Donnerstag, 27. Juli 2006

Festnahme eines Serienbrandstifters

Von johannesolaf, 17:05

Soeben kriege ich fünf Aktenordner der Staatsanwaltschaft auf den Tisch. Meinem Mandanten wird schwere Brandstiftung vorgeworfen.

Dass er damit offenbar voll im Trend liegt, zeigt eine aktuelle Mitteilung der Polizei Gifhorn

 
 
Am Donnerstagvormittag wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft
            Hildesheim gegen einen 49 Jahren alten Wittinger wegen wiederholter
            Brandstiftungen Haftbefehl erlassen. Der Beschuldigte ist dringend
            tatverdächtig, in zwölf Fällen im Juli so genannte Böschungsbrände im
            Nordkreis Gifhorn gelegt zu haben. Auf die Spur des 49-Jährigen
            führten umfangreichen Ermittlungen und gezielte Fahndungsmaßnahmen.
            Der Familienvater wurde unmittelbar im Anschluss eines Brandes am
            Mittwochvormittag entlang der Kreisstraße 29 zwischen den Ortschaften
            Knesebeck und Transvaal in Tatortnähe durch Beamte des Mobilen
            Einsatzkommandos der Zentralen Kriminalinspektion Braunschweig
            festgenommen. Die Fahnder hatten den 49-Jährigen seit Tagen gezielt
            observiert. Bei der Festnahme wurde im Pkw des Tatverdächtigen
            Beweismaterial sicher gestellt. Das Fahrzeug wird zusammen mit einem
            weiteren zur Familie des 49-Jährigen gehörenden Pkw beim
            Landeskriminalamt in Hannover kriminaltechnisch untersucht. Der noch
            nicht polizeilich in Erscheinung getretene Mann hat in seiner
            Vernehmung die Taten bestritten. Wegen Wiederholungsgefahr erließ ein
            Haftrichter des Amtsgerichtes Gifhorn Haftbefehl.
            Darüber hinaus wird der 49-Jährige verdächtigt, für mehrere hundert
            Brände in den letzten Jahren im nördlichen Bereich des Landkreises
            Gifhorn verantwortlich zu sein. Die Ermittlungen in diesem
            Zusammenhang wird eine wieder eingerichtete Ermittlungsgruppe "EG
            Brand" in den nächsten Wochen führen. Insbesondere bei trockenem
            Wetter in den Sommermonaten wurden die Brände stets entlang von
            Straßen im Landkreis gelegt. Sie umfassten kleine Flächen in
            Straßengräben und Waldstücken bis hin zu ganzen Getreidefeldern von
            30.000 Quadratmetern. Die genaue Schadenshöhe lässt sich nicht
            festlegen. Vermutlich nur glücklichen Umständen und dem unermüdlichen
            schnellen Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren ist es zu verdanken,
            dass bei der derzeitigen teilweise höchsten Waldbrandstufe durch die
            Brände keine Menschen verletzt wurden oder zu Tode kamen. Die
            Ermittlungen dauern an.
            Quelle:Polizeiinspektion Gifhorn
            Digitale Pressemappe:
            


74-jähriger Pferdewirt aus dem Landkreis Celle vergewaltigt junge Mädchen

Von johannesolaf, 10:52

 
 
            Offenbar unter Ausnutzung der Tierliebe junger Mädchen hat ein
            Mann aus dem südlichen Landkreis Celle Mädchen angelockt, um sie über
            längere Zeit mit Marihuana zu versorgen und sexuell zu missbrauchen.
            Der Mann, der seit langer Zeit polizeilich wegen
            Eigentumsdelikten, Brandstiftung sowie Waffen- und Sexualdelikten
            bekannt ist, war es gelungen, Mädchen bei öffentlichen
            Veranstaltungen wie Schützenfesten etc. anzusprechen.  Die 14 - 16
            Jahre alten Mädchen wurden mit dem Versprechen angelockt, die auf
            einem Pferdehof untergestellten Pferde reiten zu können. Im weiteren
            Verlauf der Bekanntschaften versorgte der Tatverdächtige die Mädchen
            mit Rauschgift und missbrauchte letztlich drei Mädchen. Zwei der
            Opfer wurden sogar vergewaltigt.
            Da der Verdacht bestand, dass der Verdächtige im Besitz von
            Schusswaffen ist, durchsuchten am Morgen des 25.07.2006 Beamte der
            Polizeiinspektion Celle mit Unterstützung eines
            Spezialeinsatzkommandos die Wohnung des Beschuldigten. Es wurden
            Beweismittel sichergestellt, u. a. eine scharfe 4 mm-Faustfeuerwaffe.
            Auf Grund der Ermittlungsergebnisse beantragte die
            Staatsanwaltschaft Celle beim Amtsgericht Celle den Erlaß eines
            Haftbefehls. Das Amtsgericht Celle folgte dem Antrag. Der
            Beschuldigte wurde in eine Justizvollzugsanstalt verbracht.
            Quelle: Polizeiinspektion Celle
            Digitale Pressemappe
            

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20-jähriger nach Streit mit Freundin niedergestochen

Von johannesolaf, 08:26

Nach einem Streit mit seiner Lebensgefährtin ist ein 20-Jähriger Mann in Grünau von einem anderen Mann niedergestochen worden. Der 21-jährige Tatverdächtige habe der 28-jährigen Frau offenbar helfen wollen, sagte ein Polizeisprecher am Mittwoch. Ihr Lebensgefährte hatte ihr bei der Auseinandersetzung in der Regattastraße eine Ohrfeige versetzt. Der 20-jährige erlitt bei der Messerattacke lebensgefährlichen Verletzungen der Lunge und wurde in einem Krankenhaus operiert. Er ist den Angaben zufolge außer Lebensgefahr. Der Tatverdächtige wurde kurze Zeit später festgenommen.

Quelle: Berliner Zeitung vom 27.7.2006

Prima Drehbuch für Richterin Salesch. Am Ende wird es so gewesen sein, dass die Frau den Streit  mit ihrem Lebensgefährten provoziert hat, ihn zum Tatort gelockt hat, wo schon ihr neuer Freund, der jetzige Täter gewartet hat, um einzugreifen. Kurz vor Ende der Saleschen Gerichtsverhandlung streiten dann wieder alle, weil die Lebensgefährtin, die sich mit dem Niedergestochenen wieder versöhnt hat, als Zeugin ihre Tatbeteiligung nicht offenbaren will, was wiederum der Messerstecher als Angeklagter nicht hinnehmen will. Als es dann doch rauskommt, ist natürlich der Niedergestochene geplättet, weil seine Freundin mit drinnsteckt und ein Verhältnis mit dem Messerstecher hatte.

 

 


Mittwoch, 26. Juli 2006

Zwei Köpfe sind ein Po

Von johannesolaf, 08:46

Stuttgart – Ein Spieler einer Stuttgarter Football-Bundesligamannschaft hat vor dem Amtsgericht bestritten, einen Autofahrer und dessen Beifahrerin mit seinem entblößten Hinterteil beleidigt zu haben. Der 26-Jährige soll seinen nackten Po im Juni 2005 nach einer kontroversen Überholaktion aus dem Beifahrerfenster eines VW-Busses gestreckt haben.

Die Anzeigenerstatter müssten sich geirrt haben, sagte der Footballspieler. Er lieferte dafür eine verblüffende Theorie: „Mein Kumpel und ich hatten damals glatt rasierte Köpfe.“ Die zwei aneinander gehaltenen Glatzen könnten doch bei schlechtem Licht vielleicht wie ein Po ausgesehen haben. Die Richterin war nicht überzeugt. Sie empfahl dem Angeklagten, seinen Einspruch gegen den Strafbefehl zurückzuziehen

Quelle: Stuttgarter Zeitung vom 26.7.2006

Da fällt mir spontan ein, wie man einen hübschen Beweisantrag hätte formulieren können. Aber die Rücknahme des Einspruchs dürfte doch die bessere Alternative sein.

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Polizei foppt Crack-Händler

Von johannesolaf, 08:34

Frankfurt/ Main - Innenstadt. Einen marokkanischen Dealer hat die Polizei erst hereingelegt und dann festgenommen. Dabei tauschten die Beamten einen in Alufolie eingewickelten Crackstein, den der Nordafrikaner am Wiesenhüttenplatz (Bahnhofsviertel) in einem Beet deponiert hatte, gegen eien Attrappe aus. Als der Mann das Rauschgift holen wollte, klickten die Handschellen. In seiner Unterkunft wurden 660 Euro gefunden. Der 29-Jährige wurde dem Richter vorgeführt.
Quelle: Frankfurter Neue Presse vom 26.11.2006
Eine derartige Fuchsigkeit vermochte ich in den 8 Jahren, die ich früher mal als Polizeibeamter tätig war, nicht zu entwickeln. 
Aber warum konnte er nicht mit dem Originalcrackstein festgenommen werden?

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Kinderprnografie-Paragraf soll verschärft werden

Von johannesolaf, 08:14

Sachsen-Anhalts Justizministerin Angela Kolb ( SPD ) will sich dafür einsetzen, dass so schnell wie möglich eine Gesetzeslücke im Strafgesetzbuch geschlossen wird. Im Zuge der Verschärfung des Kinderpornografi e-Paragrafen im April 2004 war der Gesetzestext vom Bundesgesetzgeber so verknappt worden, dass ein Tatbestand – das so genannte Posing – hinten herunterfiel und nicht mehr strafbar ist. 

Bis Anfang dieses Jahres war es so, dass Fotos oder Videos, auf denen Untervierzehnjährige in eindeutigen Posen zu sehen waren, unter Kinderpornografi e fi elen, ihr Besitz somit strafrechtlich verfolgt werden konnte. Doch mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs ( BGH ) am 2. Februar wurde das anders. Ein " Täter " aus Hagen in Westfalen war bis vor das höchste deutsche Gericht gezogen, um sich durch eine Gesetzteslücke zu quetschen. Mit Erfolg. Der 4. Strafsenat des BGH musste dem Kläger – zwar mit Bedauern – Recht geben.

Der Mann hatte wirklich ein Schlupfloch gefunden, das die Bundesgesetzgeber im Zuge der 6. Strafrechtsreform im April 2004 geöffnet hatten. Durch eine Textverknappung ist nur noch unter Strafe gestellt, wer " ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vor einem Dritten oder an sich vornimmt ". Damit war das so genannte Posing, die eindeutige Zurschaustellung kindlicher Geschlechtsteile, aus dem Strafraster gefallen.

Sachsen-Anhalts Justizministerin Angela Kolb ( SPD ) macht sich nun dafür stark, dass diese Gesetzeslücke wieder geschlossen wird. " Zurzeit läuft in Deutschland ein Verfahren, in dem es um die Umsetzung von EU-Normen in Bezug auf Kinderpornografie und sexuellen Missbrauch von Kindern geht ", sagte Kolb gestern. " Zurzeit werden die Bundesländer dazu angehört. Ich hoffe, dass es möglich sein wird, im Zuge dieses Verfahrens die betreffende Gesetzespassage zu ändern. "

Kolb, die sich der Rückendeckung ihrer Amtskollegen gewiss ist, schlägt als Neuformulierung im Paragrafen 176 vor : " Bestraft werden sollte, wer ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vor ihm, vor einem Dritten oder an sich vornimmt. "

Sollte dieses im Zuge der EU-Umsetzung nicht möglich sein, will die Ministerin eine Bundesratsinitiative starten. 

Auf eine Zeitschiene, bis wann der " Justizirrtum " ausgeräumt werden könnte, will sich Kolb konkret nicht festlegen. Sie sieht aber die Chance, dass die Sache " bis Anfang 2007 im Bundestag " sein könnte.

Bereits jetzt hat das Schlupfloch erhebliche Auswirkungen auf die Ermittlungen im Kinderpornosumpf. So kann laut Generalstaatsanwalt Jürgen Konrad in bis zu 15 Prozent der Fälle nicht mehr ermittelt werden, weil sie unter das " Posing " fallen.

Torsten Kobow, Kinderpornojäger beim Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt, sagte der Volksstimme, dass alle, die mit der Verfolgung dieses Deliktbereiches befasst sind, " komplett erschüttert " waren, als die Gesetzeslücke offenbar wurde. " Praktische Auswirkung gibt es auf unsere Arbeit mit der Spezialsoftware, PERKEO ‘, die in sekundenschnelle Computer auf Kinderpornodateien durchsucht. " Da damit auch bisher strafbare " Posings " aufgespürt werden können, werde das Suchprogramm jetzt nicht mehr angewandt. " Im Klartext heißt das, dass jeder verdächtige Computer, von Hand ‘ auf strafbares Material durchsucht werden muss. " Und das verlängere die schon zeitaufwändigen Recherchen um ein Vielfaches.

Kolb : " Abbildungen, auf denen Kinder eindeutig pornografisch dargestellt werden, gehören bestraft. Nur so können Kinder besser vor sexuellem Missbrauch geschützt und Kinderpornografie im Internet entgegengewirkt werden. "
 
Quelle: Magdeburger Volksstimme vom 26.7.2006
 
...und jede Gesetzesverschärfung bringt mehr Arbeit für Strafverteidiger, was schon per se nicht schlecht sein kann.


Dienstag, 25. Juli 2006

Kindesmißbrauch oder nicht

Von johannesolaf, 09:48

Heute brüte ich über einem Fall, bei dem meinem jugendlichen Mandanten von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird, er habe seinen Penis einem 6-jährigen in den Mund gesteckt. Mein Mandant kann sich nicht vorstellen, wie der Junge auf so etwas kommt und bestreitet den Tatvorwurf.

Zeugen waren zwar mit in der Wohnung, für einen Zeitraum von 5-10 min waren beide aber unbeobachtet.

Die Schwierigkeit liegt nun darin, mit Hilfe psychologischer Erkenntnisse, darzulegen, dass Konstellationen denkbar sind, bei denen jemand (der kleine Junge) einen Sachverhalt berichtet, der sich für ihn subjektiv zugetragen haben mag, objektiv aber nicht, oder zu einem anderen Zeitpunkt, mit einem anderen Täter stattgefunden haben könnte.

 


Montag, 24. Juli 2006

Muttermord im Schwabenland

Von johannesolaf, 16:18

Haftbefehl gegen 15-Jährigen nach Mord an Mutter

Riedlingen - In Baden-Württemberg ist nach dem Mord an einer 41-Jährigen der 15 Jahre alte Sohn der Frau verhaftet worden. Der Jugendliche soll seine Mutter heimtückisch im Schlaf erstochen haben. Er hatte zunächst vorgegeben, die Tote gefunden zu haben. Bei der Vernehmung des 15-Jährigen stellten die Ermittler Widersprüche fest. Außerdem führten die Auswertung von Beweismitteln und Zeugenaussagen zu dem dringenden Tatverdacht gegen den Sohn. Die Tat ereignete sich in Riedlingen. Das Motiv ist noch unklar.
 
Quelle: Magdeburger Volksstimme -online - vom 24.07.06

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Seniorin (67) dealt mit »Gras«

Von johannesolaf, 09:23

Duisburgerin in Altona bei Drogenübergabe erwischt

Erika D. ist 67 - eigentlich ein Alter, in dem man seinen Ruhestand genießt. Nicht so die Duisburgerin. Sie stieg dick ins Drogengeschäft ein. Zusammen mit ihrem Freund Hans-Joachim W. (57) wurde sie am Wochenende in Altona beim Dealen mit 14 Kilogramm Marihuana verhaftet.

Die Fahnder hatten einen Tipp bekommen: Auf dem Parkplatz Memellandallee/ Waidmannstraße sollte am Sonnabend ein großer Drogendeal laufen. Das Mobile Einsatzkommando (MEK) lag auf der Lauer, als gegen 14 Uhr ein Opel Omega mit den beiden älteren Leuten und ein BMW-Cabrio vorfuhren. Kurz nachdem die betagten Dealer eine Plastiktüte an die BMW-Insassen Celal E. (26) und Yasin G. (24) übergeben hatten, schlugen die Fahnder zu. Mit Hilfe von Schnüffelhund "Jack" konnten sie insgesamt 14 Kilogramm Marihuana im Schwarzmarktwert von 60000 Euro sicherstellen.

Hans-Joachim W. erlitt bei der Verhaftung vor Schreck einen Schwächeanfall. Doch nach kurzer ärztlicher Behandlung kam der Dealer zusammen mit seiner Lebensgefährtin ins Untersuchungsgefängnis. Nach Ermittlungen der Hamburger Drogenfahnder waren die beiden Duisburger extra mit ihrem Opel nach Holland gefahren und hatten den "Stoff" dort billig aufgekauft, um ihn in Hamburg mit gutem Gewinn an die beiden türkischen Abnehmer zu verkaufen.

Quelle: MOPO vom 24.07.2006 / SEITE 13

Möglicherweise ist sie ja überhaupt nicht erst im Rentenalter eingestiegen, sondern schon 30 Jahre im Geschäft, weil sie Herrn Blüm nicht geglaubt hat mit seinem: "Die Renten sind sicher"

Und dem Opa kann man es auch nicht verdenken, vielleicht ist er bei VW nicht untergekommen und muss schöne Dinge, anders als Herr Hartz, selbst bezahlen.

Man weiss es nicht, aber eigene Mandanten sind durch ihre Begegnungen mit einem Mobilen Einsatzkommando auch nicht glücklicher geworden.


Staatsschutz ermittelt gegen Rechtsextremisten- oder was ist, wenn alle schweigen

Von johannesolaf, 09:05

Anhalt-Zerbst : Junge Leute rufen Naziparolen und singen verbotene Lieder im Jugendklub
 

Prödel. Zu einem Einsatz im Jugendclub von Prödel ( Landkreis Anhalt-Zerbst ) kam die Polizei in der Nacht zum Sonnabend. Wie die Polizeidirektion Dessau informierte, wurde um Mitternacht im Zerbster Revier gemeldet, dass etwa zehn bis 15 jugendliche Personen verfassungsfeindliche Lieder gesungen und rechte Parolen wie " Sieg heil " und " Deutschland den Deutschen " skandiert haben sollen.

Die Polizei sei unverzüglich zum Einsatz gekommen und habe insgesamt 17 jugendliche und erwachsene Personen im Alter zwischen 15 und 29 Jahren im Jugendclub ermitteln können.

Bei allen Beteiligten wurde die Identität festgestellt. Nach Angaben der Polizei stammen die Jugendlichen aus den Landkreisen Anhalt-Zerbst und Jerichower Land. Ihnen wurde ein Platzverweis erteilt. Sie hatten daraufhin den Jugendclub zu verlassen.

Beim Polizeieinsatz mit 31 Beamten wurde nach Informationen der Dessauer Polizeidirektion auch ein " strafrechtlich relevanter Tonträger ", Musik mit rechtsradikalem Hintergrund, sichergestellt.

Die Ermittlungen zu den Vorgängen in Prödel dauern an. Weitere Informationen will die Dessauer Polizei erst heute geben.

Das Fachkommissariat " Polizeilicher Staatsschutz " der Polizeidirektion Dessau hat im Rahmen eines eingeleiteten Strafverfahrens die Ermittlungen aufgenommen.
 

Quelle: Magdeburger Volksstimme vom 24.7.2006

Eine Konstellation, die immer mal wieder auftaucht: Solange alle Verdächtigen schweigen und keine externen Zeugen vorhanden sind, die das Parolenrufen oder den Gesang bestimmten Personen  zuordnen können, gilt für jeden Einzelnen die Unschuldsvermutung. Von 17 Personen sollen 10-15 gesungen und gegrölt haben, also 2-7 haben nicht gegrölt oder gesungen. Im Ergebnis ist bei jedem Einzelnen zu seinen Gunsten (in dubio pro reo) davon auszugehen, dass er zu denen gehört hat, die nichts gemacht haben.

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Neuer VW-Skandal: Einkäufer bestochen

Von johannesolaf, 08:35

 

Volkswagen-Mitarbeiter sollen Bestechungsgelder erhalten haben – 70 000 Euro im Heizungskeller versteckt



WOLFSBURG. Ein VW-Mitarbeiter, ein pensionierter VW-Bereichsleiter und ein Einkaufsmanager der Konzerntochter Audi stehen im Verdacht, Schmiergelder des französischen Lieferanten Faurecia kassiert zu haben.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt. Die Untersuchungen sollen sich gegen einen Kreis von bis zu 20 Personen richten. Es geht nach bisherigem Ermittlungsstand um Zahlungen von 600 000 bis 800 000 Euro im Jahr.

VW-Unternehmenssprecher Hartwig von Sass sagte unserer Zeitung: "Wir unterstützen als Geschädigte mit allen Kräften die Staatsanwaltschaft. Nachdem zuerst zwei Personen unter Verdacht standen, haben wir auch Unregelmäßigkeiten bei einem weiteren unserer Mitarbeiter festgestellt. Er wurde sofort von seinen Aufgaben freigestellt."

Allein der verdächtige Audi-Mitarbeiter soll laut Magazin "Spiegel" mindestens 160 000 Euro erhalten haben. Der einstige VW-Bereichsleiter soll Zahlungen von 139  000 Euro eingeräumt haben, die er in bar bekommen habe. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung fanden die Beamten 70 000 Euro – versteckt im Heizungskeller. Als Gegenleistung soll er den Zulieferer Faurecia bei der Vergabe von Aufträgen für die Innenausstattung von VW-Modellen bevorzugt haben.

Quelle: Braunschweiger Zeitung vom 24.07.2006

 

Wieder mal ein Beispiel dafür, dass es meine Eltern vor mehr als 20 Jahren nur gut gemeint haben, als sie nach dem Schulabschluss zu mir sagten: "Junge, geh ins Werk!" Hätte ich jetzt viel Geld und bis zu den von VW in Braunschweig angemieteten Vergnügungsstätten wäre es auch nicht weit.

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Samstag, 22. Juli 2006

Vergewaltiger ist ein Familienvater

Von johannesolaf, 16:29

Daniel R. gestand Überfälle auf zwei Opfer (24/28) / Er ist Vater einer 18 Monate alten Tochter / Seine Frau war ahnungslos

Erst leugnete Daniel R., dann brach es aus dem 25-Jährigen heraus: "Ja. Ja. Ich war es." Der zweifache Vergewaltiger von Allermöhe ist gefasst. Der Familienvater kam in Haft. Jetzt prüft die Kripo, ob er für weitere Überfälle auf Frauen im Raum Bergedorf verantwortlich ist.

Kurz vor der zweiten Vergewaltigung am 16. Juli hatte der Täter an der Aral-Tankstelle Nettelnburger Straße ein Bier gekauft. Die Überwachungskamera lief, die Polizei veröffentlichte das Bild. Genau vor dieser Tankstelle tauchte Daniel R. in der Nacht zum Freitag auf. Der Tankwart rief sofort die Polizei. Zivilfahnder fassten den Mann um 0.40 Uhr am nahen Edith-Stein-Platz (Bergedorf). Er stand an einem Busch, wollte gerade pinkeln.

Der 25-Jährige lebt in Allermöhe mit einer Frau zusammen, hat mit ihr eine 18 Monate alte Tochter. Als der Täter festgenommen wurde, wollte er sie gerade am Bahnhof abholen. In seiner Wohnung stellten Ermittler eine Gaspistole, einen Rucksack und ein auffälliges Kopftuch sicher, dass der Vergewaltiger bei seinen Verbrechen getragen hatte.

Zunächst leugnete Daniel R. hartnäckig, dann aber räumte er die Vergewaltigungen einer 28-Jährigen am 14. Juni und einer 24-Jährigen am 16. Juli ganz in der Nähe seiner Wohnung in Allermöhe ein.

Der Lagerist mit Gabelstaplerschein hatte beide Opfer auf seinem Heimweg von der Nachtschicht getroffen. Mit äußerster Brutalität schlug, fesselte und missbrauchte er die beiden Frauen stundenlang in der Nähe der S-Bahnstrecke Allermöhe-Billwerder-Moorfleet.

Dabei ging er extrem kaltblütig vor, versuchte, seine Spuren zu verwischen - allerdings ohne Erfolg. Die Kripo konnte in beiden Fällen DNA-Spuren sichern. Polizeisprecher Andreas Schöpflin: "Wir werden die Ermittlungen fortsetzen und prüfen, ob der Mann noch weitere Frauen überfallen hat."

(MOPO vom 22.07.2006 / SEITE 8-9)

Das dürfte nicht selten sein, dass die eigene Frau ahnungslos ist, wenn man zum Vergewaltigen loszieht. Dies Beispiel zeigt aber auch wieder einmal, dass es der ganz "normale" Typ von nebenan (Arbeitsloser, Schlosser, Bäcker, Staatsanwalt) ist, der Sexualstraftaten begeht und nicht derjenige, den man schon von weitem erkennt, weil er aussieht wie Quasimodo.

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Schweigen nach Verbrennungstat in Sachsen-Anhalt

Von johannesolaf, 15:44

Verbrennung von Anne-Frank-Tagebuch
Verdächtige schweigen

Magdeburg ( dpa ). Einen Monat nach der Verbrennung eines Anne-Frank-Tagebuchs in Pretzien ( Kreis Schönebeck ) kommen die Ermittlungen der Magdeburger Staatsanwaltschaft nur schleppend voran. Bisher habe sich keiner der sechs Beschuldigten zu den Vorwürfen eingelassen, teilte die Behörde gestern mit. Zur staatsanwaltschaftlichen Vernehmung seien zwei der 21- bis 26-J ährigen gekommen, sie hätten aber keine Aussage gemacht. Anwälte der vier anderen Verdächtigen hätten Akteneinsicht verlangt und erklärt, dass ihre Mandanten auch keine Angaben machen würden. Gegen die sechs Männer wird wegen Volksverhetzung ermittelt, weil sie am 24. Juni an der Buchverbrennung beteiligt gewesen sein sollen. Dabei wurden eine Ausgabe des Anne-Frank-Tagebuchs und eine US-Flagge ins Feuer geworfen.
 
Quelle: Magdeburger Volksstimme vom 22.7.2006
 
Hört sich so außergewöhnlich an. Ist doch der einzig richtige Weg, ersteinmal in die Akten zu gucken...und dann weiterschweigen.

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Freitag, 21. Juli 2006

Halberstädter Totschlag

Von johannesolaf, 08:39

Die Magdeburger Volksstimme vom 21.7.2006 berichtet hier von einem schnellen Fahndungserfolg der Halberstädter Polizei in einer Tötungssache.
 
Für nicht minder interessant halte ich die Äußerungen des zuständigen Oberstaatsanwaltes in dem Interwiew, welches er der Zeitung im Anschluss an die Festnahme eines Verdächtigen gegeben hat.
 
 
 
Volksstimme-Redakteur Bernd Kaufholz sprach mit Oberstaatsanwalt Helmut Windweh, Außenstellenleiter der Staatsanwaltschaft Magdeburg, über den Halberstädter Totschlag.

Volksstimme : Noman D. ist vorbestraft. Trotzdem war er auf freien Fuß. Haben Sie eine Erklärung dafür ?

Helmut Windweh : Völlig unverständlich. Am 4. Januar 2006 war er vom Amtsgericht Halberstadt wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und Fahrerflucht auf Bewährung verurteilt worden. Am 7. Juni das zweite Mal. Zusätzlich wegen Körperverletzung, Raub und Drogen. 14 Monate Haft – erneut Bewährung. Mindestens einmal zu viel.

Volksstimme : Achten Gerichte bei Gewalttätern zu wenig auf den Schutz der Bürger ?

Windweh : Ja. Sie entscheiden bei Gewaltätern viel zu selten auf U-Haft. Erst, wenn wie in Göttingen, ein Richter selbst eins in die Schnauze kriegt, gibt ‘ s das böse Erwachen. Grund für die Milde : Gerichte müssen bei U-Haft spätestens nach sechs Monaten verhandeln. Das schaffen sie oft nicht.

Volksstimme : Wie ist im vorliegenden Fall das Strafmaß ?

Windweh : Auf Totschlag steht maximal 15 Jahre. Aber wenn ich schon wieder höre, Drogen und so ... Ich prüfe, ob ein besonders schwerer Fall von Totschlag vorliegt. Dann droht lebenslänglich.

Wenn der Herr OStA das wirklich so gesagt hat, hat er den Stammtischbrüdern wieder mal aus der Seele gequatscht. Automatische U-Haft für Gewalttäter und nachträgliche Sicherungsverwahrung für Jedermann oder Abschaffung der Haftgründe, dann klappt es auch in Halberstadt mit dem Haftbefehl

 

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Sohn erpresst Mutter – Gericht weist ihn ein

Von johannesolaf, 07:19

 

Ohne ärztliche Behandlung Gefahr für Allgemeinheit

HILDESHEIM. Jahrelang verlangte ein 34-jähriger Russlanddeutscher Geld von seiner Mutter, drohte ihr sogar aus der Haft Gewalt an. Sie zahlte, bis sie finanziell und nervlich am Ende war – und ihn anzeigte. Am Landgericht Hildesheim wurde der Fall gestern verhandelt.

Aus der Justizvollzugsanstalt in Braunschweig soll der Sohn zwischen 2003 und 2004 von der Mutter drei Mal Geld – insgesamt 529 Euro – gefordert und ihr gedroht haben, sie sonst umzubringen.

Nach seiner Haftentlassung soll er im Mai 2005 von ihr gefordert haben, ihm 100 Euro zu überweisen, dann werde er sie in Ruhe lassen. Bereits 11 Tage später reiste er aus Hannover zu seiner Mutter nach Gifhorn und soll von ihr verlangt haben, ihm wöchentlich 100 Euro zu überweisen – sonst würde er ihren Lebensgefährten zusammenschlagen.

Das Amtsgericht Gifhorn hat ihn in die Psychiatrie eingewiesen, dagegen hat er am Landgericht Revision beantragt. Apathisch starrt der 1,90 Meter große Angeklagte vor sich hin. Richterin Karin Brönstrup fragt ihn, was an den Vorwürfen dran sei. "Mutter hat mir Geld immer freiwillig gegeben, nur einmal habe ich sie betrunken am Telefon beleidigt", sagt der Angeklagte in gebrochenem Deutsch.

Die Mutter wird als Zeugin aufgerufen. Sie ist 56 Jahre alt, sieht aber älter aus. Die Frau berichtet, wie sie 1995 mit ihrem Sohn von Kasachstan nach Deutschland übersiedelte; dass er keinen Job fand, Drogen nahm, oft im Gefängnis einsaß; dass er ihr während der Haft bis zu drei Briefe in der Woche schrieb, ihr Vorwürfe machte, sie als "letzte Hure" beschimpfte; dass sie ihm mehrere tausend Euro gab, sie dafür ihre kleine Lebensversicherung auflöste, er sie immer heftiger bedrohte; wie sich ihr Sohn verändert habe.

"Man schwankt zwischen Hoffnung, Liebe und Hass auf das eigene Kind. Ich war mit den Nerven kaputt", sagt die Frau leise.

Ein Psychologe wird als Zeuge aufgerufen. Er schildert die bizarre Gedankenwelt des Sohnes: Dass er in seiner Entwicklung gestört sei; er unter Umständen morden könnte; er wohl Halluzinationen habe und etwa glaube, ein drittes Auge zu besitzen. "Der Angeklagte leidet an einer schizophrenen Psychose. Sein Zustand hat sich verbessert, die Behandlung wird jedoch Jahre dauern." Der Verteidiger beantragt Freispruch: ohne Briefe keine Erpressung und somit keine Anklage.

Das Gericht entscheidet, dass der Sohn für seine Taten schuldunfähig ist, er aber eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt – er bleibt weiter in der Psychiatrie.

Nach der Verhandlung: Der Sohn setzt sich zu seiner Mutter, nimmt ihre eine Hand. Mit der anderen streichelt sie seinen Kopf. Seine zwei Bewacher warten.

Quelle: Braunschweiger Zeitung vom 21.07.2006

Lustig ist die Geschichte nicht, aber ich könnte ihn als "Gerichtsboten" gebrauchen, wenn Pflichtverteidigergebühren nach vielen Monaten trotz mehrfacher Erinnerungsschreiben  noch immer nicht auf dem Konto sind.

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