eröffnung des Hauptverfahrens ablehnen würden, wenn es sich bei den Angeschuldigten nicht um Polizisten handelt.


Justiz leidet unter Richterin Salesch

Von johannesolaf, 09:57

Gerichtsshow

Die Würde der Justiz ist antastbar

Thomas Melzer

Amtsgericht Schwedt, vor einigen Jahren: Ein junger Straftäter findet sich zur Gerichtsverhandlung ein. An der Anklagebank vorbei schiebt er sich in die Mitte des Saales, auf den Zeugenstuhl. Die richterliche Anweisung, sich auf den vorgesehenen seitlichen Platz zu begeben, befolgt er widerstrebend: "Aber bei Richterin Salesch ist das anders!" Nach einer Hospitation bei der Fernseh-Kollegin zeigt sich - sie macht tatsächlich einiges "anders".

Die ehemalige Prostituierte Lilli Morgenstern sollte im Hamburger Hafen ertränkt werden, ein Freier findet sich auf der Anklagebank wieder. Versuchter Mord mit gefährlicher Körperverletzung, dafür braucht Richterin Salesch eine Dreiviertelstunde. Im wahren Leben dauert so ein Verfahren schon mal ein Dreivierteljahr. Da gibt es auch Prozessregeln und Grundrechte, die im Sat.1-Gerichtsstudio natürlich nur langweilen würden. Hier palavert jeder mit jedem. Die allgemeine Geständnisfreudigkeit ist ein Rätsel: Von Vernehmungspsychologie versteht Salesch soviel wie ein Pferd vom Brüten. Immerfort ergeht sie sich in Andeutungen, ohnehin alles zu wissen.

Vor der Richterin steht ein "Schönfelder", die dicke deutsche Gesetzessammlung. Deren Lückenhaftigkeit wird im Laufe der Sendung deutlich: Justiziabel lässt sich der Blödsinn nicht fassen. Die Würde der deutschen Justiz ist ungestraft antastbar. Permanent verletzt wird sie insbesondere da, wo die Robenträger würdelos mit den übrigen Verfahrensteilnehmern umspringen. Der Staatsanwalt monologisiert mit Vorliebe seine Vorurteile. Den beruflichen Wechsel Lilli Morgensterns vom horizontalen ins Schönheitsgewerbe kommentiert er mit einer Zote: "Von einem Nagelstudio ins andere, so groß ist der Unterschied ja auch nicht."

Man weiß nun, woher das Stigma rührt, Opfer hätten in deutschen Gerichtssälen einen schweren Stand. Wer dies Sendungen erlebt, wird sich kaum mehr vor einen leibhaftigen Richter trauen. Während das juristische Sat.1-Personal seine Dünkel auslebt, steht die Komparserie im Saal unter Generalverdacht: Jeder kann hier der Täter sein. Und so spritzen die Verdächtigungen vom Katheder herunter: Irgendwie wird am Richtigen schon was hängen bleiben. Trotz Freispruch für den Angeklagten am Ende - der Paradigmenwechsel ist der eigentliche Skandal dieser Sendung. Es gilt keine Unschuldsvermutung, sondern der Grundsatz "Jedem ist alles zuzutrauen".

Das RTL-"Jugendgericht" befasst sich am selben Tag mit einem typischen Fall von Jugendkriminalität: Ein 39-jähriger Ex-Polizist und jetziger Bordellbetreiber soll versucht haben, sich mittels Autobombe von seiner Ehefrau zu trennen. Auch hier pulsiert das pralle Leben: Als die frühere Anwältin des Angeklagten zur Zeugenvernehmung eintrifft, trachtet ein tumber Puffgehilfe vom Gerichtsdach aus mit der Waffe nach ihr. Glücklicherweise gelingt ihm nur ein Streifschuss, weshalb Anwältin und Schütze nach einer Werbepause sogleich ins Kreuzverhör genommen werden können. Am Ende der 45 jugendrichterlichen Ermittlungsminuten gesteht ein als Zeuge geladener Kripobeamter, der gefürchtete Kiezkiller zu sein, dem zehn leichte Damen zum Opfer fielen. Gemessen an diesem Gerichtsfernsehen war die ZDF-"Schwarzwaldklinik" eine Doku-Reihe über das deutsche Gesundheitswesen.

Der gequirlte Blödsinn wäre keines Kommentars wert, würde nicht der Bürger dieses Abbild der dritten Gewalt zunehmend für ein reales halten. Fanden sich vor zehn Jahren noch alltäglich dutzende Hausfrauen und Rentner vor Strafkammern zur Vormittagsunterhaltung ein, bleiben die Zuschauerbänke zunehmend leer. Das Fernsehen liefert das Gericht frei Haus, vierfach am Nachmittag. Die anfängliche Hoffnung der Justizverwaltung, hier würde eine Art Rechtskunde-Unterricht zur fundierten Meinungsbildung über Kriminalität, faires Verfahren und die Ethik des Bestrafens führen, erwies sich bald als Irrglaube. Schon lange stellen Gerichtspräsidenten keine Richter mehr für den Fernseheinsatz frei. Fragt man im Kollegenkreis, welche Juristen in dem öffentlichen Vertrauen in die Ernsthaftigkeit und Würde der deutschen Justiz zuletzt am meisten geschadet haben, fallen die Namen Schill, Kusch und Salesch.

Der Autor hat elf Jahre als Richter gearbeitet und ist derzeit Sprecher des Brandenburger Justizministeriums.

Quelle: Berliner Zeitung, 18.07.2006
 


Dienstag, 18. Juli 2006

Brandanschlag auf DGB-Jugendtreff und die Folgen

Von johannesolaf, 12:15

Unter der Überschrift  "Wem gehören die Funkgeräte?" berichtet die Braunschweiger Zeitung in ihrer heutigen Ausgabe folgendes (auszugsweise):

Einbrecher in Untersuchungshaft- Mindestens 40000 Euro Schaden

Im Zuge der Ermittlungen gegen drei Einbrecher im Alter von 16 und 20 Jahren hat die Polizei drei Sprechfunkgeräte der Marke "Motorola" sichergestellt, deren Herkunft ungeklärt ist.

Die Geräte, die einen Gesamtwert von 1500 EUR haben, wurden vom unbekannten Besitzer mit einer Individualgravur versehen (....)

Die Ermittlungen gegen das Trio kamen nach dem Brandanschlag auf den DGB-Jugendtreff in der Wendenstraße in Gang. Zeugen hatten Hinweise gegeben, die zunächst zur Festnahme der beiden 16-Jährigen als mutmaßliche Brandstifter führten. Bei Folgeermittlungen wurde aber deutlich, dass die Jugendlichen offensichtlich vor llem als Einbrecher agiert haben, so gestern Polizeisprecher Wolfgang Klages. "Acht Einbruchdiebstähle seit Anfang April mit einem Gesamtschaden von etwa 40000 EUR dürften auf das Konto des Trios gehen"

(...) Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ ein Ermittlungsrichter inzwischen Untersuchungshaftbefehle gegen die Beschuldigten (...)

Quelle: BZ vom18.7.2006

Gerade eben kriege ich den Beschluss des Landgerichts auf den Tisch, das auf die Beschwerde hin, den Haftbefehl gegen einen Verdächtigen bereits wieder aufgehoben hat.

Ein Telefonat bestätigt, dass der Mandant bereits wieder bei Muttern angelangt ist.

 

 

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Montag, 17. Juli 2006

Familientragödie in Niederndodeleben / Haftbefehl erlassen

Von johannesolaf, 09:20

Niederndodeleben. Nach dem Geständnis eines 41-J ährigen, in der Nacht zum 5. Juli seine Ehefrau ermordet zu haben, hat das Amtsgericht Haldensleben gestern Haftbefehl gegen den Mann aus Niederndodeleben im Ohrekreis erlassen.

Thomas A. hatte am Mittwoch bei der Vernehmung durch die Stendaler Mordkommission eingeräumt, seine sechs Jahre jüngere Partnerin getötet zu haben, weil sie sich von ihm trennen wollte. Es habe deshalb mehrere Auseinandersetzungen gegeben – so auch am Tattag.

 
Nach Meinung der Staatsanwaltschaft Magdeburg ist Thomas A. bei der Ausführung der Tat " heimtückisch " vorgegangen, weil er der " arglos schlafenden " Irina A. erst mehrfach mit einem stumpfen Gegenstand auf den Kopf geschlagen und sie danach erwürgt hat. Damit habe er ein klassisches Mordkriterium erfüllt.

Nach dem Verbrechen habe A. die Leiche im Auto an die Elbe in der Nähe von Rogätz ( Ohrekreis ) gefahren. Dort hat er die Tote in den Fluss geworfen.

Um die Tat zu verschleiern, hatte er seine Frau am 7. Juli bei der Polizei als vermisst gemeldet. Er gab an, sie einen Tag zuvor das letzte Mal gesehen zu haben.

Ein Angler hatte die Leiche am vergangenen Dienstag im Uferbereich bei Parey ( Jerichower Land ) gefunden. Die Obduktion ergab eindeutig, dass die Frau erwürgt worden war. Die Rechtsmediziner hatten klassische Male am Hals von Irina A. gefunden und typische punktförmige Blutungen in den Bindehäuten der Augen.

Aus dem familiären Umfeld des Ehepaars hatte es Hinweise gegeben, dass der 41-J ährige möglicherweise etwas mit der Tat zu tun hat.
 

Quelle: Magdeburger Volksstimme vom 17.07.2006

Ob es wirklich so klar ist, wie die Staatsanwaltschaft meint? Wenn es denn schon den ganzen Tag über Streit gegeben hat, gab es möglicherweise keine Arglosigkeit, die das Opfer mit in den Schlaf nehmen konnte.

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Besuch aus der Provinz

Von johannesolaf, 08:54

Einen Zug durch Hannover unternahm ein Mandant zusammen mit seinem Kumpel. Getrunken wurde, vielleicht auch gegessen, ob man(n) auch zu Gast bei Freundinnen war, weiss ich nicht, spielt für die Lösung des Falles auch keine Rolle. Es sollte  dann mit einem Taxi zurück in die Provinz gehen.

Über einen Festpreis konnte man sich nicht einigen, die Fahrt sollte abgebrochen werden. In Höhe eines Polizeireviers zeigte die "Uhr" ca. 14 € an. Der Polizeibericht geht davon aus, dass das Geld zunächst nicht gezahlt wurde. Deshalb hupte der Taxifahrer, bis Polizisten herbeieilten. Der betrunkene Mandant weigerte sich seinen Ausweis zu zeigen. Die Polizisten nahmen ihn, trotzdem er sich sperrte und seinen Arm wegriß, mit auf die Wache. Der Kumpel wurde zum Geldautomaten gefahren, um den Taxifahrer auszahlen zu können.

Der Kumpel wurde nach seiner Rückkehr entlassen, dem Mandanten wurde Blut abgenommen, dann kam er für einige Stunden in die Gewahrsamszelle.

Eine Rißwunde am Oberarm sowie eine Anzeige wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte blieben dem Mandanten als Andenken von seinem Ausflug in die Metropole.

Der Mandant konnte sich nur noch teilweise erinnern, in der Wache hätten Polizisten ihn zu Boden gebracht und auf ihm gelegen. Aufschluss gab aber die Ermittlungsakte. Der Kumpel war nämlich so rechtzeitig vom Geldautomaten zurückgekehrt, dass er gesehen haben will, dass mein Mandant quasi gegen eine geöffnete Tür " gelaufen wurde " und sich dabei die Rißwunde zugezogen hatte.

In der Einlassung, die ich für meinen Mandanten abgegeben habe, habe ich auf das Problem des lädierten Armes, die schmerzhafte Blutentnahme, den mehrstündigen Freiheitsentzug, den eigentlich nur passiven Widerstand und die relative Bedeutungslosigkeit des zugrunde liegenden Sachverhaltes hingewiesen.

Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt.

 

 

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Terrorverdacht

Von johannesolaf, 08:02

 
 

Darkazanli - Kein Geld für die Haft

Verfahren gegen Kaufmann eingestellt / Auch Mzoudi bekommt keine Entschädigung

STEPHANIE LAMPRECHT

Obwohl er monatelang unter Terrorverdacht im Gefängnis saß und das Verfahren gegen ihn mangels Tatverdachts kürzlich eingestellt wurde, erhält der Deutsch-Syrer Mamoun Darkazanli (47) keine Haftentschädigung von der deutschen Justiz. Der Hamburger Kaufmann könne nur Entschädigungen etwa wegen Durchsuchungen erwarten, erklärte die Sprecherin der Bundesanwaltschaft, Frauke-Katrin Scheuten. Eine Haftentschädigung sei nicht möglich, weil gegen ihn nie ein deutscher Haftbefehl bestand.

Der Hamburger Kaufmann und mutmaßliche Al-Kaida-Unterstützer saß auf Grund eines spanischen Haftbefehls seit Oktober 2004 neun Monate lang in deutscher Auslieferungshaft. Er kam frei, als das Bundesverfassungsgericht im Juli 2005 das Europäische Haftbefehlgesetz für verfassungswidrig erklärt hatte.

Laut "Spiegel" darf Darkazanli kein Geld zur Verfügung gestellt werden, weil er auf einer Terrorliste der Europäischen Gemeinschaft stehe. Das Gleiche gelte für den ebenfalls wegen Terrorverdachts zeitweise inhaftierten Marokkaner Abdelghani Mzoudi. Ihm steht nach seinem Freispruch durch den Bundesgerichtshof prinzipiell ein Betrag von 4708 Euro zu, für 428 Hafttage. Das Hamburger Justizverwaltungsamt habe Mzoudi jedoch in einem Bescheid mitgeteilt, dass ihm das Geld "weder direkt noch indirekt zur Verfügung gestellt werden dürfe". Es werde deshalb nicht ausgezahlt.

Quelle: MOPO vom 17.07.2006 / SEITE 10

Erinnert mich ein bißchen an Pflichtverteidigergebühren: Hin und wieder überkommt mich dort nach Monaten des Wartens auch das Gefühl, wahrscheinlich werde nicht mehr ausgezahlt.


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Sonntag, 16. Juli 2006

Ohne Krawatte kein Prozeß

Von johannesolaf, 11:21

Eine hochsommerliche Fußnote zur deutschen Mode- und Justizgeschichte hat am Freitag das Oberlandesgericht München geschrieben. Die Richter hielten es nicht mit dem Gerichtsverfassungsgesetz für vereinbar, daß ein Anwalt ein T-shirt unter seiner Robe trägt. Gewohnheitsrechtlich sei festgelegt, daß zur Amtstracht eines Anwalts Hemd und Krawatte gehörten, entschied der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts. Diese Regelung sei "auch nicht infolge eingetretener gesellschaftlicher Veränderungen gegenstandslos geworden". Ein Münchner Anwalt hatte sich vor der Großen Strafkammer des Landgerichts München II als mode- und rechtspolitischer Trendsetter versucht - durch einen Auftritt mit einem weißen T-shirt unter seiner schwarzen Robe. Mit der Folge, daß er vom Prozeß ausgeschlossen wurde und ein Ersatzanwalt zum Zuge kam.

Quelle: FAZ vom 15.7.2006

 

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Freitag, 14. Juli 2006

Marktforschungsanrufe ohne Einwilligung sind rechtswidrig

Von johannesolaf, 10:39

Weil das Anrufen potentieller Kunden ohne  deren vorherige Zustimmung verboten ist, bedienen sich seit Jahren  viele Vertriebsfirmen angeblicher Meinungsforscher, bzw. bilden eigene "Abteilungen" die unter dem Deckmantel des Begriffes "Forschung" ungefragt Leute anrufen, wobei es ihnen nicht um die wirliche Meinung zu irgendeinem banalen Thema geht, sondern darum, die Zustimmung für künftige Anrufe eines Vertriebsmitarbeiters  zu erlangen und entsprechende Daten (Beruf, Alter, Verdienst) um die Kaufkraft abzuschecken.

Wer wurde noch nicht angerufen und gefragt, ob er gerne Steuern zahlt oder die Steuerlast als zu hoch empfindet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das Landgericht Hamburg hat durch Berufungsurteil (1) eine Marktforschungs-GmbH dazu verurteilt, Anrufe zu Zwecken der Marktforschung bei bestimmten privaten Telefonnummern des Klägers ohne vorherige Einwilligung zu unterlassen. Damit hat das LG Hamburg die Entscheidung I. Instanz des AG Hamburg-St.-Georg (2) aufgehoben

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Ist Strafverteidigung noch Kampf?

Von johannesolaf, 09:41

 

„Verteidigung ist Kampf“ durfte niemals als billige Rechtfertigung für eine schlechte und ungeschickte, aber stark und mächtig daherkommende Verteidigungsstrategie sein. „Dumm und stark“ kam früher in Persiflagen auf militärische „Tugenden“ vor. Als Devise für das Selbstverständnis von Strafverteidigung taugt das Begriffspaar wenig. Umgekehrt kann ein Verteidiger aber auch mit Passivität, Angepasstheit und Buhlen um die Gunst des Gerichts sich zu seinen Berufspflichten verhalten wie ein Arzt, der ein blutendes Unfallopfer am Straßenrand liegen lässt und hinterher von einem Schöffengericht wegen unterlassener Hilfeleistung verurteilt wird. Wer dem Kampf mit Argumenten und Überzeugungskraft den Konsens als Methode seines professionellen Handelns vorzieht, wer also die Suche nach dem favor iudicis und das Bedürfnis, von seinen Gegnern „als einer von uns“ geachtet oder gar geliebt zu werden, zur höchsten Maxime seines professionellen Handelns erhebt, liefert denen die besten Argumente, die schon immer der Meinung waren, wegen der Objektivität und Neutralität des deutschen Strafrichters und wegen der Objektivität des deutschen Staatsanwalts habe so etwas wie das „Prinzip der eigentlich überflüssigen Verteidigung“ Verfassungsrang.

Rechtsanwalt Professor Dr. Rainer Hamm, NJW 2006, 2084 (2085f.), aktuelles Heft

Ich meine, diesen ebenso treffenden wie schönen Worten des Kollegen ist nichts hinzuzufügen.

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Junge Straftäter gehen ins Internet

Von johannesolaf, 08:13

 
street
 

Junge Straftäter betreiben seit Freitag eine eigene Internet-Homepage für Jugendliche. Die 14- bis 24-Jährigen berichten auf dem Informations- und Beratungsportal „street-live.org” von ihren Erfahrungen mit Kriminalität und Drogen, teilte der Träger des Projekts, der Paritätische Niedersachsen, in Hannover mit. Das Projekt solle helfen, die gefährdeten Jugendlichen wieder in die Gesellschaft zu integrieren. Gleichzeitig soll die Homepage andere Jugendliche abschrecken, Straftaten zu begehen.

„Die am Projekt Beteiligten sollen eigenverantwortlich arbeiten”, sagte die Vorsitzende des Paritätischen, Cornelia Rundt. In Schulungen lernen die Teilnehmer unter anderem den Umgang mit dem Internet und das Schneiden von Videoclips. Die Staatssekretärin im niedersächsischen Sozialministerium, Christine Hawighorst, die die Homepage am Freitag frei schaltete, bezeichnete das Projekt „als verantwortungsvolle Aufgabe”. Neben der Pflege der Homepage sollen die Jugendlichen in Zukunft auch als Online-Berater arbeiten.

Vor etwa einem Jahr wurde das Projekt mit 22 Jugendlichen an drei Schulen in Northeim, Hildesheim und Wolfenbüttel ins Leben gerufen. Mit dem Start der Homepage können sich von sofort an alle Jugendlichen in Niedersachsen beteiligen.

Gefunden in: Neue Presse Hannover vom 14.7.2006

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Donnerstag, 13. Juli 2006

Mord in Sachsen-Anhalt

Von johannesolaf, 13:35

Mörder von 20-jähriger Anja zu lebenslanger Haft verurteilt

Stendal - Der Mörder der 20-jährigen Anja aus Rietzel in Sachsen-Anhalt muss lebenslang ins Gefängnis. Das Landgericht Stendal verurteilte den 24 Jahre alten Nachbarn der jungen Frau am Donnerstag wegen Vergewaltigung und Mordes.

Er hatte Anja im Juni 2005 nach Überzeugung des Gerichts erwürgt, um aus Furcht vor einer Strafanzeige die auf einem Heuboden begangene Vergewaltigung zu verdecken. «Dafür müssen sie lebenslang büßen», sagte Richter Gerhard Henss in der Urteilsbegründung.

Danach brachte der Mann die Leiche der Frau in einem Handwagen zu einem sechs Kilometer entfernten Angelgewässer, beschwerte sie mit Ziegelsteinen und versenkte sie im Wasser. Die Leiche war zwei Wochen später entdeckt worden. Der 24-Jährige hatte die Tat weitgehend gestanden, jedoch die Mordabsicht bestritten.

Er war Ende 2005 wegen einer anderen, im Jahr zuvor begangenen Sexualstraftat schon zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Über die bei dieser Tat gefundenen DNA-Spuren kamen ihm die Ermittler auf die Spur. Der Verteidiger des 24-Jährigen kündigte nach dem Urteil Revision an. Der Rechtsanwalt hatte das Landgericht um eine Überprüfung gebeten, ob nicht auch eine Verurteilung wegen Totschlags in Betracht komme.

Quelle: www.mopo.de

Bei diesem Vorsitzenden kann man eigentlich davon ausgehen, dass die Kammer auch ohne die Bitte, mal zu überprüfen, ob nicht...., selbständig über diese wichtige Frage nachgedacht hat.

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Hamburg will weiter foltern

Von johannesolaf, 12:54

Brechmittel gelten als Folter

Deutschland muss Dealer Schmerzensgeld zahlen

STEPHANIE LAMPRECHT

Der in Deutschland praktizierte zwangsweise Einsatz von Brechmitteln gegen Drogendealer verstößt gegen das Folterverbot. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte jetzt entschieden (Az.: 54810/00). Die Straßburger Richter sprachen dem Kläger, einem Kokain-Dealer aus Sierra Leone, 10000 Euro Schmerzensgeld zu. Gegen das Urteil ist keine Berufung möglich. Hamburg will zunächst an der bisherigen Praxis festhalten.

Die Europarichter sehen in dem Brechmitteleinsatz eine "unmenschliche und herabwürdigende Behandlung" sowie einen Verstoß gegen das Recht auf einen fairen Prozess. Der Angeklagte müsse sich nicht selbst belasten, dieses Recht würde durch das Hervorwürgen eines Beweismittels verletzt. Außerdem hätte man auf die "natürliche Ausscheidung" der Droge warten können, so wie es die meisten europäischen Länder handhaben. Die Richter verwiesen darauf, dass in Deutschland bereits zwei Menschen nach dem Einsatz von Brechmitteln gestorben seien. Einer von ihnen: Achidi John, der 2001 in Hamburg starb. Trotz des Urteils will die Hamburger Justizbehörde weitere Brechmitteleinsätze nicht auschließen. Sprecher Henning Clasen: "Wir werden die Praxis zunächst nicht ändern." Bis Mai 2006 sei in vier Fällen Brechmittel eingesetzt worden. Viviane Spethmann (CDU) bezeichnet das Urteil als "Einzelfallentscheidung", es gebe kein Alternative zu Brechmitteln.

Antje Möller (GAL) forderte hingegen den sofortigen Stopp. Andreas Dressel (SPD), setzt sich für Haftbefehle ein, um auf die Ausscheidung der Beweismittel auf der gläsernen Toilette zu warten. SPD und GAL hatten Brechmittel gegen Dealer 2001 eingeführt.

Zitat:
»Der Einsatz von Brechmitteln verstößt gegen das Folterverbot«

Aus dem Urteil des EU-Gerichtshofs

Quelle:(MOPO vom 13.07.2006 / SEITE 21)

Schade, immer dann, wenn man mit  Entscheidungen hiesiger Gerichte nicht  einverstanden ist, wird nach dem EUGH gerufen, kann man dessen Rechtsprechung aber gerade nicht gebrauchen, werden seine -gerade im Bereich des Strafrechts oft klugen- Entscheidungen als unverbindlich abgetan.

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Versuchte Kindstötung

Von johannesolaf, 09:47

Aufgrund dieser Strafanzeige wurde gegen eine Mandantin ermittelt:

"Ich hatte in W eine Pferdeweide gepachtet. Auf dieser Weide hatte ich 5 Pferde stehen. A versuchte hier der L (es war ein Sonntag im August) das Fahrradfahren beizubringen. Da L das nicht so schnell kapierte, schrie A sie ständig an und L bezog hier auch mehrere Ohrfeigen und Tritte in den Hintern. Die ganze Sache brachte A so in Rage, dass sie L nahm und in ein 6 Meter tiefes Wasserloch warf. Dieses Wasserloch hatte ich selbst ausgehoben, um für meine Pferde Wasser zu bekommen. Auf Nachfrage gebe ich hier an, dass das Wasserloch rund 6 Meter gerade runter ging. Ich hatte das Wasserloch mit einem Bagger selber ausbaggern lassen. In dem Wasserloch war rund 1 Meter Wasser. L war beim Reinfallen unter Wasser. Als sie oben war hatte sie geschrien und ich holte sie dann raus aus dem Wasserloch. Ich musste hinterher springen, um L dort rauszuholen. Hätte ich dies nicht gemacht,  wäre sie ertrunken. Das Wasserloch habe ich kurze Zeit später mit dem Bau eines Reitplatzes zugeschüttet. Der Verpächter B aus W kann etwas zu dem Wasserloch sagen."

Interessant wäre noch gewesen, wie die Beiden, nachdem der Anzeigenerstatter runtergesprungen sein will, aus dem 6 Meter tiefen Loch gekommen sind, da doch das Wasser nur 1 Meter tief darin gestanden haben soll.

Natürlich hat die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren wegen versuchten Totschlags eingestellt.

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Ausgekifft im Norden

Von johannesolaf, 08:22

Schleswig-Holsteins Justizminister Uwe Döring (SPD) will kommende Woche mit einem Ministererlass schärfer gegen Drogenbesitz vorgehen. Die sogenannte Eigenverbrauchsgrenze, bis zu der Cannabisbesitz in der Regel straffrei bleibt, wird von 30 Gramm auf 6 Gramm reduziert. Schon 1994 hatte das Bundesverfassungsgericht einheitliche Vorschriften in den Ländern angemahnt, bislang vergeblich. In Schleswig-Holstein galt bisher die liberalste Regelung, auch geprägt durch den früheren Lübecker Richter undd heutigen Bundestagsabgeordneten der Linkspartei Wolfgang Neskovic, der ein Recht auf Rausch proklamiert hatte. Die Sechs-Gramm-Grenze gehört zur strengsten Regelung bundesweit. In Hessen ud Niedersachsen liegt die Eigenbedarfsgrenze bei 15 Gramm, in Reheinland Pfalz, Nordrhein-Westfalen und im Saarland bei 10 Gramm. Gründe für die restriktivere Politik im Norden seien der gestiegene Wirkstoffgehalt der Droge, der wachsende Konsum von Kindern und die Anti-Rauch-Kampagnen an Schulen. " Es ist nicht mehr verhältnismäßig, wenn ein Schüler wegen Zigaretterauchens auf dem Schulhof der Schule verwiesen werden kann, aber der Staatsanwalt nichts unternimmt, wenn er mit 30 Gramm Marihuana erwischt wird, heißt es im Ministerium.

Quelle: Der Spiegel 28/ 2006

Auch bei Einhaltung der alten Grenzen (Entscheident ist immer der Wirkstoffgehalt, bei Cannabisprodukten also Tetrahydrocannabinol, nicht das Bruttogewicht des Stoffes), landete die Anzeige der Polizei beim Staatsanwalt. Ein Absehen von der Strafverfolgung war niemals zwingend, denn die "geringe Menge" zum Eigenverbrauch ist nur eine Voraussetzung für das Absehen von der Verfolgung.

Trotzdem verfolgt wird von jeher, wenn ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, dies könnte zum Beispiel auch das Kiffen auf dem Schulhof sein.

 

 

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Mittwoch, 12. Juli 2006

Vier Jahreszeiten umstellt

Von johannesolaf, 17:57

Gut gefallen hat mir die Einstiegs-Formulierung mit der der Kollege Strate aus Hamburg eine dortige Durchsuchung mehrer Luxushotels mit Hilfe von 1062 Polizeibeamten wegen des Vorwurfes der Schwarzarbeit  u.a. sowie ein massives Vorgehen gegen Reinigungsunternehmen (Pfändung der Firmenkonten, so dass keine Löhne mehr ausgezahlt werden konnten) in der Zeitschrift "Strafverteidiger"  kommentiert hat:

" Die kleine Großstadt Hamburg, deren Stadtobere sich in provinzieller Verblendung gern an der Spitze einer Metropole wähnen, hat auch die dazu passende Staatsanwaltschaft." 

Quelle: Strafverteidiger 2006, 370

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