Dienstag, 18. November 2008

§ 154 StPO sollte leider nicht sein vor dem AG Helmstedt

Von johannesolaf, 16:40

Mein Mandant saß in Untersuchungshaft, er soll zudem nach Polen abgeschoben werden, um eine mehrjährige Freiheitsstrafe zu verbüßen. Gestern vor dem Amtsgericht Helmstedt war er wegen eines Diebstahls in besonders schwerem Fall angeklagt. Meine Anregung nach § 154 StPO zu verfahren, mochte sich der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft nicht anschliessen. Der bereits verurteilte Mittäter, der bei früheren Vernehmungen die Hauptschuld auf meinen Mandanten geladen hatte, hatte sich krank gemeldet, es wäre ein neuer Termin erforderlich geworden.
Dem Staatsanwalt schwebten zunächst 9 Monate ohne Bewährung vor,
wir einigten uns dann aber auf eine Bewährungsstrafe, so dass mein Mandant nicht noch monatelang in hiesigen Gefängnissen rumsitzen muss, sondern zeitnah nach Polen kann.

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Freitag, 14. November 2008

Brief nach Ludwigslust

Von johannesolaf, 09:40

Brief eines PKW- Halters dem vorgeworfen wird, zu schnell gefahren zu sein, an das Amtsgericht Ludwigslust:

In dem Bußgeldverfahren XY

bin ich zur Tatzeit nicht der Fahrer des PKW gewesen.
Dies erkennt man unzweifelhaft, wenn man sich das (geschossene) Foto anguckt. Der Fahrer ist erkennbar unterernährt, ich hingegen wiege stattliche 115 Kg mit Tendenz nach oben und habe ein kugelrundes Gesicht mit Dreifachkinn. Darüber hinaus trage ich beim Autofahren stets eine Brille.
Ich meine, der Fahrer müsste der Sohn von E.L sein, dem ich das Auto für eine gewisse Zeit zur Verfügung gestellt hatte.
Warum wird nicht der Verkehrsrowdy verfolgt, sondern die Eltern eines erkennbar Unschuldigen (ich), werden von Dorfpolizisten im Zuge der Ermittlungen aufgesucht und verängstigt? Ich werde zur Fahndung ausgeschrieben, hatte man angekündigt, nur weil ich den ganzen Tag arbeiten muss und folglich nicht parat stehen kann, wenn die Staatsgewalt zur Unzeit an der Tür klingelt.

Bitte sprechen Sie mich frei, und schnappen Sie sich den wahren Übeltäter, damit nicht noch weitere Ressourcen verschwendet werden mssen und der Gerechtigkeit trotzdem Geltung verschafft wird.

Nicht extra erwähnt werden muss eigentlich der Umstand, dass die Raserei des Sohnes vom E länger als drei Monate seit Absendung des Briefes zurückliegt.


Begründung des Amtsgerichts Seesen ist völlig lebensfremd

Von johannesolaf, 09:24

Mein Mandant ist seit vielen Jahren heroinabhängig. Freiwillig hatte er sich nun zur Entgiftung und danach in eine Therapieeinrichtung begeben, um seine Abhängigkeit zu bekämpfen und ausgesprochenen Haftstrafen zu entgehen.
Nachdem die Zustimmung zur Zurückstellung von den zuständigen Richtern diverser Amtsgerichte erteilt wurde, versagte das Amtsgericht Seesen in den sie betreffenden Fällen die erforderliche Zustimmung mit der Begründung,

 die Taten, die den Urteilen zugrunde liegen, beruhen nicht auf einer Betäubungsmittelabhängigkeit des Verurteilten. Die Taten begang er in einer Zeit als er gerade nicht betäubungsmittelabhängig war. Deshalb ist auch in dem Urteil gerade nicht festgestellt worden, dass § 35 BtmG vorliegt. Der Verurteilte hat mit dem Verkauf  von Btm damals seinen Lebensstil finanziert. Es handelte sich gerade nicht um Beschaffungskriminalität.

Gegen diesen Beschluss legte sogar die Staatsanwaltschaft Beschwerde ein.

Das Landgericht Braunschweig (7 Qs 319/08 hat den Beschluss des Amtsgerichts aufgehobenund die erforderliche Zustimmung zur Zurückstellung der Strafvollstreckung erteilt. Dort heisst es:

Zwar ergibt sich aus dem Urteil des Amtsgerichts Seesen nicht, dass der Verurteilte bei Begehung der Taten im März 2005 betäubungsmittelabhängig war. Die Betäubungsmittelabhängigkeit des Verurteilten zur Tatzeit steht aber "sonst fest" im Sinne des §35 Abs. 1 BtmG. Der Verurteilte ist langjährig heroinabhängig. Nach einem Vermerk der Bewährungshilfe teilte seine Mutter am 12.4.2005 mit, er habe Schlaftabletten genommen, um so den Heroinentzug zu bewältigen. Wenn der Verurteilte kurz Zeit davor, und unmittelbar nach seiner Entlassung aus Strafhaft, ausgerechnet Heroin veräußert, ist die Annahme, er sei zu diesem Zeitpunkt nicht abhängig gewesen und habe durch den Verkauf seinen Lebensstil finanzieren wollen, völlig lebensfremd.
Wenn er gegenüber dem Amtsgericht Seesen geäußert haben sollte, er sei zu den Tatzeiten nicht drogenabhängig gewesen, dürfte das allein aus prozesstaktischen Erwägungen geschehen sein, um die laufenden Bewährungen nicht zu gefährden.
Die Therapiebereitschaft des Verurteilten ergibt sich bereits daraus, dass er sich erfolgreich um einen stationären Therapieplatz bemüht hat.

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Dienstag, 04. November 2008

Holzklotz- Prozess - kann der Angeklagte die Anklage verstehen?

Von johannesolaf, 17:39

Im sogenannten "Holzklotz- Verfahren", hat heute der erste Verhandlungstag vor dem Landgericht Oldenburg stattgefunden.  Wie hier berichtet wird, hat es das Gericht abgelehnt, dem Angeklagten, einem Kasachen, einen Dolmetscher zur Verfügung zu stellen. Folgerichtig war die Verteidigung deshalb gezwungen, bereits an diesem ersten Hauptverhandlungstag einen Befangenheitsantrag gegen die Kammer zu stellen. Bedenkt man die Brisanz des Verfahrens, näheres hier, hätte die Kammer die durch die Hinzuziehung eines Dolmetscher entstehenden Kosten möglicherweise hinnehmen sollen, anstatt den Eindruck zu vermitteln, es käme ihr nicht darauf an, ob der Angeklagte  die entsprechende Anklageschrift überhaupt verstehen kann gegen die er sich verteidigen will.


Montag, 03. November 2008

Lieber arbeiten als vor dem Strafrichter sitzen.

Von johannesolaf, 08:00

In meiner ersten Strafsache am vergangenen Freitag solte ein Einspruch gegen einen Strafbefehl, den ich fr meinen Mandanten eingelegt hatte, verhandelt werden. Mein Mandant und ich saßen auf dem Gerichtsflur, die Vorsitzende kam dann irgendwann aus dem Sitzungssal und teilte im Vorbeigehen mit, die vorherige Sache würde noch etwas dauern, als das Handy meines Mandanten bimmelte. Mein bis dahin arbeitssuchender Mandant wurde von einem neuen Arbeitgeber angerufen, der meinen Mandanten bereits an diesem Tage als Gabelstablerfahrer einsetzen wollte. Wir waren ja im Strafbefehlsverfahren (Angeklagter kann sich durch seinen Verteidiger vertreten lassen), also habe ich ihn zur Arbeit geschickt und wir haben ohne ihn verhandelt.


Freitag, 31. Oktober 2008

Konsequente Anwendung des § 55 StPO

Von johannesolaf, 16:19

Heute war bereits der zweite Verhandlungstag. Meinem Mandanten wurde vorgeworfen in eine fremde Wohnung eingebrochen zu sein. Es waren vier Zeugen geladen: Die Wohnungsbesitzerin, der Polizist, der das Ganze aufgenommen hatte, ein angeblicher Mittäter und eine, die die Beute mit abverkauft haben soll.
Der angebliche Mittäter hat schriftlich aus der JVA mitteilen lassen, dass er nicht aussagen will, die angeblich andere Beteiligte hat heute von ihrem Auskunftsverweigerungsrecht, § 55 StPO,  Gebrauch gemacht. Nachdem ich die "Kurzbelehrung" des Gerichtes hinsichtlich des § 55 ergänzend  noch näher am Gesetzestext ausgerichtet habe, meinte die Zeugin: Das hätte ich so schön nicht sagen können, aber genau das meine ich."
Gericht und Staatsanwaltschaft haben die Sache dann ebenfalls so gesehen, dass jedes wort zu viel wäre und sie deshalb ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht hat.
Letztendlich blieb nichts mehr übrig, was gegen meinen Mandanten sprach und er konnte freigesprochen werden.


Donnerstag, 30. Oktober 2008

Ausgrenzung im Strafverteidigerbüro

Von johannesolaf, 07:58

Normalerweise muss ich soviel ackern, dass ich kaum zum Luftholen komme. Dennoch nehme ich mir hin und wieder die Zeit, eine Tasse Kaffee im Büro zu trinken. Manchmal kochen ihn
andere und für mich bleibt eine halbe Tasse übrig. Meistens muss ich ihn selber kochen, weil so früh noch keiner hier ist. Germerkt habe ich es gestern nachmittag. Dass mein Bürofreund B. Tee statt Kafee trinkt wusste ich ja, wunderte mich aber, das meine anderen beiden Bürokollegen seit Tagen keinen Kaffe, den ich aufsetzen wollte, mittrinken wollten. Gestern also sehe ich, dass sich die Kollegen, jeder für sich, einen dieser modernen Kaffeeschnellbrühgeräte, bei denen  ein Knopfdruck genügt, um an das trinkfertige Heissgetränk zu gelangen, in ihre Büros gestellt hatten. Ihnen war wohl der Kaffee aus der guten alten Maschine nicht mehr gut genug. Als ich soeben meinen Kollegen A., der an meiner geöffneten Bürotür vorbeiging, zurief, dass ich diesen Zustand beabsichtige in meinem Blog anzuprangern, brachte er mir einen schönen Café Crema aus seiner Privatmaschine.


Mittwoch, 29. Oktober 2008

Dieses Mal geht es um Kokain - zwei weitere Osmanis vor Gericht

Von johannesolaf, 08:21

Nachdem kürzlich zwei Männer der Osmani - Familie vom Landgericht Hamburg erstinztanzlich verurteilt wurden, stehen nun zwei weitere Brüder dieser Familie vor dem dortigen Landgericht, wie die Morgenpost berichtet. In disem Fall geht es nicht um Kreditgeschäfte, sondern um Kokainhandel in großem Stil, den die Staatsanwaltschaft den in Hamburg als Gastronomen bekannt gewordenen Männern vorwirft.

Leider nicht in diesen Dimensionen, aber in wesentlich kleinerem Rahmen kommt es auch in der Provinz vor, dass man als Verteidiger mehrere Mitglieder einer Familie in "Behandlung" bekommt: den Vater, die zwei älteren Brüder, die Cousine.
Wenn die kleinen Geschwister mit zur Besprechung oder Gerichtsverhandlung kommen, frage ich dann immer ganz vorsichtig: " Na, wann wirst du denn 14?"


Donnerstag, 23. Oktober 2008

Schulden beim Finanzamt

Von johannesolaf, 15:58

Wer ein Privatinsolvenzverfahren anstrebt, um in ein paar Jahren schuldenfrei zu sein, fragt sich, ob seine Schulden beim Finanzamt von der Restschuldbefreiung mitumfasst sind.

Eine erfreuliche Mitteilung hierzu machte mir Kollege und Fachanwalt für Steuerrecht Frank Schneider aus Bad Harzburg.


Der BFH hat mit Urteil vom 19.08.2008 entschieden, dass eine Steuerhinterziehung gem. § 370 AO keine vorsätzlich begangene, unerlaubte Handlung i.S.d. § 302 Nr.1 InsO ist. Somit werden die entsprechenden Steuerschulden weiterhin von der sog. Restschuldbefreiung am Ende eines Insolvenzverfahrens erfasst.
Das heisst, die Pfändungsfreigrenze kann nicht herabgesetzt werden.

 

Ebenfalls in dieser Entscheidung hat der BFH klargestellt, dass es sich bei der Steuerhinterziehung nicht um ein Schutzgesetz i.S.d. § 823 Abs.II BGB handelt, so dass auch die Sonderregeln für die Zwangsvollstreckung einer solchen Forderung nicht anwendbar sind.

 


Sohn in Haft- Familie kämpft um Wiederaufnahme

Von johannesolaf, 09:43

Wegen Vergewaltigung ist ein junger Mann vom Landgericht Braunschweig zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Die Revision war, anders alle viele andere in letzter Zeit, nicht erfolgreich. Nun
strebt die Familie, wie hier berichtet wird, ein Wiederaufnahmeverfahren an.
Die Gedankengänge, die die Zeitung nun schildert, insbesondere was das Gericht hätte in Auftrag geben müssen, hätte im Rahmen der Revision ggf. mit der Aufklärungsrüge beanstandet werden müssen, helfen im Wiederaufnahmeverfahren aber nicht weiter.
Das Wiederaufnahmeverfahren ist nicht dazu da, Versäumnisse aus der I. Instanz und den Rechtsmittelverfahren auszubügeln. Die Fragen, die der Zeitungsbericht aufwirft, deuten darauf hin, das dies passieren soll.


Dienstag, 21. Oktober 2008

Schüsse auf Rechtsanwalt in Halle/Saale- Schütze schuldunfähig

Von johannesolaf, 08:51

Vor einigen Monaten hat ein junger Mann auf einen Rechtsanwaltskollegen mehrere, darunter lebensbedrohliche, Schüsse aus einer Pistole abgefeuert. Nun wurde die Tat vor dem Landgericht in Halle/ Saale, wie hier berichtet wird, verhandelt. Wenn die Volksstimme in ihrer Einleitung davon spricht, die Schuld des Täters habe von vornherein festgestanden, weil er die Tat eingeräumt habe, so wird bei der weiteren Lektüre des Artikel deutlich, dass der Täter gerade nicht schuldhaft gehandelt hat. Bevor der junge Mann auf den Kollegen geschossen hat, hatte man sich darüber unterhalten, ob der 26-jährige eine Wohnung des späteren Opfers anmieten wolle.
Im Ergebnis muss der Schütze in die Psychiatrie, um sich behandeln zu lassen.


Dienstag, 14. Oktober 2008

BGH kippt Serie von Urteilen des Landgerichts Braunschweig

Von johannesolaf, 17:46

Es ist nichts Ungewöhnliches, dass der Bundesgerichtshof ein Urteil eines Landgerichts aufhebt. Ungewöhnlich ist allerdings, dass der BGH innerhalb weniger Wochen eine ganze Serie von Urteilen des Landgerichts Braunschweig kassiert hat. Insgesamt fünf Entscheidungen hat der in Leipzig ansässige 5. Senat aufgehoben. In allen Fällen handelte es sich um Urteile der Jugendschutzkammer; angeklagt waren jeweils Missbrauchs- und Vergewaltigungsdelikte. Der BGH rügte zum Tteil gravierende Rechtsfehler bei der Beweiswürdigung. Die gravierendste Kritik enthält der BGH-Beschluss zu einem Urteil vom Januar. Das Braunschweiger Landgericht hatte damals einen Angeklagten zu einer Jugendstrafe von einem Jahr auf Bewährung wegen Vergewaltigung verurteilt , die Verurteilung allein auf die Angaben der Nebenklägerin gestützt und sich dabei über ein Gutachten hinweggesetzt. Insgesamt seien die Darlegungen des Gerichts "lückenhaft und wecken die Besorgnis, dass es einen rechtlich unzutreffenden Maßstab seiner Überzeugungsbildung zugrunde gelegt hat." Die Fälle werden nun vor der Göttinger Jugendschutzkammer neu aufgerollt.

Das berichtet die Wolfsburger Allgemeine Zeitung in ihrer heutigen Papierausgabe. In der Braunschweiger Zeitung habe ich nichts davon gelesen.

PS: Was die regionale Sportberichterstattung angeht, ist die WAZ der Braunschweiger übrigens ebenfalls um Längen überlegen.

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Mittwoch, 08. Oktober 2008

Ob sie noch warten?

Von johannesolaf, 10:19

"Wenn wir dich das nächste Mal auf der Straße treffen, bringen wir dich wirklich um, und wir warten auf der Straße auf dich". Dies soll mein Mandant und seine Ehefrau zu einem Nachbarn gesagt haben, den sie am Kiosk getroffen haben.Vorausgegangen sein soll ein Streit, weil der Nachbar kurz zuvor seinen Hausmüll im Kinderwagen des Kindes meines Mandanten entsorgt haben soll.

Die Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben wegen Bedrohung. Ich habe beantragt, den Antrag auf Eröffnung des Hauptverfahrens zurückzuweisen.

In meinem Schreiben an das Gericht heisst es unter anderem: "...Dahinstehen kann, ob die vom Anzeigenerstatter berichteten Worte tatsächlich gefallen sind,..denn der objektive Tatbestand der Bedrohung wäre nicht erfüllt. Es ist nicht entscheident, ob der Anzeigenerstatter die Prahlerei ernst genommen hat. Entscheident ist vielmehr, dass ein objektiver Durchschnittsmensch die Ankündigung ernst nehmen würde. Das ist vorliegend nicht der Fall, denn die Aussage:" Das nächste Mal bringen wir dich wirklich um, wenn wir dich auf der Straße sehen, und wir warten auf der Straße auf dich", ist für den objektiven Durchschnittsmenschen keine Bedrohung, sondern Veräppelung. Kein potenzieller Menschentotmacher wartet solange auf der Straße, bis ihmdas potenzielle Opfer wieder mal zufällig begegnet.


Donnerstag, 25. September 2008

Immer Regen in Halle

Von johannesolaf, 15:50

In Halle/ Saale unterhalte ich eine Zweigstelle. Was ich nicht wusste, was aber hier berichtet wird,ist der Umstand, dass es dort regelmäßig regnet. Als ich vor einigen Tagen da war, regnete es auch. Leider keine Ausnahme, wie ich dachte, sondern so, wie an den allermeisten Tagen des Jahres.
Expandiere ich das nächste Mal eben nach Hamburg. Da regnet es zwar auch (fast) immer, wenn ich da bin, dafür kann ich aber größere Schiffe angucken als auf der Saale.

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Herber Rückschlag im Leben eines Strafverteidigers

Von johannesolaf, 10:27

Neben den obligatorischen Brötchen hatte ich mir heute morgen ein Griess-Töpfli der Firma Emmi (mit Sahne) mitgenommen. Als ich ihn nun essen wollte, sahen meine alten Augen auf dem Schreibtisch nur Papier und  mir fiel ein, dass ich den Pudding schon vorhin aufgegessen habe.


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