Montag, 24. Juli 2006

Seniorin (67) dealt mit »Gras«

Von johannesolaf, 09:23

Duisburgerin in Altona bei Drogenübergabe erwischt

Erika D. ist 67 - eigentlich ein Alter, in dem man seinen Ruhestand genießt. Nicht so die Duisburgerin. Sie stieg dick ins Drogengeschäft ein. Zusammen mit ihrem Freund Hans-Joachim W. (57) wurde sie am Wochenende in Altona beim Dealen mit 14 Kilogramm Marihuana verhaftet.

Die Fahnder hatten einen Tipp bekommen: Auf dem Parkplatz Memellandallee/ Waidmannstraße sollte am Sonnabend ein großer Drogendeal laufen. Das Mobile Einsatzkommando (MEK) lag auf der Lauer, als gegen 14 Uhr ein Opel Omega mit den beiden älteren Leuten und ein BMW-Cabrio vorfuhren. Kurz nachdem die betagten Dealer eine Plastiktüte an die BMW-Insassen Celal E. (26) und Yasin G. (24) übergeben hatten, schlugen die Fahnder zu. Mit Hilfe von Schnüffelhund "Jack" konnten sie insgesamt 14 Kilogramm Marihuana im Schwarzmarktwert von 60000 Euro sicherstellen.

Hans-Joachim W. erlitt bei der Verhaftung vor Schreck einen Schwächeanfall. Doch nach kurzer ärztlicher Behandlung kam der Dealer zusammen mit seiner Lebensgefährtin ins Untersuchungsgefängnis. Nach Ermittlungen der Hamburger Drogenfahnder waren die beiden Duisburger extra mit ihrem Opel nach Holland gefahren und hatten den "Stoff" dort billig aufgekauft, um ihn in Hamburg mit gutem Gewinn an die beiden türkischen Abnehmer zu verkaufen.

Quelle: MOPO vom 24.07.2006 / SEITE 13

Möglicherweise ist sie ja überhaupt nicht erst im Rentenalter eingestiegen, sondern schon 30 Jahre im Geschäft, weil sie Herrn Blüm nicht geglaubt hat mit seinem: "Die Renten sind sicher"

Und dem Opa kann man es auch nicht verdenken, vielleicht ist er bei VW nicht untergekommen und muss schöne Dinge, anders als Herr Hartz, selbst bezahlen.

Man weiss es nicht, aber eigene Mandanten sind durch ihre Begegnungen mit einem Mobilen Einsatzkommando auch nicht glücklicher geworden.


Staatsschutz ermittelt gegen Rechtsextremisten- oder was ist, wenn alle schweigen

Von johannesolaf, 09:05

Anhalt-Zerbst : Junge Leute rufen Naziparolen und singen verbotene Lieder im Jugendklub
 

Prödel. Zu einem Einsatz im Jugendclub von Prödel ( Landkreis Anhalt-Zerbst ) kam die Polizei in der Nacht zum Sonnabend. Wie die Polizeidirektion Dessau informierte, wurde um Mitternacht im Zerbster Revier gemeldet, dass etwa zehn bis 15 jugendliche Personen verfassungsfeindliche Lieder gesungen und rechte Parolen wie " Sieg heil " und " Deutschland den Deutschen " skandiert haben sollen.

Die Polizei sei unverzüglich zum Einsatz gekommen und habe insgesamt 17 jugendliche und erwachsene Personen im Alter zwischen 15 und 29 Jahren im Jugendclub ermitteln können.

Bei allen Beteiligten wurde die Identität festgestellt. Nach Angaben der Polizei stammen die Jugendlichen aus den Landkreisen Anhalt-Zerbst und Jerichower Land. Ihnen wurde ein Platzverweis erteilt. Sie hatten daraufhin den Jugendclub zu verlassen.

Beim Polizeieinsatz mit 31 Beamten wurde nach Informationen der Dessauer Polizeidirektion auch ein " strafrechtlich relevanter Tonträger ", Musik mit rechtsradikalem Hintergrund, sichergestellt.

Die Ermittlungen zu den Vorgängen in Prödel dauern an. Weitere Informationen will die Dessauer Polizei erst heute geben.

Das Fachkommissariat " Polizeilicher Staatsschutz " der Polizeidirektion Dessau hat im Rahmen eines eingeleiteten Strafverfahrens die Ermittlungen aufgenommen.
 

Quelle: Magdeburger Volksstimme vom 24.7.2006

Eine Konstellation, die immer mal wieder auftaucht: Solange alle Verdächtigen schweigen und keine externen Zeugen vorhanden sind, die das Parolenrufen oder den Gesang bestimmten Personen  zuordnen können, gilt für jeden Einzelnen die Unschuldsvermutung. Von 17 Personen sollen 10-15 gesungen und gegrölt haben, also 2-7 haben nicht gegrölt oder gesungen. Im Ergebnis ist bei jedem Einzelnen zu seinen Gunsten (in dubio pro reo) davon auszugehen, dass er zu denen gehört hat, die nichts gemacht haben.

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Neuer VW-Skandal: Einkäufer bestochen

Von johannesolaf, 08:35

 

Volkswagen-Mitarbeiter sollen Bestechungsgelder erhalten haben – 70 000 Euro im Heizungskeller versteckt



WOLFSBURG. Ein VW-Mitarbeiter, ein pensionierter VW-Bereichsleiter und ein Einkaufsmanager der Konzerntochter Audi stehen im Verdacht, Schmiergelder des französischen Lieferanten Faurecia kassiert zu haben.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt. Die Untersuchungen sollen sich gegen einen Kreis von bis zu 20 Personen richten. Es geht nach bisherigem Ermittlungsstand um Zahlungen von 600 000 bis 800 000 Euro im Jahr.

VW-Unternehmenssprecher Hartwig von Sass sagte unserer Zeitung: "Wir unterstützen als Geschädigte mit allen Kräften die Staatsanwaltschaft. Nachdem zuerst zwei Personen unter Verdacht standen, haben wir auch Unregelmäßigkeiten bei einem weiteren unserer Mitarbeiter festgestellt. Er wurde sofort von seinen Aufgaben freigestellt."

Allein der verdächtige Audi-Mitarbeiter soll laut Magazin "Spiegel" mindestens 160 000 Euro erhalten haben. Der einstige VW-Bereichsleiter soll Zahlungen von 139  000 Euro eingeräumt haben, die er in bar bekommen habe. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung fanden die Beamten 70 000 Euro – versteckt im Heizungskeller. Als Gegenleistung soll er den Zulieferer Faurecia bei der Vergabe von Aufträgen für die Innenausstattung von VW-Modellen bevorzugt haben.

Quelle: Braunschweiger Zeitung vom 24.07.2006

 

Wieder mal ein Beispiel dafür, dass es meine Eltern vor mehr als 20 Jahren nur gut gemeint haben, als sie nach dem Schulabschluss zu mir sagten: "Junge, geh ins Werk!" Hätte ich jetzt viel Geld und bis zu den von VW in Braunschweig angemieteten Vergnügungsstätten wäre es auch nicht weit.

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Samstag, 22. Juli 2006

Vergewaltiger ist ein Familienvater

Von johannesolaf, 16:29

Daniel R. gestand Überfälle auf zwei Opfer (24/28) / Er ist Vater einer 18 Monate alten Tochter / Seine Frau war ahnungslos

Erst leugnete Daniel R., dann brach es aus dem 25-Jährigen heraus: "Ja. Ja. Ich war es." Der zweifache Vergewaltiger von Allermöhe ist gefasst. Der Familienvater kam in Haft. Jetzt prüft die Kripo, ob er für weitere Überfälle auf Frauen im Raum Bergedorf verantwortlich ist.

Kurz vor der zweiten Vergewaltigung am 16. Juli hatte der Täter an der Aral-Tankstelle Nettelnburger Straße ein Bier gekauft. Die Überwachungskamera lief, die Polizei veröffentlichte das Bild. Genau vor dieser Tankstelle tauchte Daniel R. in der Nacht zum Freitag auf. Der Tankwart rief sofort die Polizei. Zivilfahnder fassten den Mann um 0.40 Uhr am nahen Edith-Stein-Platz (Bergedorf). Er stand an einem Busch, wollte gerade pinkeln.

Der 25-Jährige lebt in Allermöhe mit einer Frau zusammen, hat mit ihr eine 18 Monate alte Tochter. Als der Täter festgenommen wurde, wollte er sie gerade am Bahnhof abholen. In seiner Wohnung stellten Ermittler eine Gaspistole, einen Rucksack und ein auffälliges Kopftuch sicher, dass der Vergewaltiger bei seinen Verbrechen getragen hatte.

Zunächst leugnete Daniel R. hartnäckig, dann aber räumte er die Vergewaltigungen einer 28-Jährigen am 14. Juni und einer 24-Jährigen am 16. Juli ganz in der Nähe seiner Wohnung in Allermöhe ein.

Der Lagerist mit Gabelstaplerschein hatte beide Opfer auf seinem Heimweg von der Nachtschicht getroffen. Mit äußerster Brutalität schlug, fesselte und missbrauchte er die beiden Frauen stundenlang in der Nähe der S-Bahnstrecke Allermöhe-Billwerder-Moorfleet.

Dabei ging er extrem kaltblütig vor, versuchte, seine Spuren zu verwischen - allerdings ohne Erfolg. Die Kripo konnte in beiden Fällen DNA-Spuren sichern. Polizeisprecher Andreas Schöpflin: "Wir werden die Ermittlungen fortsetzen und prüfen, ob der Mann noch weitere Frauen überfallen hat."

(MOPO vom 22.07.2006 / SEITE 8-9)

Das dürfte nicht selten sein, dass die eigene Frau ahnungslos ist, wenn man zum Vergewaltigen loszieht. Dies Beispiel zeigt aber auch wieder einmal, dass es der ganz "normale" Typ von nebenan (Arbeitsloser, Schlosser, Bäcker, Staatsanwalt) ist, der Sexualstraftaten begeht und nicht derjenige, den man schon von weitem erkennt, weil er aussieht wie Quasimodo.

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Schweigen nach Verbrennungstat in Sachsen-Anhalt

Von johannesolaf, 15:44

Verbrennung von Anne-Frank-Tagebuch
Verdächtige schweigen

Magdeburg ( dpa ). Einen Monat nach der Verbrennung eines Anne-Frank-Tagebuchs in Pretzien ( Kreis Schönebeck ) kommen die Ermittlungen der Magdeburger Staatsanwaltschaft nur schleppend voran. Bisher habe sich keiner der sechs Beschuldigten zu den Vorwürfen eingelassen, teilte die Behörde gestern mit. Zur staatsanwaltschaftlichen Vernehmung seien zwei der 21- bis 26-J ährigen gekommen, sie hätten aber keine Aussage gemacht. Anwälte der vier anderen Verdächtigen hätten Akteneinsicht verlangt und erklärt, dass ihre Mandanten auch keine Angaben machen würden. Gegen die sechs Männer wird wegen Volksverhetzung ermittelt, weil sie am 24. Juni an der Buchverbrennung beteiligt gewesen sein sollen. Dabei wurden eine Ausgabe des Anne-Frank-Tagebuchs und eine US-Flagge ins Feuer geworfen.
 
Quelle: Magdeburger Volksstimme vom 22.7.2006
 
Hört sich so außergewöhnlich an. Ist doch der einzig richtige Weg, ersteinmal in die Akten zu gucken...und dann weiterschweigen.

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Freitag, 21. Juli 2006

Halberstädter Totschlag

Von johannesolaf, 08:39

Die Magdeburger Volksstimme vom 21.7.2006 berichtet hier von einem schnellen Fahndungserfolg der Halberstädter Polizei in einer Tötungssache.
 
Für nicht minder interessant halte ich die Äußerungen des zuständigen Oberstaatsanwaltes in dem Interwiew, welches er der Zeitung im Anschluss an die Festnahme eines Verdächtigen gegeben hat.
 
 
 
Volksstimme-Redakteur Bernd Kaufholz sprach mit Oberstaatsanwalt Helmut Windweh, Außenstellenleiter der Staatsanwaltschaft Magdeburg, über den Halberstädter Totschlag.

Volksstimme : Noman D. ist vorbestraft. Trotzdem war er auf freien Fuß. Haben Sie eine Erklärung dafür ?

Helmut Windweh : Völlig unverständlich. Am 4. Januar 2006 war er vom Amtsgericht Halberstadt wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und Fahrerflucht auf Bewährung verurteilt worden. Am 7. Juni das zweite Mal. Zusätzlich wegen Körperverletzung, Raub und Drogen. 14 Monate Haft – erneut Bewährung. Mindestens einmal zu viel.

Volksstimme : Achten Gerichte bei Gewalttätern zu wenig auf den Schutz der Bürger ?

Windweh : Ja. Sie entscheiden bei Gewaltätern viel zu selten auf U-Haft. Erst, wenn wie in Göttingen, ein Richter selbst eins in die Schnauze kriegt, gibt ‘ s das böse Erwachen. Grund für die Milde : Gerichte müssen bei U-Haft spätestens nach sechs Monaten verhandeln. Das schaffen sie oft nicht.

Volksstimme : Wie ist im vorliegenden Fall das Strafmaß ?

Windweh : Auf Totschlag steht maximal 15 Jahre. Aber wenn ich schon wieder höre, Drogen und so ... Ich prüfe, ob ein besonders schwerer Fall von Totschlag vorliegt. Dann droht lebenslänglich.

Wenn der Herr OStA das wirklich so gesagt hat, hat er den Stammtischbrüdern wieder mal aus der Seele gequatscht. Automatische U-Haft für Gewalttäter und nachträgliche Sicherungsverwahrung für Jedermann oder Abschaffung der Haftgründe, dann klappt es auch in Halberstadt mit dem Haftbefehl

 

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Sohn erpresst Mutter – Gericht weist ihn ein

Von johannesolaf, 07:19

 

Ohne ärztliche Behandlung Gefahr für Allgemeinheit

HILDESHEIM. Jahrelang verlangte ein 34-jähriger Russlanddeutscher Geld von seiner Mutter, drohte ihr sogar aus der Haft Gewalt an. Sie zahlte, bis sie finanziell und nervlich am Ende war – und ihn anzeigte. Am Landgericht Hildesheim wurde der Fall gestern verhandelt.

Aus der Justizvollzugsanstalt in Braunschweig soll der Sohn zwischen 2003 und 2004 von der Mutter drei Mal Geld – insgesamt 529 Euro – gefordert und ihr gedroht haben, sie sonst umzubringen.

Nach seiner Haftentlassung soll er im Mai 2005 von ihr gefordert haben, ihm 100 Euro zu überweisen, dann werde er sie in Ruhe lassen. Bereits 11 Tage später reiste er aus Hannover zu seiner Mutter nach Gifhorn und soll von ihr verlangt haben, ihm wöchentlich 100 Euro zu überweisen – sonst würde er ihren Lebensgefährten zusammenschlagen.

Das Amtsgericht Gifhorn hat ihn in die Psychiatrie eingewiesen, dagegen hat er am Landgericht Revision beantragt. Apathisch starrt der 1,90 Meter große Angeklagte vor sich hin. Richterin Karin Brönstrup fragt ihn, was an den Vorwürfen dran sei. "Mutter hat mir Geld immer freiwillig gegeben, nur einmal habe ich sie betrunken am Telefon beleidigt", sagt der Angeklagte in gebrochenem Deutsch.

Die Mutter wird als Zeugin aufgerufen. Sie ist 56 Jahre alt, sieht aber älter aus. Die Frau berichtet, wie sie 1995 mit ihrem Sohn von Kasachstan nach Deutschland übersiedelte; dass er keinen Job fand, Drogen nahm, oft im Gefängnis einsaß; dass er ihr während der Haft bis zu drei Briefe in der Woche schrieb, ihr Vorwürfe machte, sie als "letzte Hure" beschimpfte; dass sie ihm mehrere tausend Euro gab, sie dafür ihre kleine Lebensversicherung auflöste, er sie immer heftiger bedrohte; wie sich ihr Sohn verändert habe.

"Man schwankt zwischen Hoffnung, Liebe und Hass auf das eigene Kind. Ich war mit den Nerven kaputt", sagt die Frau leise.

Ein Psychologe wird als Zeuge aufgerufen. Er schildert die bizarre Gedankenwelt des Sohnes: Dass er in seiner Entwicklung gestört sei; er unter Umständen morden könnte; er wohl Halluzinationen habe und etwa glaube, ein drittes Auge zu besitzen. "Der Angeklagte leidet an einer schizophrenen Psychose. Sein Zustand hat sich verbessert, die Behandlung wird jedoch Jahre dauern." Der Verteidiger beantragt Freispruch: ohne Briefe keine Erpressung und somit keine Anklage.

Das Gericht entscheidet, dass der Sohn für seine Taten schuldunfähig ist, er aber eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt – er bleibt weiter in der Psychiatrie.

Nach der Verhandlung: Der Sohn setzt sich zu seiner Mutter, nimmt ihre eine Hand. Mit der anderen streichelt sie seinen Kopf. Seine zwei Bewacher warten.

Quelle: Braunschweiger Zeitung vom 21.07.2006

Lustig ist die Geschichte nicht, aber ich könnte ihn als "Gerichtsboten" gebrauchen, wenn Pflichtverteidigergebühren nach vielen Monaten trotz mehrfacher Erinnerungsschreiben  noch immer nicht auf dem Konto sind.

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Donnerstag, 20. Juli 2006

Staatsanwaltschaft - mal nicht so streng

Von johannesolaf, 15:00

Dass man mit der Staatsanwaltschaft auch konstruktiv arbeiten kann, zeigt mir der Strafbefehl gegen einen Mandanten, der mir heute ins Haus geflattert kam.

Ermittelt wurde wegen mehrfacher Einbruchdiebstähle. Umfangreiche Beute wurde beim einschlägig vorbelasteten Mandanten im Zuge einer Hausdurchsuchung aufgefunden.

Vor einigen Wochen der Anruf des zuständigen Oberstaatsanwaltes mit dem Vorschlag, einen Strafbefehl wegen Hehlerei zu beantragen. Nach Rücksprache mit dem Mandanten kam es schnell zur Einigung über eine Freiheitsstrafe von 9 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wird.

Wie besprochen, ist es geschehen und Gerichtsressourcen mussten nicht unnötig beansprucht werden.

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Gott verzeiht - die Braunschweiger Polizei nicht

Von johannesolaf, 09:00

Der Kollege Werner Siebers hatte hier von einer Schlägerei berichtet in deren Folge unsere Mandanten in der Berufungsinstanz zu Bewährungsstrafen verurteilt worden sind, nachdem das Amtsgericht aufgrund der Vorbelastung bei meinem Mandanten eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung ausgesprochen hatte.

Ein Polizeibeamter, der in seiner Freizeit mit seinem Sohn und einer Kollegin ein Fussballspiel unserer Eintracht besucht hatte, störte sich nach dem Spiel daran, dass abziehende, stark alkoholisierte Fans grölten, stellte diese zur Rede. Die Sache eskalierte, es kam zur Schlägerei, der Polizist wurde nicht unerheblich verletzt.

Egal, wo mein Mandant nun in der Stadt auftaucht, so gestern mit Freunden im Bürgerpark, erscheinen Polizeibeamte, und erteilen ihm und seinen Freunden gleich mit , Platzverweise unter Androhung von Ingewahrsamnahme. Auch beim Public viewing anlässlich der WM wurde mein Mandant von dem Polizisten, mit dem er die Auseinandersetzung hatte, der Örtlichkeit verwiesen.

Vielleicht war der Polizei das Urteil zu mild und soll durch Schikanen nun korrigiert werden.

Ich werde jedenfalls bei der hiesigen Polizeidirektion einen kopierten Stadtplan einreichen, damit man dort einzeichnen möge, wo mein Mandant noch hindarf. Ich hoffe nur, er muss nicht ganz aus der Stadt reiten.

 

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Wie »Dr. Jammer« den Prozess torpediert

Von johannesolaf, 08:27

VOR GERICHT
 Schönheitschirurg erneut verhandlungsunfähig

Er jammert und weint, er klagt und wimmert, er zieht das Verfahren quälend in die Länge: Gestern ließ sich Schönheitschirurg Dr. Dr. Roland St. (44) erneut für verhandlungsunfähig erklären. Der Mediziner ("Dr. Horror"), angeklagt wegen mehrfachen Betrug sowie Körperverletzung an Patienten, gab diesmal "Herzrhythmusstörungen" an.

Erste Verhandlungsunterbrechung: Im Untersuchungsgefängnis wird ein EKG durchgeführt. Ergebnis: Das Herz schlage normal, der Patient sei verhandlungsfähig. Doch "Dr. Jammer", promovierter Zahnarzt und Kieferchirurg, droht im Gericht mit weinerlicher Stimme: "Wenn das so weitergeht, kann es sein, dass ich einen Infarkt bekomme!" Der Doppeldoktor sinkt zusammen, würgt in ein Taschentuch. Zweite Unterbrechung.

Dr. St. klage nun zusätzlich über Migräne, teilt der Gefängnisarzt mit. Möglicherweise sei der Angeklagte nicht verhandlungsfähig. Der Prozess ist damit für diesen Tag geplatzt. Die Zeugen werden nach fünf Stunden Warten nach Hause geschickt. Bisher musste an nahezu jedem Verhandlungstag ein Arzt für den Angeklagten konsultiert werden. Die Symptome: Asthma, Rückenschmerzen, Kribbeln in den Beinen, Kieferhöhlenvereiterung, Magengeschwür, Konzentrationsschwächen. Kommentar der Richterin: "Einen Angeklagten mit so vielen Gebrechen habe ich noch nie erlebt." Ab August soll ein Gerichtsarzt immer mit im Saal sein.

(MOPO vom 20.07.2006 / SEITE 14)

Da werfe ich keinen Stein! Das sind genau die Leiden, die mich in Hauptverhandlungen bei umfangreichen Steuerstrafsachen selbst heimsuchen.


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Mittwoch, 19. Juli 2006

Staatsanwaltschaft- erstmal bockig sein

Von johannesolaf, 16:29

Mein Mandant war als Wiederholungstäter wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Trunkenheit im Verkehr zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten mit Bewährung verurteilt worden.

Zwischen Tat und Aburteilung hatte er mehrere Monate in anderer Sache in Haft gesessen. Die Vertreterin der STA forderte in ihrem Plädoyer 10 Monate ohne Bewährung.

Verteidiger und (wichtiger!) das Gericht gingen von einer "Zäsurwirkung" aufgrund der zwischenzeitlichen Inhaftierung aus, deshalb mit Bewährung.

Diese Urteil wollte mein Mandant gerne eintüten, so dass ich die Staatsanwältin fragte, ob sie sich mit der Entscheidung abfinden könne, und wir auf Rechtsmittel verzichten wollen. Dies wurde abgelehnt. Sicherheitshalber legte ich also eine Woche später, nach 17.00 Uhr, per Fax Rechtsmittel ein, obwohl das Urteil gut und fair war.

Wie erwartet kam die Nachricht, die STA habe ihrerseits Berufung eingelegt.

Heute dann die schöne Nachricht des Amtsgerichts Halberstadt, dass die Berufung der STA zurückgenommen wurde.

Beruhigende Mitteilung angesichts der Hitze.


Anzeige gegen Anzeiger

Von johannesolaf, 15:22

39-Jähriger stoppte Rechte - nun wird gegen ihn ermittelt

Er hat gehandelt, wie es Politiker fordern: Er zeigte Zivilcourage. Er wollte Sieg-Heil-Brüller anzeigen. Aber sein Eintreten gegen Nazi-Parolen in der S-Bahn endete mit einer Anzeige - gegen ihn.

Der 39-Jährige aus Friedrichshain steigt am Sonnabend im Bahnhof Friedrichstraße um 18.15 Uhr in die S 75. Acht junge Leute sitzen dort mit einem Bierkasten am Ende des Wagens und rufen zunächst nur Fußball-Parolen. Dann aber, kurz vor Einfahrt in den Bahnhof Hackescher Markt, berichtet der 39-Jährige, grölen sie immer wieder "Adolf Hitler!" und "Sieg Heil!". Der Fahrgast steigt am Hackeschen Markt aus und bittet einen Wachschützer, der im Auftrag der S-Bahn arbeitet, einzuschreiten. Als er ihn fragt, ob er in den Wagen, wo die Rufer sitzen, gehen wolle, bevor der Zug weiterfährt, bekommt er zur Antwort: "Ich gehe nicht in den Zug." Der Zeuge greift zum Handy, wählt den Polizei-Notruf - einen Fuß auf dem Bahnsteig, einen im Wagen. Inzwischen sind es zwei Wachmänner, deren Untätigkeit der Zeuge der Polizei mitteilt. Sie unternehmen nichts.

Als das Signal zum Türenschließen ertönt, legt der 39-Jährige den Schalter des Not-Türöffners um, damit die Tür offen bleibt und der Zug nicht abfahren kann. Nun kommen zwei weitere Wachschützer. Sie holen die "Sieg-Heil"-Gröler auf den Bahnsteig und umstellen sie. Der Zug fährt ab. Ein älterer Herr in Sandalen kommt hinzu und sagt, er sei der Sicherheitschef. Der Fahrgast erzählt ihm, was passiert ist. Die Hitler-Fans werden unruhig und fragen den Zeugen nach seiner Nationalität. "Wenn Sie Deutscher sind, ist ja alles gut." Sie fangen an zu rauchen, obwohl das dort verboten ist. Die Wachmänner schreiten nicht ein - "das ist Deeskalation", erklärt einer. Erst als der "Sicherheitschef" darauf hingewiesen wird, unternehmen sie etwas.

Schließlich kommen zwei Bundespolizisten. Einer begrüßt den 39-Jährigen mit den Worten: "Haben Sie die Notbremse gezogen? Dann zeige ich Sie an wegen Missbrauchs von Nothilfeeinrichtungen." Obwohl der Fahrgast erklärt, warum er den Türöffner betätigte und sagt, es heiße doch immer, man solle bei Straftaten einschreiten und in der S-Bahn nicht wegsehen, lässt sich der Polizist nicht von seinem Vorhaben abbringen. Er sagt: "Was die S-Bahn sagt, interessiert mich nicht." Er lässt sich den Ausweis zeigen und überprüft am Funkgerät, ob gegen den Zeugen etwas vorliegt. Die "Sieg Heil!"-Brüller feixen.

S-Bahn und Sicherheitsfirma bestätigen den Vorfall. Allerdings habe der Sicherheitsdienst ordnungsgemäß gehandelt, heißt es. Der Sprecher der Bundespolizei, Jörg Kunzendorf, sagt, der Fahrgast habe richtig gehandelt. Dass er trotzdem angezeigt wurde, erklärt er so: "Wir sind verpflichtet, alles anzuzeigen, was die Voraussetzungen für eine Straftat erfüllt. Das Bewerten ist Sache der Justiz." Polizeiintern wird davon ausgegangen, dass das Öffnen der Tür folgenlos bleiben wird, weil der Fahrgast Straftäter stoppen wollte. "Möglicherweise hat unser Beamter überzogen reagiert", heißt es sogar. Gegen diesen Polizisten hat der Zeuge Dienstaufsichtsbeschwerde gestellt. Die Polizei überprüft nun auch, ob sich die privaten Sicherheitsleute korrekt verhielten.

Dennoch: Das Verfahren gegen den 39-Jährigen läuft. Theoretisch könnte er zu bis zu einem Jahr in Haft verurteilt werden. Gegen die "Sieg Heil!"-Rufer wird wegen Verbreitens verfassungswidriger Parolen ermittelt. Aber jedem Einzelnen muss das Rufen einer Parole nachgewiesen werden - und bislang haben sich aus dem vollen S-Bahnzug keine weiteren Zeugen gemeldet.

Quelle: Berliner Zeitung, 19.07.2006
 
Wenn es nicht so warm wäre, würde ich anfangen darüber nachzudenken, ob es nicht ausgereicht hätte, wenn der Zeuge die Polizei per Handy zum nächsten Bahnhof beordert hätte, als er gemerkt hat, dass der private Sicherheitsdienst nicht einschreiten will.
 
 

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Feuertod eines Asylbewerbers in Dessauer Polizeizelle

Von johannesolaf, 10:11

 
Zwei Polizisten durch weiteres Gutachten belastet
 
Dessau. Der Tod des am 7. Januar 2005 in einer Arrestzelle des Dessauer Polizeireviers verbrannten Asylbewerbers Oury Jallow aus Sierra Leone hätte verhindert werden können. Die Staatsanwaltschaft Dessau, die bereits seit mehr als einem Jahr davon überzeugt ist und Anklage gegen zwei Polizeibeamte erhoben hatte, sieht sich durch ein neues Gutachten bestätigt.

Das Gutachten des Feuerwehrtechnischen Instituts kommt zu dem Schluss, dass vom Ausbruch des Feuers bis zum Tod des 21-jährigen Mannes etwa sechs Minuten Zeit verstrichen. Die Brand experten hatten das Feuer in der Zelle nachgestellt und monatelang akribisch ausgewertet.

Mit der jetzt vorliegenden Auswertung ist für die Staatsanwaltschaft Dessau klar : Die Polizeibeamten hatten nach Ausbruch des Feuers und Auslösen des Feueralarms genügend Zeit, das Leben des Mannes zu retten, wenn sie richtig gehandelt hätten.

Die Staatsanwaltschaft wirft den Beamten fahrlässige Tötung beziehungsweise Körperverletzung mit Todesfolge vor. Der Asylbewerber war in einer Zelle, an ein Bett gekettet, verbrannt. Den Ermittlungen zufolge habe ein Polizist den Mann nicht vorschriftsgemäß durchsucht und deshalb ein Feuerzeug in dessen Hosentasche übersehen, womit Jallow seine Matratze angezündet haben soll. Der Dienstgruppenleiter, ein Polizeihauptkommissar, hatte nicht auf das Knistern des Feuers, das er durch die Wechselsprechanlage hörte, reagiert und zweimal den Alarm des Rauchmelders ausgeschaltet. Seine Behauptung, der Feuermelder sei zuvor öfter durch Fehlalarme aufgefallen, hatte sich als falsch erwiesen. Im Fall einer Verurteilung drohen den Beamten bis zu einem Jahr beziehungsweise bis zu zehn Jahre Haft.

Oberstaatsanwalt Folker Bittmann sagte gestern, das neue Gutachten werde dem Institut für Rechtsmedizin in Halle übergeben. Das Institut habe dann Gelegenheit, das Gutachten mit seinen Erkenntnissen über Todesursache und Todeszeitpunkt Jallows abzugleichen. Die Einschätzung der Rechtsmediziner und das Brandgutachten gehen dann zum Landgericht Dessau, das erneut über eine Anklageerhebung befindet. Diese Entscheidung wird mit Spannung erwartet. Im Oktober 2005 war dem Gericht die Anklageschrift nicht stichhaltig genug gewesen : Es lehnte einen Prozessauftakt ab.

Sowohl Jallows Tod als auch die langen Ermittlungen sorgten bundesweit für Schlagzeilen. Freunde Jallows kritisierten, die Ermittler hätten sich voreilig auf eine Theorie festgelegt und andere Möglichkeiten ausgeschlossen. Zudem hätten die Behörden Jallows Angehörigen Steine in den Weg gelegt, als diese als Nebenkläger auftreten wollten.

Politischer Druck kam auch aus dem Landtag. SPD und Linkspartei drohten im Frühjahr 2006 mit dem Einsetzung eines Untersuchungsausschusses.
 

Quelle: Magdeburger Volksstimme vom 19.7.2006

Schön wäre es, wenn die Gerichte bei mangelhaften Anklagen auch dann die Eröffnung des Hauptverfahrens ablehnen würden, wenn es sich bei den Angeschuldigten nicht um Polizisten handelt.


Justiz leidet unter Richterin Salesch

Von johannesolaf, 09:57

Gerichtsshow

Die Würde der Justiz ist antastbar

Thomas Melzer

Amtsgericht Schwedt, vor einigen Jahren: Ein junger Straftäter findet sich zur Gerichtsverhandlung ein. An der Anklagebank vorbei schiebt er sich in die Mitte des Saales, auf den Zeugenstuhl. Die richterliche Anweisung, sich auf den vorgesehenen seitlichen Platz zu begeben, befolgt er widerstrebend: "Aber bei Richterin Salesch ist das anders!" Nach einer Hospitation bei der Fernseh-Kollegin zeigt sich - sie macht tatsächlich einiges "anders".

Die ehemalige Prostituierte Lilli Morgenstern sollte im Hamburger Hafen ertränkt werden, ein Freier findet sich auf der Anklagebank wieder. Versuchter Mord mit gefährlicher Körperverletzung, dafür braucht Richterin Salesch eine Dreiviertelstunde. Im wahren Leben dauert so ein Verfahren schon mal ein Dreivierteljahr. Da gibt es auch Prozessregeln und Grundrechte, die im Sat.1-Gerichtsstudio natürlich nur langweilen würden. Hier palavert jeder mit jedem. Die allgemeine Geständnisfreudigkeit ist ein Rätsel: Von Vernehmungspsychologie versteht Salesch soviel wie ein Pferd vom Brüten. Immerfort ergeht sie sich in Andeutungen, ohnehin alles zu wissen.

Vor der Richterin steht ein "Schönfelder", die dicke deutsche Gesetzessammlung. Deren Lückenhaftigkeit wird im Laufe der Sendung deutlich: Justiziabel lässt sich der Blödsinn nicht fassen. Die Würde der deutschen Justiz ist ungestraft antastbar. Permanent verletzt wird sie insbesondere da, wo die Robenträger würdelos mit den übrigen Verfahrensteilnehmern umspringen. Der Staatsanwalt monologisiert mit Vorliebe seine Vorurteile. Den beruflichen Wechsel Lilli Morgensterns vom horizontalen ins Schönheitsgewerbe kommentiert er mit einer Zote: "Von einem Nagelstudio ins andere, so groß ist der Unterschied ja auch nicht."

Man weiß nun, woher das Stigma rührt, Opfer hätten in deutschen Gerichtssälen einen schweren Stand. Wer dies Sendungen erlebt, wird sich kaum mehr vor einen leibhaftigen Richter trauen. Während das juristische Sat.1-Personal seine Dünkel auslebt, steht die Komparserie im Saal unter Generalverdacht: Jeder kann hier der Täter sein. Und so spritzen die Verdächtigungen vom Katheder herunter: Irgendwie wird am Richtigen schon was hängen bleiben. Trotz Freispruch für den Angeklagten am Ende - der Paradigmenwechsel ist der eigentliche Skandal dieser Sendung. Es gilt keine Unschuldsvermutung, sondern der Grundsatz "Jedem ist alles zuzutrauen".

Das RTL-"Jugendgericht" befasst sich am selben Tag mit einem typischen Fall von Jugendkriminalität: Ein 39-jähriger Ex-Polizist und jetziger Bordellbetreiber soll versucht haben, sich mittels Autobombe von seiner Ehefrau zu trennen. Auch hier pulsiert das pralle Leben: Als die frühere Anwältin des Angeklagten zur Zeugenvernehmung eintrifft, trachtet ein tumber Puffgehilfe vom Gerichtsdach aus mit der Waffe nach ihr. Glücklicherweise gelingt ihm nur ein Streifschuss, weshalb Anwältin und Schütze nach einer Werbepause sogleich ins Kreuzverhör genommen werden können. Am Ende der 45 jugendrichterlichen Ermittlungsminuten gesteht ein als Zeuge geladener Kripobeamter, der gefürchtete Kiezkiller zu sein, dem zehn leichte Damen zum Opfer fielen. Gemessen an diesem Gerichtsfernsehen war die ZDF-"Schwarzwaldklinik" eine Doku-Reihe über das deutsche Gesundheitswesen.

Der gequirlte Blödsinn wäre keines Kommentars wert, würde nicht der Bürger dieses Abbild der dritten Gewalt zunehmend für ein reales halten. Fanden sich vor zehn Jahren noch alltäglich dutzende Hausfrauen und Rentner vor Strafkammern zur Vormittagsunterhaltung ein, bleiben die Zuschauerbänke zunehmend leer. Das Fernsehen liefert das Gericht frei Haus, vierfach am Nachmittag. Die anfängliche Hoffnung der Justizverwaltung, hier würde eine Art Rechtskunde-Unterricht zur fundierten Meinungsbildung über Kriminalität, faires Verfahren und die Ethik des Bestrafens führen, erwies sich bald als Irrglaube. Schon lange stellen Gerichtspräsidenten keine Richter mehr für den Fernseheinsatz frei. Fragt man im Kollegenkreis, welche Juristen in dem öffentlichen Vertrauen in die Ernsthaftigkeit und Würde der deutschen Justiz zuletzt am meisten geschadet haben, fallen die Namen Schill, Kusch und Salesch.

Der Autor hat elf Jahre als Richter gearbeitet und ist derzeit Sprecher des Brandenburger Justizministeriums.

Quelle: Berliner Zeitung, 18.07.2006
 


Dienstag, 18. Juli 2006

Brandanschlag auf DGB-Jugendtreff und die Folgen

Von johannesolaf, 12:15

Unter der Überschrift  "Wem gehören die Funkgeräte?" berichtet die Braunschweiger Zeitung in ihrer heutigen Ausgabe folgendes (auszugsweise):

Einbrecher in Untersuchungshaft- Mindestens 40000 Euro Schaden

Im Zuge der Ermittlungen gegen drei Einbrecher im Alter von 16 und 20 Jahren hat die Polizei drei Sprechfunkgeräte der Marke "Motorola" sichergestellt, deren Herkunft ungeklärt ist.

Die Geräte, die einen Gesamtwert von 1500 EUR haben, wurden vom unbekannten Besitzer mit einer Individualgravur versehen (....)

Die Ermittlungen gegen das Trio kamen nach dem Brandanschlag auf den DGB-Jugendtreff in der Wendenstraße in Gang. Zeugen hatten Hinweise gegeben, die zunächst zur Festnahme der beiden 16-Jährigen als mutmaßliche Brandstifter führten. Bei Folgeermittlungen wurde aber deutlich, dass die Jugendlichen offensichtlich vor llem als Einbrecher agiert haben, so gestern Polizeisprecher Wolfgang Klages. "Acht Einbruchdiebstähle seit Anfang April mit einem Gesamtschaden von etwa 40000 EUR dürften auf das Konto des Trios gehen"

(...) Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ ein Ermittlungsrichter inzwischen Untersuchungshaftbefehle gegen die Beschuldigten (...)

Quelle: BZ vom18.7.2006

Gerade eben kriege ich den Beschluss des Landgerichts auf den Tisch, das auf die Beschwerde hin, den Haftbefehl gegen einen Verdächtigen bereits wieder aufgehoben hat.

Ein Telefonat bestätigt, dass der Mandant bereits wieder bei Muttern angelangt ist.

 

 

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