Staatsanwaltschaft - mal nicht so streng
Dass man mit der Staatsanwaltschaft auch konstruktiv arbeiten kann, zeigt mir der Strafbefehl gegen einen Mandanten, der mir heute ins Haus geflattert kam.
Ermittelt wurde wegen mehrfacher Einbruchdiebstähle. Umfangreiche Beute wurde beim einschlägig vorbelasteten Mandanten im Zuge einer Hausdurchsuchung aufgefunden.
Vor einigen Wochen der Anruf des zuständigen Oberstaatsanwaltes mit dem Vorschlag, einen Strafbefehl wegen Hehlerei zu beantragen. Nach Rücksprache mit dem Mandanten kam es schnell zur Einigung über eine Freiheitsstrafe von 9 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wird.
Wie besprochen, ist es geschehen und Gerichtsressourcen mussten nicht unnötig beansprucht werden.
Gott verzeiht - die Braunschweiger Polizei nicht
Der Kollege Werner Siebers hatte hier von einer Schlägerei berichtet in deren Folge unsere Mandanten in der Berufungsinstanz zu Bewährungsstrafen verurteilt worden sind, nachdem das Amtsgericht aufgrund der Vorbelastung bei meinem Mandanten eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung ausgesprochen hatte.
Ein Polizeibeamter, der in seiner Freizeit mit seinem Sohn und einer Kollegin ein Fussballspiel unserer Eintracht besucht hatte, störte sich nach dem Spiel daran, dass abziehende, stark alkoholisierte Fans grölten, stellte diese zur Rede. Die Sache eskalierte, es kam zur Schlägerei, der Polizist wurde nicht unerheblich verletzt.
Egal, wo mein Mandant nun in der Stadt auftaucht, so gestern mit Freunden im Bürgerpark, erscheinen Polizeibeamte, und erteilen ihm und seinen Freunden gleich mit , Platzverweise unter Androhung von Ingewahrsamnahme. Auch beim Public viewing anlässlich der WM wurde mein Mandant von dem Polizisten, mit dem er die Auseinandersetzung hatte, der Örtlichkeit verwiesen.
Vielleicht war der Polizei das Urteil zu mild und soll durch Schikanen nun korrigiert werden.
Ich werde jedenfalls bei der hiesigen Polizeidirektion einen kopierten Stadtplan einreichen, damit man dort einzeichnen möge, wo mein Mandant noch hindarf. Ich hoffe nur, er muss nicht ganz aus der Stadt reiten.
Wie »Dr. Jammer« den Prozess torpediert
Er jammert und weint, er klagt und wimmert, er zieht das Verfahren quälend in die Länge: Gestern ließ sich Schönheitschirurg Dr. Dr. Roland St. (44) erneut für verhandlungsunfähig erklären. Der Mediziner ("Dr. Horror"), angeklagt wegen mehrfachen Betrug sowie Körperverletzung an Patienten, gab diesmal "Herzrhythmusstörungen" an.
Erste Verhandlungsunterbrechung: Im Untersuchungsgefängnis wird ein EKG durchgeführt. Ergebnis: Das Herz schlage normal, der Patient sei verhandlungsfähig. Doch "Dr. Jammer", promovierter Zahnarzt und Kieferchirurg, droht im Gericht mit weinerlicher Stimme: "Wenn das so weitergeht, kann es sein, dass ich einen Infarkt bekomme!" Der Doppeldoktor sinkt zusammen, würgt in ein Taschentuch. Zweite Unterbrechung.
Dr. St. klage nun zusätzlich über Migräne, teilt der Gefängnisarzt mit. Möglicherweise sei der Angeklagte nicht verhandlungsfähig. Der Prozess ist damit für diesen Tag geplatzt. Die Zeugen werden nach fünf Stunden Warten nach Hause geschickt. Bisher musste an nahezu jedem Verhandlungstag ein Arzt für den Angeklagten konsultiert werden. Die Symptome: Asthma, Rückenschmerzen, Kribbeln in den Beinen, Kieferhöhlenvereiterung, Magengeschwür, Konzentrationsschwächen. Kommentar der Richterin: "Einen Angeklagten mit so vielen Gebrechen habe ich noch nie erlebt." Ab August soll ein Gerichtsarzt immer mit im Saal sein.
(MOPO vom 20.07.2006 / SEITE 14)
Da werfe ich keinen Stein! Das sind genau die Leiden, die mich in Hauptverhandlungen bei umfangreichen Steuerstrafsachen selbst heimsuchen.
Mittwoch, 19. Juli 2006
Staatsanwaltschaft- erstmal bockig sein
Mein Mandant war als Wiederholungstäter wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Trunkenheit im Verkehr zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten mit Bewährung verurteilt worden.
Zwischen Tat und Aburteilung hatte er mehrere Monate in anderer Sache in Haft gesessen. Die Vertreterin der STA forderte in ihrem Plädoyer 10 Monate ohne Bewährung.
Verteidiger und (wichtiger!) das Gericht gingen von einer "Zäsurwirkung" aufgrund der zwischenzeitlichen Inhaftierung aus, deshalb mit Bewährung.
Diese Urteil wollte mein Mandant gerne eintüten, so dass ich die Staatsanwältin fragte, ob sie sich mit der Entscheidung abfinden könne, und wir auf Rechtsmittel verzichten wollen. Dies wurde abgelehnt. Sicherheitshalber legte ich also eine Woche später, nach 17.00 Uhr, per Fax Rechtsmittel ein, obwohl das Urteil gut und fair war.
Wie erwartet kam die Nachricht, die STA habe ihrerseits Berufung eingelegt.
Heute dann die schöne Nachricht des Amtsgerichts Halberstadt, dass die Berufung der STA zurückgenommen wurde.
Beruhigende Mitteilung angesichts der Hitze.
Anzeige gegen Anzeiger
39-Jähriger stoppte Rechte - nun wird gegen ihn ermittelt
Er hat gehandelt, wie es Politiker fordern: Er zeigte Zivilcourage. Er wollte Sieg-Heil-Brüller anzeigen. Aber sein Eintreten gegen Nazi-Parolen in der S-Bahn endete mit einer Anzeige - gegen ihn.
Der 39-Jährige aus Friedrichshain steigt am Sonnabend im Bahnhof Friedrichstraße um 18.15 Uhr in die S 75. Acht junge Leute sitzen dort mit einem Bierkasten am Ende des Wagens und rufen zunächst nur Fußball-Parolen. Dann aber, kurz vor Einfahrt in den Bahnhof Hackescher Markt, berichtet der 39-Jährige, grölen sie immer wieder "Adolf Hitler!" und "Sieg Heil!". Der Fahrgast steigt am Hackeschen Markt aus und bittet einen Wachschützer, der im Auftrag der S-Bahn arbeitet, einzuschreiten. Als er ihn fragt, ob er in den Wagen, wo die Rufer sitzen, gehen wolle, bevor der Zug weiterfährt, bekommt er zur Antwort: "Ich gehe nicht in den Zug." Der Zeuge greift zum Handy, wählt den Polizei-Notruf - einen Fuß auf dem Bahnsteig, einen im Wagen. Inzwischen sind es zwei Wachmänner, deren Untätigkeit der Zeuge der Polizei mitteilt. Sie unternehmen nichts.
Als das Signal zum Türenschließen ertönt, legt der 39-Jährige den Schalter des Not-Türöffners um, damit die Tür offen bleibt und der Zug nicht abfahren kann. Nun kommen zwei weitere Wachschützer. Sie holen die "Sieg-Heil"-Gröler auf den Bahnsteig und umstellen sie. Der Zug fährt ab. Ein älterer Herr in Sandalen kommt hinzu und sagt, er sei der Sicherheitschef. Der Fahrgast erzählt ihm, was passiert ist. Die Hitler-Fans werden unruhig und fragen den Zeugen nach seiner Nationalität. "Wenn Sie Deutscher sind, ist ja alles gut." Sie fangen an zu rauchen, obwohl das dort verboten ist. Die Wachmänner schreiten nicht ein - "das ist Deeskalation", erklärt einer. Erst als der "Sicherheitschef" darauf hingewiesen wird, unternehmen sie etwas.
Schließlich kommen zwei Bundespolizisten. Einer begrüßt den 39-Jährigen mit den Worten: "Haben Sie die Notbremse gezogen? Dann zeige ich Sie an wegen Missbrauchs von Nothilfeeinrichtungen." Obwohl der Fahrgast erklärt, warum er den Türöffner betätigte und sagt, es heiße doch immer, man solle bei Straftaten einschreiten und in der S-Bahn nicht wegsehen, lässt sich der Polizist nicht von seinem Vorhaben abbringen. Er sagt: "Was die S-Bahn sagt, interessiert mich nicht." Er lässt sich den Ausweis zeigen und überprüft am Funkgerät, ob gegen den Zeugen etwas vorliegt. Die "Sieg Heil!"-Brüller feixen.
S-Bahn und Sicherheitsfirma bestätigen den Vorfall. Allerdings habe der Sicherheitsdienst ordnungsgemäß gehandelt, heißt es. Der Sprecher der Bundespolizei, Jörg Kunzendorf, sagt, der Fahrgast habe richtig gehandelt. Dass er trotzdem angezeigt wurde, erklärt er so: "Wir sind verpflichtet, alles anzuzeigen, was die Voraussetzungen für eine Straftat erfüllt. Das Bewerten ist Sache der Justiz." Polizeiintern wird davon ausgegangen, dass das Öffnen der Tür folgenlos bleiben wird, weil der Fahrgast Straftäter stoppen wollte. "Möglicherweise hat unser Beamter überzogen reagiert", heißt es sogar. Gegen diesen Polizisten hat der Zeuge Dienstaufsichtsbeschwerde gestellt. Die Polizei überprüft nun auch, ob sich die privaten Sicherheitsleute korrekt verhielten.
Dennoch: Das Verfahren gegen den 39-Jährigen läuft. Theoretisch könnte er zu bis zu einem Jahr in Haft verurteilt werden. Gegen die "Sieg Heil!"-Rufer wird wegen Verbreitens verfassungswidriger Parolen ermittelt. Aber jedem Einzelnen muss das Rufen einer Parole nachgewiesen werden - und bislang haben sich aus dem vollen S-Bahnzug keine weiteren Zeugen gemeldet.
Feuertod eines Asylbewerbers in Dessauer Polizeizelle
Das Gutachten des Feuerwehrtechnischen Instituts kommt zu dem Schluss, dass vom Ausbruch des Feuers bis zum Tod des 21-jährigen Mannes etwa sechs Minuten Zeit verstrichen. Die Brand experten hatten das Feuer in der Zelle nachgestellt und monatelang akribisch ausgewertet.
Die Staatsanwaltschaft wirft den Beamten fahrlässige Tötung beziehungsweise Körperverletzung mit Todesfolge vor. Der Asylbewerber war in einer Zelle, an ein Bett gekettet, verbrannt. Den Ermittlungen zufolge habe ein Polizist den Mann nicht vorschriftsgemäß durchsucht und deshalb ein Feuerzeug in dessen Hosentasche übersehen, womit Jallow seine Matratze angezündet haben soll. Der Dienstgruppenleiter, ein Polizeihauptkommissar, hatte nicht auf das Knistern des Feuers, das er durch die Wechselsprechanlage hörte, reagiert und zweimal den Alarm des Rauchmelders ausgeschaltet. Seine Behauptung, der Feuermelder sei zuvor öfter durch Fehlalarme aufgefallen, hatte sich als falsch erwiesen. Im Fall einer Verurteilung drohen den Beamten bis zu einem Jahr beziehungsweise bis zu zehn Jahre Haft.
Oberstaatsanwalt Folker Bittmann sagte gestern, das neue Gutachten werde dem Institut für Rechtsmedizin in Halle übergeben. Das Institut habe dann Gelegenheit, das Gutachten mit seinen Erkenntnissen über Todesursache und Todeszeitpunkt Jallows abzugleichen. Die Einschätzung der Rechtsmediziner und das Brandgutachten gehen dann zum Landgericht Dessau, das erneut über eine Anklageerhebung befindet. Diese Entscheidung wird mit Spannung erwartet. Im Oktober 2005 war dem Gericht die Anklageschrift nicht stichhaltig genug gewesen : Es lehnte einen Prozessauftakt ab.
Sowohl Jallows Tod als auch die langen Ermittlungen sorgten bundesweit für Schlagzeilen. Freunde Jallows kritisierten, die Ermittler hätten sich voreilig auf eine Theorie festgelegt und andere Möglichkeiten ausgeschlossen. Zudem hätten die Behörden Jallows Angehörigen Steine in den Weg gelegt, als diese als Nebenkläger auftreten wollten.
Politischer Druck kam auch aus dem Landtag. SPD und Linkspartei drohten im Frühjahr 2006 mit dem Einsetzung eines Untersuchungsausschusses.
Quelle: Magdeburger Volksstimme vom 19.7.2006
Schön wäre es, wenn die Gerichte bei mangelhaften Anklagen auch dann die Eröffnung des Hauptverfahrens ablehnen würden, wenn es sich bei den Angeschuldigten nicht um Polizisten handelt.
Justiz leidet unter Richterin Salesch
Die Würde der Justiz ist antastbar
Amtsgericht Schwedt, vor einigen Jahren: Ein junger Straftäter findet sich zur Gerichtsverhandlung ein. An der Anklagebank vorbei schiebt er sich in die Mitte des Saales, auf den Zeugenstuhl. Die richterliche Anweisung, sich auf den vorgesehenen seitlichen Platz zu begeben, befolgt er widerstrebend: "Aber bei Richterin Salesch ist das anders!" Nach einer Hospitation bei der Fernseh-Kollegin zeigt sich - sie macht tatsächlich einiges "anders".
Die ehemalige Prostituierte Lilli Morgenstern sollte im Hamburger Hafen ertränkt werden, ein Freier findet sich auf der Anklagebank wieder. Versuchter Mord mit gefährlicher Körperverletzung, dafür braucht Richterin Salesch eine Dreiviertelstunde. Im wahren Leben dauert so ein Verfahren schon mal ein Dreivierteljahr. Da gibt es auch Prozessregeln und Grundrechte, die im Sat.1-Gerichtsstudio natürlich nur langweilen würden. Hier palavert jeder mit jedem. Die allgemeine Geständnisfreudigkeit ist ein Rätsel: Von Vernehmungspsychologie versteht Salesch soviel wie ein Pferd vom Brüten. Immerfort ergeht sie sich in Andeutungen, ohnehin alles zu wissen.
Vor der Richterin steht ein "Schönfelder", die dicke deutsche Gesetzessammlung. Deren Lückenhaftigkeit wird im Laufe der Sendung deutlich: Justiziabel lässt sich der Blödsinn nicht fassen. Die Würde der deutschen Justiz ist ungestraft antastbar. Permanent verletzt wird sie insbesondere da, wo die Robenträger würdelos mit den übrigen Verfahrensteilnehmern umspringen. Der Staatsanwalt monologisiert mit Vorliebe seine Vorurteile. Den beruflichen Wechsel Lilli Morgensterns vom horizontalen ins Schönheitsgewerbe kommentiert er mit einer Zote: "Von einem Nagelstudio ins andere, so groß ist der Unterschied ja auch nicht."
Man weiß nun, woher das Stigma rührt, Opfer hätten in deutschen Gerichtssälen einen schweren Stand. Wer dies Sendungen erlebt, wird sich kaum mehr vor einen leibhaftigen Richter trauen. Während das juristische Sat.1-Personal seine Dünkel auslebt, steht die Komparserie im Saal unter Generalverdacht: Jeder kann hier der Täter sein. Und so spritzen die Verdächtigungen vom Katheder herunter: Irgendwie wird am Richtigen schon was hängen bleiben. Trotz Freispruch für den Angeklagten am Ende - der Paradigmenwechsel ist der eigentliche Skandal dieser Sendung. Es gilt keine Unschuldsvermutung, sondern der Grundsatz "Jedem ist alles zuzutrauen".
Das RTL-"Jugendgericht" befasst sich am selben Tag mit einem typischen Fall von Jugendkriminalität: Ein 39-jähriger Ex-Polizist und jetziger Bordellbetreiber soll versucht haben, sich mittels Autobombe von seiner Ehefrau zu trennen. Auch hier pulsiert das pralle Leben: Als die frühere Anwältin des Angeklagten zur Zeugenvernehmung eintrifft, trachtet ein tumber Puffgehilfe vom Gerichtsdach aus mit der Waffe nach ihr. Glücklicherweise gelingt ihm nur ein Streifschuss, weshalb Anwältin und Schütze nach einer Werbepause sogleich ins Kreuzverhör genommen werden können. Am Ende der 45 jugendrichterlichen Ermittlungsminuten gesteht ein als Zeuge geladener Kripobeamter, der gefürchtete Kiezkiller zu sein, dem zehn leichte Damen zum Opfer fielen. Gemessen an diesem Gerichtsfernsehen war die ZDF-"Schwarzwaldklinik" eine Doku-Reihe über das deutsche Gesundheitswesen.
Der gequirlte Blödsinn wäre keines Kommentars wert, würde nicht der Bürger dieses Abbild der dritten Gewalt zunehmend für ein reales halten. Fanden sich vor zehn Jahren noch alltäglich dutzende Hausfrauen und Rentner vor Strafkammern zur Vormittagsunterhaltung ein, bleiben die Zuschauerbänke zunehmend leer. Das Fernsehen liefert das Gericht frei Haus, vierfach am Nachmittag. Die anfängliche Hoffnung der Justizverwaltung, hier würde eine Art Rechtskunde-Unterricht zur fundierten Meinungsbildung über Kriminalität, faires Verfahren und die Ethik des Bestrafens führen, erwies sich bald als Irrglaube. Schon lange stellen Gerichtspräsidenten keine Richter mehr für den Fernseheinsatz frei. Fragt man im Kollegenkreis, welche Juristen in dem öffentlichen Vertrauen in die Ernsthaftigkeit und Würde der deutschen Justiz zuletzt am meisten geschadet haben, fallen die Namen Schill, Kusch und Salesch.
Der Autor hat elf Jahre als Richter gearbeitet und ist derzeit Sprecher des Brandenburger Justizministeriums.
Dienstag, 18. Juli 2006
Brandanschlag auf DGB-Jugendtreff und die Folgen
Unter der Überschrift "Wem gehören die Funkgeräte?" berichtet die Braunschweiger Zeitung in ihrer heutigen Ausgabe folgendes (auszugsweise):
Einbrecher in Untersuchungshaft- Mindestens 40000 Euro Schaden
Im Zuge der Ermittlungen gegen drei Einbrecher im Alter von 16 und 20 Jahren hat die Polizei drei Sprechfunkgeräte der Marke "Motorola" sichergestellt, deren Herkunft ungeklärt ist.
Die Geräte, die einen Gesamtwert von 1500 EUR haben, wurden vom unbekannten Besitzer mit einer Individualgravur versehen (....)
Die Ermittlungen gegen das Trio kamen nach dem Brandanschlag auf den DGB-Jugendtreff in der Wendenstraße in Gang. Zeugen hatten Hinweise gegeben, die zunächst zur Festnahme der beiden 16-Jährigen als mutmaßliche Brandstifter führten. Bei Folgeermittlungen wurde aber deutlich, dass die Jugendlichen offensichtlich vor llem als Einbrecher agiert haben, so gestern Polizeisprecher Wolfgang Klages. "Acht Einbruchdiebstähle seit Anfang April mit einem Gesamtschaden von etwa 40000 EUR dürften auf das Konto des Trios gehen"
(...) Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ ein Ermittlungsrichter inzwischen Untersuchungshaftbefehle gegen die Beschuldigten (...)
Quelle: BZ vom18.7.2006
Gerade eben kriege ich den Beschluss des Landgerichts auf den Tisch, das auf die Beschwerde hin, den Haftbefehl gegen einen Verdächtigen bereits wieder aufgehoben hat.
Ein Telefonat bestätigt, dass der Mandant bereits wieder bei Muttern angelangt ist.
Montag, 17. Juli 2006
Familientragödie in Niederndodeleben / Haftbefehl erlassen
Thomas A. hatte am Mittwoch bei der Vernehmung durch die Stendaler Mordkommission eingeräumt, seine sechs Jahre jüngere Partnerin getötet zu haben, weil sie sich von ihm trennen wollte. Es habe deshalb mehrere Auseinandersetzungen gegeben – so auch am Tattag.
Nach dem Verbrechen habe A. die Leiche im Auto an die Elbe in der Nähe von Rogätz ( Ohrekreis ) gefahren. Dort hat er die Tote in den Fluss geworfen.
Um die Tat zu verschleiern, hatte er seine Frau am 7. Juli bei der Polizei als vermisst gemeldet. Er gab an, sie einen Tag zuvor das letzte Mal gesehen zu haben.
Ein Angler hatte die Leiche am vergangenen Dienstag im Uferbereich bei Parey ( Jerichower Land ) gefunden. Die Obduktion ergab eindeutig, dass die Frau erwürgt worden war. Die Rechtsmediziner hatten klassische Male am Hals von Irina A. gefunden und typische punktförmige Blutungen in den Bindehäuten der Augen.
Aus dem familiären Umfeld des Ehepaars hatte es Hinweise gegeben, dass der 41-J ährige möglicherweise etwas mit der Tat zu tun hat.
Quelle: Magdeburger Volksstimme vom 17.07.2006
Ob es wirklich so klar ist, wie die Staatsanwaltschaft meint? Wenn es denn schon den ganzen Tag über Streit gegeben hat, gab es möglicherweise keine Arglosigkeit, die das Opfer mit in den Schlaf nehmen konnte.
Besuch aus der Provinz
Einen Zug durch Hannover unternahm ein Mandant zusammen mit seinem Kumpel. Getrunken wurde, vielleicht auch gegessen, ob man(n) auch zu Gast bei Freundinnen war, weiss ich nicht, spielt für die Lösung des Falles auch keine Rolle. Es sollte dann mit einem Taxi zurück in die Provinz gehen.
Über einen Festpreis konnte man sich nicht einigen, die Fahrt sollte abgebrochen werden. In Höhe eines Polizeireviers zeigte die "Uhr" ca. 14 € an. Der Polizeibericht geht davon aus, dass das Geld zunächst nicht gezahlt wurde. Deshalb hupte der Taxifahrer, bis Polizisten herbeieilten. Der betrunkene Mandant weigerte sich seinen Ausweis zu zeigen. Die Polizisten nahmen ihn, trotzdem er sich sperrte und seinen Arm wegriß, mit auf die Wache. Der Kumpel wurde zum Geldautomaten gefahren, um den Taxifahrer auszahlen zu können.
Der Kumpel wurde nach seiner Rückkehr entlassen, dem Mandanten wurde Blut abgenommen, dann kam er für einige Stunden in die Gewahrsamszelle.
Eine Rißwunde am Oberarm sowie eine Anzeige wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte blieben dem Mandanten als Andenken von seinem Ausflug in die Metropole.
Der Mandant konnte sich nur noch teilweise erinnern, in der Wache hätten Polizisten ihn zu Boden gebracht und auf ihm gelegen. Aufschluss gab aber die Ermittlungsakte. Der Kumpel war nämlich so rechtzeitig vom Geldautomaten zurückgekehrt, dass er gesehen haben will, dass mein Mandant quasi gegen eine geöffnete Tür " gelaufen wurde " und sich dabei die Rißwunde zugezogen hatte.
In der Einlassung, die ich für meinen Mandanten abgegeben habe, habe ich auf das Problem des lädierten Armes, die schmerzhafte Blutentnahme, den mehrstündigen Freiheitsentzug, den eigentlich nur passiven Widerstand und die relative Bedeutungslosigkeit des zugrunde liegenden Sachverhaltes hingewiesen.
Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt.
Terrorverdacht
Darkazanli - Kein Geld für die Haft
Verfahren gegen Kaufmann eingestellt / Auch Mzoudi bekommt keine Entschädigung
STEPHANIE LAMPRECHT
Obwohl er monatelang unter Terrorverdacht im Gefängnis saß und das Verfahren gegen ihn mangels Tatverdachts kürzlich eingestellt wurde, erhält der Deutsch-Syrer Mamoun Darkazanli (47) keine Haftentschädigung von der deutschen Justiz. Der Hamburger Kaufmann könne nur Entschädigungen etwa wegen Durchsuchungen erwarten, erklärte die Sprecherin der Bundesanwaltschaft, Frauke-Katrin Scheuten. Eine Haftentschädigung sei nicht möglich, weil gegen ihn nie ein deutscher Haftbefehl bestand.
Der Hamburger Kaufmann und mutmaßliche Al-Kaida-Unterstützer saß auf Grund eines spanischen Haftbefehls seit Oktober 2004 neun Monate lang in deutscher Auslieferungshaft. Er kam frei, als das Bundesverfassungsgericht im Juli 2005 das Europäische Haftbefehlgesetz für verfassungswidrig erklärt hatte.
Laut "Spiegel" darf Darkazanli kein Geld zur Verfügung gestellt werden, weil er auf einer Terrorliste der Europäischen Gemeinschaft stehe. Das Gleiche gelte für den ebenfalls wegen Terrorverdachts zeitweise inhaftierten Marokkaner Abdelghani Mzoudi. Ihm steht nach seinem Freispruch durch den Bundesgerichtshof prinzipiell ein Betrag von 4708 Euro zu, für 428 Hafttage. Das Hamburger Justizverwaltungsamt habe Mzoudi jedoch in einem Bescheid mitgeteilt, dass ihm das Geld "weder direkt noch indirekt zur Verfügung gestellt werden dürfe". Es werde deshalb nicht ausgezahlt.
Quelle: MOPO vom 17.07.2006 / SEITE 10
Erinnert mich ein bißchen an Pflichtverteidigergebühren: Hin und wieder überkommt mich dort nach Monaten des Wartens auch das Gefühl, wahrscheinlich werde nicht mehr ausgezahlt.
Sonntag, 16. Juli 2006
Ohne Krawatte kein Prozeß
Eine hochsommerliche Fußnote zur deutschen Mode- und Justizgeschichte hat am Freitag das Oberlandesgericht München geschrieben. Die Richter hielten es nicht mit dem Gerichtsverfassungsgesetz für vereinbar, daß ein Anwalt ein T-shirt unter seiner Robe trägt. Gewohnheitsrechtlich sei festgelegt, daß zur Amtstracht eines Anwalts Hemd und Krawatte gehörten, entschied der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts. Diese Regelung sei "auch nicht infolge eingetretener gesellschaftlicher Veränderungen gegenstandslos geworden". Ein Münchner Anwalt hatte sich vor der Großen Strafkammer des Landgerichts München II als mode- und rechtspolitischer Trendsetter versucht - durch einen Auftritt mit einem weißen T-shirt unter seiner schwarzen Robe. Mit der Folge, daß er vom Prozeß ausgeschlossen wurde und ein Ersatzanwalt zum Zuge kam.
Quelle: FAZ vom 15.7.2006
Freitag, 14. Juli 2006
Marktforschungsanrufe ohne Einwilligung sind rechtswidrig
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Weil das Anrufen potentieller Kunden ohne deren vorherige Zustimmung verboten ist, bedienen sich seit Jahren viele Vertriebsfirmen angeblicher Meinungsforscher, bzw. bilden eigene "Abteilungen" die unter dem Deckmantel des Begriffes "Forschung" ungefragt Leute anrufen, wobei es ihnen nicht um die wirliche Meinung zu irgendeinem banalen Thema geht, sondern darum, die Zustimmung für künftige Anrufe eines Vertriebsmitarbeiters zu erlangen und entsprechende Daten (Beruf, Alter, Verdienst) um die Kaufkraft abzuschecken. Wer wurde noch nicht angerufen und gefragt, ob er gerne Steuern zahlt oder die Steuerlast als zu hoch empfindet. |
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Das Landgericht Hamburg hat durch Berufungsurteil (1) eine Marktforschungs-GmbH dazu verurteilt, Anrufe zu Zwecken der Marktforschung bei bestimmten privaten Telefonnummern des Klägers ohne vorherige Einwilligung zu unterlassen. Damit hat das LG Hamburg die Entscheidung I. Instanz des AG Hamburg-St.-Georg (2) aufgehoben |
Ist Strafverteidigung noch Kampf?
„Verteidigung ist Kampf“ durfte niemals als billige Rechtfertigung für eine schlechte und ungeschickte, aber stark und mächtig daherkommende Verteidigungsstrategie sein. „Dumm und stark“ kam früher in Persiflagen auf militärische „Tugenden“ vor. Als Devise für das Selbstverständnis von Strafverteidigung taugt das Begriffspaar wenig. Umgekehrt kann ein Verteidiger aber auch mit Passivität, Angepasstheit und Buhlen um die Gunst des Gerichts sich zu seinen Berufspflichten verhalten wie ein Arzt, der ein blutendes Unfallopfer am Straßenrand liegen lässt und hinterher von einem Schöffengericht wegen unterlassener Hilfeleistung verurteilt wird. Wer dem Kampf mit Argumenten und Überzeugungskraft den Konsens als Methode seines professionellen Handelns vorzieht, wer also die Suche nach dem favor iudicis und das Bedürfnis, von seinen Gegnern „als einer von uns“ geachtet oder gar geliebt zu werden, zur höchsten Maxime seines professionellen Handelns erhebt, liefert denen die besten Argumente, die schon immer der Meinung waren, wegen der Objektivität und Neutralität des deutschen Strafrichters und wegen der Objektivität des deutschen Staatsanwalts habe so etwas wie das „Prinzip der eigentlich überflüssigen Verteidigung“ Verfassungsrang.
Rechtsanwalt Professor Dr. Rainer Hamm, NJW 2006, 2084 (2085f.), aktuelles Heft
Ich meine, diesen ebenso treffenden wie schönen Worten des Kollegen ist nichts hinzuzufügen.
Junge Straftäter gehen ins Internet
Junge Straftäter betreiben seit Freitag eine eigene Internet-Homepage für Jugendliche. Die 14- bis 24-Jährigen berichten auf dem Informations- und Beratungsportal „street-live.org” von ihren Erfahrungen mit Kriminalität und Drogen, teilte der Träger des Projekts, der Paritätische Niedersachsen, in Hannover mit. Das Projekt solle helfen, die gefährdeten Jugendlichen wieder in die Gesellschaft zu integrieren. Gleichzeitig soll die Homepage andere Jugendliche abschrecken, Straftaten zu begehen. Gefunden in: Neue Presse Hannover vom 14.7.2006 |
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