Kinderprnografie-Paragraf soll verschärft werden
Bis Anfang dieses Jahres war es so, dass Fotos oder Videos, auf denen Untervierzehnjährige in eindeutigen Posen zu sehen waren, unter Kinderpornografi e fi elen, ihr Besitz somit strafrechtlich verfolgt werden konnte. Doch mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs ( BGH ) am 2. Februar wurde das anders. Ein " Täter " aus Hagen in Westfalen war bis vor das höchste deutsche Gericht gezogen, um sich durch eine Gesetzteslücke zu quetschen. Mit Erfolg. Der 4. Strafsenat des BGH musste dem Kläger – zwar mit Bedauern – Recht geben.
Sachsen-Anhalts Justizministerin Angela Kolb ( SPD ) macht sich nun dafür stark, dass diese Gesetzeslücke wieder geschlossen wird. " Zurzeit läuft in Deutschland ein Verfahren, in dem es um die Umsetzung von EU-Normen in Bezug auf Kinderpornografie und sexuellen Missbrauch von Kindern geht ", sagte Kolb gestern. " Zurzeit werden die Bundesländer dazu angehört. Ich hoffe, dass es möglich sein wird, im Zuge dieses Verfahrens die betreffende Gesetzespassage zu ändern. "
Kolb, die sich der Rückendeckung ihrer Amtskollegen gewiss ist, schlägt als Neuformulierung im Paragrafen 176 vor : " Bestraft werden sollte, wer ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vor ihm, vor einem Dritten oder an sich vornimmt. "
Sollte dieses im Zuge der EU-Umsetzung nicht möglich sein, will die Ministerin eine Bundesratsinitiative starten.
Auf eine Zeitschiene, bis wann der " Justizirrtum " ausgeräumt werden könnte, will sich Kolb konkret nicht festlegen. Sie sieht aber die Chance, dass die Sache " bis Anfang 2007 im Bundestag " sein könnte.
Bereits jetzt hat das Schlupfloch erhebliche Auswirkungen auf die Ermittlungen im Kinderpornosumpf. So kann laut Generalstaatsanwalt Jürgen Konrad in bis zu 15 Prozent der Fälle nicht mehr ermittelt werden, weil sie unter das " Posing " fallen.
Torsten Kobow, Kinderpornojäger beim Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt, sagte der Volksstimme, dass alle, die mit der Verfolgung dieses Deliktbereiches befasst sind, " komplett erschüttert " waren, als die Gesetzeslücke offenbar wurde. " Praktische Auswirkung gibt es auf unsere Arbeit mit der Spezialsoftware, PERKEO ‘, die in sekundenschnelle Computer auf Kinderpornodateien durchsucht. " Da damit auch bisher strafbare " Posings " aufgespürt werden können, werde das Suchprogramm jetzt nicht mehr angewandt. " Im Klartext heißt das, dass jeder verdächtige Computer, von Hand ‘ auf strafbares Material durchsucht werden muss. " Und das verlängere die schon zeitaufwändigen Recherchen um ein Vielfaches.
Kolb : " Abbildungen, auf denen Kinder eindeutig pornografisch dargestellt werden, gehören bestraft. Nur so können Kinder besser vor sexuellem Missbrauch geschützt und Kinderpornografie im Internet entgegengewirkt werden. "
Dienstag, 25. Juli 2006
Kindesmißbrauch oder nicht
Heute brüte ich über einem Fall, bei dem meinem jugendlichen Mandanten von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird, er habe seinen Penis einem 6-jährigen in den Mund gesteckt. Mein Mandant kann sich nicht vorstellen, wie der Junge auf so etwas kommt und bestreitet den Tatvorwurf.
Zeugen waren zwar mit in der Wohnung, für einen Zeitraum von 5-10 min waren beide aber unbeobachtet.
Die Schwierigkeit liegt nun darin, mit Hilfe psychologischer Erkenntnisse, darzulegen, dass Konstellationen denkbar sind, bei denen jemand (der kleine Junge) einen Sachverhalt berichtet, der sich für ihn subjektiv zugetragen haben mag, objektiv aber nicht, oder zu einem anderen Zeitpunkt, mit einem anderen Täter stattgefunden haben könnte.
Montag, 24. Juli 2006
Muttermord im Schwabenland
Seniorin (67) dealt mit »Gras«
Duisburgerin in Altona bei Drogenübergabe erwischt
Erika D. ist 67 - eigentlich ein Alter, in dem man seinen Ruhestand genießt. Nicht so die Duisburgerin. Sie stieg dick ins Drogengeschäft ein. Zusammen mit ihrem Freund Hans-Joachim W. (57) wurde sie am Wochenende in Altona beim Dealen mit 14 Kilogramm Marihuana verhaftet.
Die Fahnder hatten einen Tipp bekommen: Auf dem Parkplatz Memellandallee/ Waidmannstraße sollte am Sonnabend ein großer Drogendeal laufen. Das Mobile Einsatzkommando (MEK) lag auf der Lauer, als gegen 14 Uhr ein Opel Omega mit den beiden älteren Leuten und ein BMW-Cabrio vorfuhren. Kurz nachdem die betagten Dealer eine Plastiktüte an die BMW-Insassen Celal E. (26) und Yasin G. (24) übergeben hatten, schlugen die Fahnder zu. Mit Hilfe von Schnüffelhund "Jack" konnten sie insgesamt 14 Kilogramm Marihuana im Schwarzmarktwert von 60000 Euro sicherstellen.
Hans-Joachim W. erlitt bei der Verhaftung vor Schreck einen Schwächeanfall. Doch nach kurzer ärztlicher Behandlung kam der Dealer zusammen mit seiner Lebensgefährtin ins Untersuchungsgefängnis. Nach Ermittlungen der Hamburger Drogenfahnder waren die beiden Duisburger extra mit ihrem Opel nach Holland gefahren und hatten den "Stoff" dort billig aufgekauft, um ihn in Hamburg mit gutem Gewinn an die beiden türkischen Abnehmer zu verkaufen.
Quelle: MOPO vom 24.07.2006 / SEITE 13
Möglicherweise ist sie ja überhaupt nicht erst im Rentenalter eingestiegen, sondern schon 30 Jahre im Geschäft, weil sie Herrn Blüm nicht geglaubt hat mit seinem: "Die Renten sind sicher"
Und dem Opa kann man es auch nicht verdenken, vielleicht ist er bei VW nicht untergekommen und muss schöne Dinge, anders als Herr Hartz, selbst bezahlen.
Man weiss es nicht, aber eigene Mandanten sind durch ihre Begegnungen mit einem Mobilen Einsatzkommando auch nicht glücklicher geworden.
Staatsschutz ermittelt gegen Rechtsextremisten- oder was ist, wenn alle schweigen
Die Polizei sei unverzüglich zum Einsatz gekommen und habe insgesamt 17 jugendliche und erwachsene Personen im Alter zwischen 15 und 29 Jahren im Jugendclub ermitteln können.
Beim Polizeieinsatz mit 31 Beamten wurde nach Informationen der Dessauer Polizeidirektion auch ein " strafrechtlich relevanter Tonträger ", Musik mit rechtsradikalem Hintergrund, sichergestellt.
Die Ermittlungen zu den Vorgängen in Prödel dauern an. Weitere Informationen will die Dessauer Polizei erst heute geben.
Das Fachkommissariat " Polizeilicher Staatsschutz " der Polizeidirektion Dessau hat im Rahmen eines eingeleiteten Strafverfahrens die Ermittlungen aufgenommen.
Quelle: Magdeburger Volksstimme vom 24.7.2006
Eine Konstellation, die immer mal wieder auftaucht: Solange alle Verdächtigen schweigen und keine externen Zeugen vorhanden sind, die das Parolenrufen oder den Gesang bestimmten Personen zuordnen können, gilt für jeden Einzelnen die Unschuldsvermutung. Von 17 Personen sollen 10-15 gesungen und gegrölt haben, also 2-7 haben nicht gegrölt oder gesungen. Im Ergebnis ist bei jedem Einzelnen zu seinen Gunsten (in dubio pro reo) davon auszugehen, dass er zu denen gehört hat, die nichts gemacht haben.
Neuer VW-Skandal: Einkäufer bestochen
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Volkswagen-Mitarbeiter sollen Bestechungsgelder erhalten haben – 70 000 Euro im Heizungskeller versteckt |
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WOLFSBURG. Ein VW-Mitarbeiter, ein pensionierter VW-Bereichsleiter und ein Einkaufsmanager der Konzerntochter Audi stehen im Verdacht, Schmiergelder des französischen Lieferanten Faurecia kassiert zu haben. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt. Die Untersuchungen sollen sich gegen einen Kreis von bis zu 20 Personen richten. Es geht nach bisherigem Ermittlungsstand um Zahlungen von 600 000 bis 800 000 Euro im Jahr. VW-Unternehmenssprecher Hartwig von Sass sagte unserer Zeitung: "Wir unterstützen als Geschädigte mit allen Kräften die Staatsanwaltschaft. Nachdem zuerst zwei Personen unter Verdacht standen, haben wir auch Unregelmäßigkeiten bei einem weiteren unserer Mitarbeiter festgestellt. Er wurde sofort von seinen Aufgaben freigestellt." Allein der verdächtige Audi-Mitarbeiter soll laut Magazin "Spiegel" mindestens 160 000 Euro erhalten haben. Der einstige VW-Bereichsleiter soll Zahlungen von 139 000 Euro eingeräumt haben, die er in bar bekommen habe. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung fanden die Beamten 70 000 Euro – versteckt im Heizungskeller. Als Gegenleistung soll er den Zulieferer Faurecia bei der Vergabe von Aufträgen für die Innenausstattung von VW-Modellen bevorzugt haben. Quelle: Braunschweiger Zeitung vom 24.07.2006
Wieder mal ein Beispiel dafür, dass es meine Eltern vor mehr als 20 Jahren nur gut gemeint haben, als sie nach dem Schulabschluss zu mir sagten: "Junge, geh ins Werk! |
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Samstag, 22. Juli 2006
Vergewaltiger ist ein Familienvater
Daniel R. gestand Überfälle auf zwei Opfer (24/28) / Er ist Vater einer 18 Monate alten Tochter / Seine Frau war ahnungslos
Erst leugnete Daniel R., dann brach es aus dem 25-Jährigen heraus: "Ja. Ja. Ich war es." Der zweifache Vergewaltiger von Allermöhe ist gefasst. Der Familienvater kam in Haft. Jetzt prüft die Kripo, ob er für weitere Überfälle auf Frauen im Raum Bergedorf verantwortlich ist.
Kurz vor der zweiten Vergewaltigung am 16. Juli hatte der Täter an der Aral-Tankstelle Nettelnburger Straße ein Bier gekauft. Die Überwachungskamera lief, die Polizei veröffentlichte das Bild. Genau vor dieser Tankstelle tauchte Daniel R. in der Nacht zum Freitag auf. Der Tankwart rief sofort die Polizei. Zivilfahnder fassten den Mann um 0.40 Uhr am nahen Edith-Stein-Platz (Bergedorf). Er stand an einem Busch, wollte gerade pinkeln.
Der 25-Jährige lebt in Allermöhe mit einer Frau zusammen, hat mit ihr eine 18 Monate alte Tochter. Als der Täter festgenommen wurde, wollte er sie gerade am Bahnhof abholen. In seiner Wohnung stellten Ermittler eine Gaspistole, einen Rucksack und ein auffälliges Kopftuch sicher, dass der Vergewaltiger bei seinen Verbrechen getragen hatte.
Zunächst leugnete Daniel R. hartnäckig, dann aber räumte er die Vergewaltigungen einer 28-Jährigen am 14. Juni und einer 24-Jährigen am 16. Juli ganz in der Nähe seiner Wohnung in Allermöhe ein.
Der Lagerist mit Gabelstaplerschein hatte beide Opfer auf seinem Heimweg von der Nachtschicht getroffen. Mit äußerster Brutalität schlug, fesselte und missbrauchte er die beiden Frauen stundenlang in der Nähe der S-Bahnstrecke Allermöhe-Billwerder-Moorfleet.
Dabei ging er extrem kaltblütig vor, versuchte, seine Spuren zu verwischen - allerdings ohne Erfolg. Die Kripo konnte in beiden Fällen DNA-Spuren sichern. Polizeisprecher Andreas Schöpflin: "Wir werden die Ermittlungen fortsetzen und prüfen, ob der Mann noch weitere Frauen überfallen hat."
(MOPO vom 22.07.2006 / SEITE 8-9)
Das dürfte nicht selten sein, dass die eigene Frau ahnungslos ist, wenn man zum Vergewaltigen loszieht. Dies Beispiel zeigt aber auch wieder einmal, dass es der ganz "normale" Typ von nebenan (Arbeitsloser, Schlosser, Bäcker, Staatsanwalt) ist, der Sexualstraftaten begeht und nicht derjenige, den man schon von weitem erkennt, weil er aussieht wie Quasimodo.
Schweigen nach Verbrennungstat in Sachsen-Anhalt
Freitag, 21. Juli 2006
Halberstädter Totschlag
Volksstimme : Noman D. ist vorbestraft. Trotzdem war er auf freien Fuß. Haben Sie eine Erklärung dafür ?
Helmut Windweh : Völlig unverständlich. Am 4. Januar 2006 war er vom Amtsgericht Halberstadt wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und Fahrerflucht auf Bewährung verurteilt worden. Am 7. Juni das zweite Mal. Zusätzlich wegen Körperverletzung, Raub und Drogen. 14 Monate Haft – erneut Bewährung. Mindestens einmal zu viel.
Volksstimme : Achten Gerichte bei Gewalttätern zu wenig auf den Schutz der Bürger ?
Windweh : Ja. Sie entscheiden bei Gewaltätern viel zu selten auf U-Haft. Erst, wenn wie in Göttingen, ein Richter selbst eins in die Schnauze kriegt, gibt ‘ s das böse Erwachen. Grund für die Milde : Gerichte müssen bei U-Haft spätestens nach sechs Monaten verhandeln. Das schaffen sie oft nicht.
Volksstimme : Wie ist im vorliegenden Fall das Strafmaß ?
Windweh : Auf Totschlag steht maximal 15 Jahre. Aber wenn ich schon wieder höre, Drogen und so ... Ich prüfe, ob ein besonders schwerer Fall von Totschlag vorliegt. Dann droht lebenslänglich.
Wenn der Herr OStA das wirklich so gesagt hat, hat er den Stammtischbrüdern wieder mal aus der Seele gequatscht. Automatische U-Haft für Gewalttäter und nachträgliche Sicherungsverwahrung für Jedermann oder Abschaffung der Haftgründe, dann klappt es auch in Halberstadt mit dem Haftbefehl
Sohn erpresst Mutter Gericht weist ihn ein
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Ohne ärztliche Behandlung Gefahr für Allgemeinheit |
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HILDESHEIM. Jahrelang verlangte ein 34-jähriger Russlanddeutscher Geld von seiner Mutter, drohte ihr sogar aus der Haft Gewalt an. Sie zahlte, bis sie finanziell und nervlich am Ende war – und ihn anzeigte. Am Landgericht Hildesheim wurde der Fall gestern verhandelt. Aus der Justizvollzugsanstalt in Braunschweig soll der Sohn zwischen 2003 und 2004 von der Mutter drei Mal Geld – insgesamt 529 Euro – gefordert und ihr gedroht haben, sie sonst umzubringen. Nach seiner Haftentlassung soll er im Mai 2005 von ihr gefordert haben, ihm 100 Euro zu überweisen, dann werde er sie in Ruhe lassen. Bereits 11 Tage später reiste er aus Hannover zu seiner Mutter nach Gifhorn und soll von ihr verlangt haben, ihm wöchentlich 100 Euro zu überweisen – sonst würde er ihren Lebensgefährten zusammenschlagen. Das Amtsgericht Gifhorn hat ihn in die Psychiatrie eingewiesen, dagegen hat er am Landgericht Revision beantragt. Apathisch starrt der 1,90 Meter große Angeklagte vor sich hin. Richterin Karin Brönstrup fragt ihn, was an den Vorwürfen dran sei. "Mutter hat mir Geld immer freiwillig gegeben, nur einmal habe ich sie betrunken am Telefon beleidigt", sagt der Angeklagte in gebrochenem Deutsch. Die Mutter wird als Zeugin aufgerufen. Sie ist 56 Jahre alt, sieht aber älter aus. Die Frau berichtet, wie sie 1995 mit ihrem Sohn von Kasachstan nach Deutschland übersiedelte; dass er keinen Job fand, Drogen nahm, oft im Gefängnis einsaß; dass er ihr während der Haft bis zu drei Briefe in der Woche schrieb, ihr Vorwürfe machte, sie als "letzte Hure" beschimpfte; dass sie ihm mehrere tausend Euro gab, sie dafür ihre kleine Lebensversicherung auflöste, er sie immer heftiger bedrohte; wie sich ihr Sohn verändert habe. "Man schwankt zwischen Hoffnung, Liebe und Hass auf das eigene Kind. Ich war mit den Nerven kaputt", sagt die Frau leise. Ein Psychologe wird als Zeuge aufgerufen. Er schildert die bizarre Gedankenwelt des Sohnes: Dass er in seiner Entwicklung gestört sei; er unter Umständen morden könnte; er wohl Halluzinationen habe und etwa glaube, ein drittes Auge zu besitzen. "Der Angeklagte leidet an einer schizophrenen Psychose. Sein Zustand hat sich verbessert, die Behandlung wird jedoch Jahre dauern." Der Verteidiger beantragt Freispruch: ohne Briefe keine Erpressung und somit keine Anklage. Das Gericht entscheidet, dass der Sohn für seine Taten schuldunfähig ist, er aber eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt – er bleibt weiter in der Psychiatrie. Nach der Verhandlung: Der Sohn setzt sich zu seiner Mutter, nimmt ihre eine Hand. Mit der anderen streichelt sie seinen Kopf. Seine zwei Bewacher warten. Quelle: Braunschweiger Zeitung vom 21.07.2006
Lustig ist die Geschichte nicht, aber ich könnte ihn als "Gerichtsboten" gebrauchen, wenn Pflichtverteidigergebühren nach vielen Monaten trotz mehrfacher Erinnerungsschreiben noch immer nicht auf dem Konto sind. |
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Donnerstag, 20. Juli 2006
Staatsanwaltschaft - mal nicht so streng
Dass man mit der Staatsanwaltschaft auch konstruktiv arbeiten kann, zeigt mir der Strafbefehl gegen einen Mandanten, der mir heute ins Haus geflattert kam.
Ermittelt wurde wegen mehrfacher Einbruchdiebstähle. Umfangreiche Beute wurde beim einschlägig vorbelasteten Mandanten im Zuge einer Hausdurchsuchung aufgefunden.
Vor einigen Wochen der Anruf des zuständigen Oberstaatsanwaltes mit dem Vorschlag, einen Strafbefehl wegen Hehlerei zu beantragen. Nach Rücksprache mit dem Mandanten kam es schnell zur Einigung über eine Freiheitsstrafe von 9 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wird.
Wie besprochen, ist es geschehen und Gerichtsressourcen mussten nicht unnötig beansprucht werden.
Gott verzeiht - die Braunschweiger Polizei nicht
Der Kollege Werner Siebers hatte hier von einer Schlägerei berichtet in deren Folge unsere Mandanten in der Berufungsinstanz zu Bewährungsstrafen verurteilt worden sind, nachdem das Amtsgericht aufgrund der Vorbelastung bei meinem Mandanten eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung ausgesprochen hatte.
Ein Polizeibeamter, der in seiner Freizeit mit seinem Sohn und einer Kollegin ein Fussballspiel unserer Eintracht besucht hatte, störte sich nach dem Spiel daran, dass abziehende, stark alkoholisierte Fans grölten, stellte diese zur Rede. Die Sache eskalierte, es kam zur Schlägerei, der Polizist wurde nicht unerheblich verletzt.
Egal, wo mein Mandant nun in der Stadt auftaucht, so gestern mit Freunden im Bürgerpark, erscheinen Polizeibeamte, und erteilen ihm und seinen Freunden gleich mit , Platzverweise unter Androhung von Ingewahrsamnahme. Auch beim Public viewing anlässlich der WM wurde mein Mandant von dem Polizisten, mit dem er die Auseinandersetzung hatte, der Örtlichkeit verwiesen.
Vielleicht war der Polizei das Urteil zu mild und soll durch Schikanen nun korrigiert werden.
Ich werde jedenfalls bei der hiesigen Polizeidirektion einen kopierten Stadtplan einreichen, damit man dort einzeichnen möge, wo mein Mandant noch hindarf. Ich hoffe nur, er muss nicht ganz aus der Stadt reiten.
Wie »Dr. Jammer« den Prozess torpediert
Er jammert und weint, er klagt und wimmert, er zieht das Verfahren quälend in die Länge: Gestern ließ sich Schönheitschirurg Dr. Dr. Roland St. (44) erneut für verhandlungsunfähig erklären. Der Mediziner ("Dr. Horror"), angeklagt wegen mehrfachen Betrug sowie Körperverletzung an Patienten, gab diesmal "Herzrhythmusstörungen" an.
Erste Verhandlungsunterbrechung: Im Untersuchungsgefängnis wird ein EKG durchgeführt. Ergebnis: Das Herz schlage normal, der Patient sei verhandlungsfähig. Doch "Dr. Jammer", promovierter Zahnarzt und Kieferchirurg, droht im Gericht mit weinerlicher Stimme: "Wenn das so weitergeht, kann es sein, dass ich einen Infarkt bekomme!" Der Doppeldoktor sinkt zusammen, würgt in ein Taschentuch. Zweite Unterbrechung.
Dr. St. klage nun zusätzlich über Migräne, teilt der Gefängnisarzt mit. Möglicherweise sei der Angeklagte nicht verhandlungsfähig. Der Prozess ist damit für diesen Tag geplatzt. Die Zeugen werden nach fünf Stunden Warten nach Hause geschickt. Bisher musste an nahezu jedem Verhandlungstag ein Arzt für den Angeklagten konsultiert werden. Die Symptome: Asthma, Rückenschmerzen, Kribbeln in den Beinen, Kieferhöhlenvereiterung, Magengeschwür, Konzentrationsschwächen. Kommentar der Richterin: "Einen Angeklagten mit so vielen Gebrechen habe ich noch nie erlebt." Ab August soll ein Gerichtsarzt immer mit im Saal sein.
(MOPO vom 20.07.2006 / SEITE 14)
Da werfe ich keinen Stein! Das sind genau die Leiden, die mich in Hauptverhandlungen bei umfangreichen Steuerstrafsachen selbst heimsuchen.
Mittwoch, 19. Juli 2006
Staatsanwaltschaft- erstmal bockig sein
Mein Mandant war als Wiederholungstäter wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Trunkenheit im Verkehr zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten mit Bewährung verurteilt worden.
Zwischen Tat und Aburteilung hatte er mehrere Monate in anderer Sache in Haft gesessen. Die Vertreterin der STA forderte in ihrem Plädoyer 10 Monate ohne Bewährung.
Verteidiger und (wichtiger!) das Gericht gingen von einer "Zäsurwirkung" aufgrund der zwischenzeitlichen Inhaftierung aus, deshalb mit Bewährung.
Diese Urteil wollte mein Mandant gerne eintüten, so dass ich die Staatsanwältin fragte, ob sie sich mit der Entscheidung abfinden könne, und wir auf Rechtsmittel verzichten wollen. Dies wurde abgelehnt. Sicherheitshalber legte ich also eine Woche später, nach 17.00 Uhr, per Fax Rechtsmittel ein, obwohl das Urteil gut und fair war.
Wie erwartet kam die Nachricht, die STA habe ihrerseits Berufung eingelegt.
Heute dann die schöne Nachricht des Amtsgerichts Halberstadt, dass die Berufung der STA zurückgenommen wurde.
Beruhigende Mitteilung angesichts der Hitze.
Anzeige gegen Anzeiger
39-Jähriger stoppte Rechte - nun wird gegen ihn ermittelt
Er hat gehandelt, wie es Politiker fordern: Er zeigte Zivilcourage. Er wollte Sieg-Heil-Brüller anzeigen. Aber sein Eintreten gegen Nazi-Parolen in der S-Bahn endete mit einer Anzeige - gegen ihn.
Der 39-Jährige aus Friedrichshain steigt am Sonnabend im Bahnhof Friedrichstraße um 18.15 Uhr in die S 75. Acht junge Leute sitzen dort mit einem Bierkasten am Ende des Wagens und rufen zunächst nur Fußball-Parolen. Dann aber, kurz vor Einfahrt in den Bahnhof Hackescher Markt, berichtet der 39-Jährige, grölen sie immer wieder "Adolf Hitler!" und "Sieg Heil!". Der Fahrgast steigt am Hackeschen Markt aus und bittet einen Wachschützer, der im Auftrag der S-Bahn arbeitet, einzuschreiten. Als er ihn fragt, ob er in den Wagen, wo die Rufer sitzen, gehen wolle, bevor der Zug weiterfährt, bekommt er zur Antwort: "Ich gehe nicht in den Zug." Der Zeuge greift zum Handy, wählt den Polizei-Notruf - einen Fuß auf dem Bahnsteig, einen im Wagen. Inzwischen sind es zwei Wachmänner, deren Untätigkeit der Zeuge der Polizei mitteilt. Sie unternehmen nichts.
Als das Signal zum Türenschließen ertönt, legt der 39-Jährige den Schalter des Not-Türöffners um, damit die Tür offen bleibt und der Zug nicht abfahren kann. Nun kommen zwei weitere Wachschützer. Sie holen die "Sieg-Heil"-Gröler auf den Bahnsteig und umstellen sie. Der Zug fährt ab. Ein älterer Herr in Sandalen kommt hinzu und sagt, er sei der Sicherheitschef. Der Fahrgast erzählt ihm, was passiert ist. Die Hitler-Fans werden unruhig und fragen den Zeugen nach seiner Nationalität. "Wenn Sie Deutscher sind, ist ja alles gut." Sie fangen an zu rauchen, obwohl das dort verboten ist. Die Wachmänner schreiten nicht ein - "das ist Deeskalation", erklärt einer. Erst als der "Sicherheitschef" darauf hingewiesen wird, unternehmen sie etwas.
Schließlich kommen zwei Bundespolizisten. Einer begrüßt den 39-Jährigen mit den Worten: "Haben Sie die Notbremse gezogen? Dann zeige ich Sie an wegen Missbrauchs von Nothilfeeinrichtungen." Obwohl der Fahrgast erklärt, warum er den Türöffner betätigte und sagt, es heiße doch immer, man solle bei Straftaten einschreiten und in der S-Bahn nicht wegsehen, lässt sich der Polizist nicht von seinem Vorhaben abbringen. Er sagt: "Was die S-Bahn sagt, interessiert mich nicht." Er lässt sich den Ausweis zeigen und überprüft am Funkgerät, ob gegen den Zeugen etwas vorliegt. Die "Sieg Heil!"-Brüller feixen.
S-Bahn und Sicherheitsfirma bestätigen den Vorfall. Allerdings habe der Sicherheitsdienst ordnungsgemäß gehandelt, heißt es. Der Sprecher der Bundespolizei, Jörg Kunzendorf, sagt, der Fahrgast habe richtig gehandelt. Dass er trotzdem angezeigt wurde, erklärt er so: "Wir sind verpflichtet, alles anzuzeigen, was die Voraussetzungen für eine Straftat erfüllt. Das Bewerten ist Sache der Justiz." Polizeiintern wird davon ausgegangen, dass das Öffnen der Tür folgenlos bleiben wird, weil der Fahrgast Straftäter stoppen wollte. "Möglicherweise hat unser Beamter überzogen reagiert", heißt es sogar. Gegen diesen Polizisten hat der Zeuge Dienstaufsichtsbeschwerde gestellt. Die Polizei überprüft nun auch, ob sich die privaten Sicherheitsleute korrekt verhielten.
Dennoch: Das Verfahren gegen den 39-Jährigen läuft. Theoretisch könnte er zu bis zu einem Jahr in Haft verurteilt werden. Gegen die "Sieg Heil!"-Rufer wird wegen Verbreitens verfassungswidriger Parolen ermittelt. Aber jedem Einzelnen muss das Rufen einer Parole nachgewiesen werden - und bislang haben sich aus dem vollen S-Bahnzug keine weiteren Zeugen gemeldet.
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